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Meine LVM
Frau mit Pferd
Versicherung

Pferdehaftpflicht

Sicher im Sattel dank Pferdehaftpflichtversicherung

Unsere Highlights:

Reitbeteiligungen sind mitversichert

Mietsachschäden an Pferdeanhängern

Teilnahme an Reitsportveranstaltungen

Was ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Pferde sind faszinierende Tiere, die ein hohes Maß an Engagement und Verantwortung erfordern. Bei aller Begeisterung kann es im Alltag oder beim Reitsport jederzeit zu Schäden oder Unfällen kommen. Mit der LVM-Pferdehaftpflichtversicherung schützen wir Sie vor Schadenersatzansprüchen und halten Ihnen den Rücken frei für ein ungetrübtes Reit- und Fahrvergnügen.

Ihre Vorteile

Immer bestens abgesichert

Mit der LVM-Pferdehaftpflichtversicherung sind Sie umfassend versichert. 

  • Für Halter und Tierhüter
    Neben dem Pferdehalter sind auch alle Personen geschützt, die das im Vertrag genannte Pferd hüten.
  • Mietsachschäden an gemieteten Räumen inklusive Boxen und Stallungen
    Schäden an gemieteten Räumen sind mindestens bis 500.000 Euro mitversichert.
  • Rund um die Uhr – weltweit
    Sie können mit Ihrem Pferd unbesorgt verreisen. Sie sind auch im Ausland jederzeit geschützt.

Was ist enthalten?

Die Haftpflicht für Pferde ist ein "Muss", denn für Schäden durch Ihren Vierbeiner haften Sie als Pferdehalter mit Ihrem Privatvermögen.

Für Ihren individuellen Versicherungsschutz wählen Sie zwischen zwei Tarifen: MeineKlassik und MeinPremium.

Spalten-Überschrift

Pferdehaftpflicht MeineKlassik

Pferdehaftpflicht MeinPremium

Beliebt

Fohlen und Aufzuchtpferde

Mietsachschäden an gemieteten Räumen

Bis 500.000 Euro

Mietsachschäden an Pferdeanhängern

Bis 5.000 Euro

Bis 50.000 Euro

Forderungsausfall

Ab 500 Euro bis 10.000.000 Euro 

Ab 0 Euro bis zur Versicherungssumme

Schäden an geliehenen und gemieteten Reitutensilien 

Bis 10.000 Euro

Neuwertentschädigung für fremde Gegenstände

Bis 10.000 Euro bis zur Dauer von 12 Monaten nach Anschaffung

Mehraufwand für Tierversorgung während eines Krankenhausaufenthaltes des Versicherungsnehmers

Bis 1.000 Euro

Schäden an fremden Kraftfahrzeugen beim Be- und Entladen

Bis 1.000 Euro

Eigenschadendeckung bei versichertem Fremdschaden 

 Bis 1.000 Euro

Sie suchen Ihren individuellen Preis?

In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.

Schadenbeispiele

Häufig gestellte Fragen

Warum benötige ich als Pferdehalter eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Als Pferdehalter sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Pferd verursacht, auch wenn Ihnen selbst kein Vorwurf zu machen ist. Sie haften dafür in vollem Umfang mit Ihrem heutigen und zukünftigen Vermögen.

Brauche ich eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung, wenn ich ein fremdes Pferd hüte oder reite?

Die Pferdehaftpflicht der Pferdebesitzer greift meist auch bei einer Reitbeteiligung. Oder wenn Sie gelegentlich auf das Pferd aufpassen oder es als Fremdreiter ausreiten, das bedeutet, wenn Sie ab und zu ein fremdes Pferd reiten, brauchen Sie keine eigene Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.

Verursacht das Pferd während des Ausritts einen Schaden, sind Sie in der Regel über das Fremdreiterrisiko der Pferdehalterhaftpflicht der Halter geschützt. Für den entstandenen Schaden müssen Sie nicht aufkommen.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz in Deutschland und bei Auslandsaufenthalten von bis zu zwei Jahren über unsere Pferdehaftpflichtversicherung – in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Großbritannien sogar ohne zeitliche Begrenzung.

Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?

Nicht jede Person, die ein Pferd besitzt, besitzt auch eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie oder Ihr Pferd nun von einem anderen Pferd geschädigt werden und dessen Pferdehalter hat für dieses Pferd keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung, besteht die Gefahr, dass Sie im Schadensfall leer ausgehen.

Da die schädigende Person weder eine Pferdehalterhaftpflicht hat noch den Schaden aus eigener Tasche bezahlen kann. Vor diesem erheblichen Risiko schützt Sie die Forderungsausfallversicherung.

Leistet die Pferdehaftpflichtversicherung, obwohl das Pferd nicht am Führzügel geführt wurde?

Ja, unser Versicherungsschutz gilt ohne Einschränkungen durch Reitkappen-, Sattel-  oder Zaumzwang oder Vorschriften für die Koppelumzäunung.

Wurden Ihre Fragen beantwortet oder wollen Sie persönlich mit uns in einer LVM-Agentur vor Ort sprechen?

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