
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für jeden Bedarf
Unsere Highlights:
Forderungsausfall für Mietsachschäden
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
Neuwertentschädigung bis 3.000 Euro
Was ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
Was ist enthalten?
Leistungen
Zusatzbausteine
Für Vermieter
- Forderungsausfall für Mietsachschäden bis 100.000 Euro
- Forderungsausfall für Mietsachschäden durch übermäßige Beanspruchung bis 5.000 Euro
- Neuwertentschädigung für Sachen bis zwölf Monate bis 3.000 Euro
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen bis 10.000 Euro
Für Wohnungseigentümer
- Haftpflichtschutz bei Vermögensschaden für Verwaltungsbeiräte bis 100.000 Euro
- Schäden am Gemeinschaftseigentum durch einen Miteigentümer bis 3.000 Euro
- Mehrkosten durch den Ausfall des Hausmeisters bis 3.000 Euro
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen bis 10.000 Euro
- Neuwertentschädigung für Sachen bis zwölf Monate bis 3.000 Euro
Sie suchen Ihren individuellen Preis?
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Schadenbeispiele
Häufig gestellte Fragen
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sollte abgeschlossen werden, wenn ein Haus- oder Grundbesitzer seine Immobilie vermietet bzw. anderen überlässt. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie schützt sinnvoll vor finanziellen Folgen, wenn Personen durch die Immobilie zu Schaden kommen.
Heizen Sie mit Öl, sollten Sie zusätzlich eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
Was ist durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert?
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden, die anderen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück entstehen. Es wird geprüft, ob gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche berechtigt und Sie zur Entschädigung verpflichtet sind. Falls ja, erhalten die Geschädigten Schadenersatz. Und zwar schnell und unbürokratisch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Sind die Ansprüche an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt, bieten wir Ihnen Rechtsschutz und wehren die Forderungen für Sie ab.
Wann zahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung greift, wenn Dritten auf Ihrem Grund und Boden durch Ihre Nachlässigkeit Schäden entstehen. Sie springt zum Beispiel ein, wenn …
- Sie im Winter Ihre Räum- und Streupflicht vernachlässigen und ein Fußgänger vor Ihrem Haus ausrutscht,
- jemand im Treppenhaus Ihrer Immobilie stürzt, weil Sie nicht für ausreichende Beleuchtung gesorgt haben.
- Zusätzlich ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bei Umbauarbeiten mitversichert.
Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück?
Die Versicherung für ein unbebautes Grundstück ist zu empfehlen. Sie sind dafür verantwortlich, dass auf dem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Hierfür gibt es eine gesetzliche „Verkehrssicherungspflicht”.