Was ist die KVNR?
Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist eine lebenslang gültige, persönliche Identifikationsnummer für alle gesetzlich und privat Versicherten. Sie ist notwendig für digitale Gesundheitsanwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E‑Rezept. Außerdem wird die KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.
Häufig gestellte Fragen
Wofür benötige ich die Krankenversichertennummer?
Die Krankenversichertennummer (KVNR) benötigen Sie für alle wichtigen digitalen Gesundheitsanwendungen. Dazu gehören zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) und das E‑Rezept.
Außerdem ist die KVNR notwendig, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss. Sie stellt sicher, dass Gesundheitsdaten eindeutig der richtigen Person zugeordnet werden können.
Wie erhalte ich eine Krankenversichertennummer?
Bei einer bestehenden Berechtigung zur Krankenversichertennummer (KVNR) erhalten Sie von uns ein Antragsformular. Falls Ihnen das Formular nicht vorliegt, hilft unser Kranken-Vertragsservice gerne weiter. Telefonisch unter 0251 702-5739 oder per E-Mail an ehealth@lvm.de.
Ich habe meine Krankenversichertennummer nicht mehr vorliegen, was kann ich tun?
Falls Ihnen Ihre Krankenversichertennummer nicht mehr vorliegt, hilft unser Kranken-Vertragsservice gerne weiter: Telefonisch unter 0251 702 5739 oder per E-Mail an ehealth@lvm.de.
Erhalten alle Kunden der LVM automatisch eine Krankenversichertennummer?
Nein, nicht alle Kunden der LVM erhalten automatisch eine Krankenversichertennummer (KVNR). Allen LVM-Kunden mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung oder einer aktiven Beihilfeversicherung bieten wir an, uns um die Vergabe einer KVNR zu kümmern.
Alle anderen, insbesondere Kunden mit reinen Zusatzversicherungen, müssen sich für die KVNR an ihre zuständige Krankenversicherung wenden, zum Beispiel an ihre gesetzliche Krankenkasse oder die Heilfürsorgestelle.
Kann ich meine Krankenversichertennummer behalten, wenn ich zur LVM wechsle?
Eine bereits vorhandene Krankenversichertennummer (KVNR) kann grundsätzlich weiterverwendet werden, sofern sie korrekt ist. Damit wir das sicherstellen können, müssen wir die KVNR zunächst über die Vertrauensstelle prüfen. Ohne diesen Abgleich dürfen wir eine vorhandene Nummer aus Datenschutz‑ und Sicherheitsgründen nicht übernehmen.
Für diese Prüfung benötigen wir die im Antragsformular anzugebenden Daten sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung und die Schweigepflichtentbindungserklärung. Erst nach erfolgreicher Prüfung kann die KVNR weiter genutzt werden.
Haben Sie kein Antragsformular erhalten? Unser Kranken-Vertragsservice hilft gerne weiter: Telefonisch unter 0251 702 5739 oder per E-Mail an ehealth@lvm.de.
Ersetzt die Krankenversichertennummer meine bisherige Versicherungsnummer bei der LVM?
Nein, es handelt sich um zwei eigenständige Nummern. Ihre LVM-Krankenversicherungsnummer bleibt weiterhin unverändert bestehen.
Warum sind Krankenversichertennummer und Rentenversicherungsnummer nicht identisch?
Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist nicht identisch mit der Rentenversicherungsnummer (RVNR). Zwar wird die KVNR auf Basis der RVNR erzeugt, allerdings geschieht das unter strengen gesetzlichen Vorgaben und unter der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
Die RVNR selbst darf nicht als Krankenversichertennummer verwendet werden, weil sie ein personenbezogenes Sozialdatum ist und damit besonders geschützt dem Sozialgeheimnis unterliegt. Die KVNR ist deshalb eine eigenständige, datenschutzkonforme Nummer, die speziell für das Gesundheitswesen vergeben wird.
Was ist, wenn ich keine Rentenversicherungsnummer habe?
Wenn Sie keine Rentenversicherungsnummer (RVNR) haben, übernehmen wir die Beschaffung direkt bei der Deutschen Rentenversicherung für Sie.
Für Beamtinnen und Beamte wird von der Deutschen Rentenversicherung eine Ersatznummer vergeben. Auf dieser Grundlage kann auch für Beamtinnen und Beamte problemlos eine KVNR erzeugt werden.
Wie sicher ist die Technik bei der Vergabe einer Krankenversichertennummer?
Die Vergabe der Krankenversichertennummer (KVNR) erfolgt nach strengen technischen und organisatorischen Sicherheitsstandards. Die Nummer wird in der Vertrauensstelle mithilfe komplexer, kombinierter Verschlüsselungsalgorithmen erzeugt. Alle Verarbeitungsschritte werden dabei vollständig protokolliert. Zusätzlich sorgt ein 4‑Augen‑Prinzip für weitere Sicherheit, ebenso wie tägliche Datensicherungen der relevanten Datenbestände.
Die gesamte Daten‑ und Systemsicherheit richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und ist mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. Damit ist gewährleistet, dass die Erzeugung und Verarbeitung der KVNR höchsten Datenschutz‑ und Sicherheitsanforderungen entspricht.
Was passiert, wenn ich keine KVNR beantrage?
Ohne eine Krankenversichertennummer (KVNR) erhalten Sie keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA), zum E‑Rezept und zu weiteren digitalen Gesundheitsservices.
Die KVNR ist außerdem zwingend notwendig, wenn bei einer Operation ein Implantat an das Implantateregister gemeldet werden muss. Liegt keine KVNR vor, kann dies, besonders bei ungeplanten Eingriffen, zu mehrwöchigen Verzögerungen führen, da der Beantragungsprozess zunächst abgeschlossen werden muss.
Kann ich der Beantragung der KVNR widersprechen?
Ein Widerspruch ist nicht notwendig. Eine KVNR wird nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erzeugt oder bei der Vertrauensstelle abgerufen. Ohne Ihre Einwilligung findet keine Vergabe oder Nutzung statt.
Warum benötige das Implantateregister meine Krankenversichertennummer?
Die Krankenversichertennummer (KVNR) wird benötigt, um Implantationen eindeutig einer Person zuordnen zu können. Gesundheitseinrichtungen müssen bestimmte Implantate, zum Beispiel Brustimplantate, Hüft‑ und Knieendoprothesen oder Aortenklappen, verpflichtend an das Implantateregister Deutschland (IRD) melden.
Damit diese Meldungen sicher und eindeutig erfolgen können, wird die KVNR als personenbezogener Identifikator verwendet. Sie ermöglicht eine klare Zuordnung, ohne dass sensible Gesundheits‑ oder Sozialdaten offengelegt werden müssen.
Weitere Informationen zum Implantateregister finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier auf den Seiten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.