Ihre Vorteile
Keine Gesundheitsfragen
Abschluss von 40 bis 80 Jahren
Voller Schutz nach zwei Jahren
Sofortiger Schutz bei Unfalltod
Die LVM-Sterbegeldversicherung zahlt nach dem Tod des oder der Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme bis zu 20.000 Euro.
Bei Unfalltod wird auch in den ersten zwei Jahren die gesamte vereinbarte Versicherungssumme aus der Sterbergeldversicherung ausgezahlt.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln Ihren Preis.
Robert O. ist Jahrgang 1975 und hat im Alter von 50 Jahren eine LVM-Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Über 35 Jahre zahlt er monatliche Beiträge von 37,49 Euro.
Bereits nach zwei Jahren würde den Angehörigen im Todesfall aus der Sterbegeldversicherung eine Summe von 10.000 Euro plus Gewinnbeteiligung ausgezahlt werden.
Moni K. hat ebenfalls eine LVM-Sterbegeldversicherung über eine Todesfallsumme von 10.000 Euro abgeschlossen.
Da sie bei Versicherungsbeginn 61 Jahre alt ist, zahlt sie hierfür bis zu ihrem 85. Lebensjahr monatliche Beiträge von 57,86 Euro.
Je früher Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, desto günstiger ist der monatliche Beitrag.
Sie entscheiden selbst, wie lange Sie Beiträge zu Ihrer Sterbegeldversicherung zahlen und wie hoch die Versicherungssumme bei Auszahlung sein soll: bis zu 20.000 Euro sind möglich.
Ja, auch Sterbegeldversicherungen sind am Gewinn der LVM Lebensversicherungs-AG beteiligt. Im Todesfall zahlen wir die Versicherungssumme und das angesammelte Gewinnguthaben aus.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Ein Abschluss ist ab 40 Jahren möglich.
Ja, der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist auch gegen einen Einmalbetrag möglich.
Die LVM-Sterbegeldversicherung ist eine sinnvolle Vorsorge für den Todesfall und dient zur finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen. Die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Summe der Sterbegeldversicherung erfolgt nach dem Tod der versicherten Person an die Bezugsberechtigten, die damit zum Beispiel über die notwendigen finanziellen Mittel für eine angemessene Bestattung verfügen.
Nein. Eine Sterbgeldversicherung kann vollkommen losgelöst vom Familienstand abgeschlossen werden. Sie ist nicht selten besonders sinnvoll für Singles, die ihren Hinterbliebenen die finanzielle Belastung der Bestattungskosten ersparen möchten.
Nein, die beim Tod der versicherten Person ausgezahlte Versicherungssumme ist nicht zweckgebunden. Die Verwendung des Geldes aus der Sterbegeldversicherung wird nach der Auszahlung daher auch nicht geprüft.
Nein, die beim Tod der versicherten Person ausgezahlte Versicherungssumme ist nicht zweckgebunden. Die Verwendung des Geldes aus der Sterbegeldversicherung wird nach der Auszahlung daher auch nicht geprüft.
M & M Rating, Ausgabe 8/2026
FOCUS MONEY, Ausgabe 20/2026