Unsere Highlights:
Reitbeteiligungen sind mitversichert
Mietsachschäden an Pferdeanhängern
Teilnahme an Reitsportveranstaltungen
Pferde sind faszinierende Tiere, die ein hohes Maß an Engagement und Verantwortung erfordern. Bei aller Begeisterung kann es im Alltag oder beim Reitsport jederzeit zu Schäden oder Unfällen kommen. Mit der LVM-Pferdehaftpflichtversicherung schützen wir Sie vor Schadenersatzansprüchen und halten Ihnen den Rücken frei für ein ungetrübtes Reit- und Fahrvergnügen.
Mit der LVM-Pferdehaftpflichtversicherung sind Sie umfassend versichert.
Die Haftpflicht für Pferde ist ein "Muss", denn für Schäden durch Ihren Vierbeiner haften Sie als Pferdehalter mit Ihrem Privatvermögen.
Für Ihren individuellen Versicherungsschutz wählen Sie zwischen zwei Tarifen: MeineKlassik und MeinPremium.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Als Pferdehalter sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Pferd verursacht, auch wenn Ihnen selbst kein Vorwurf zu machen ist. Sie haften dafür in vollem Umfang mit Ihrem heutigen und zukünftigen Vermögen.
Die Pferdehaftpflicht der Pferdebesitzer greift meist auch bei einer Reitbeteiligung. Oder wenn Sie gelegentlich auf das Pferd aufpassen oder es als Fremdreiter ausreiten, das bedeutet, wenn Sie ab und zu ein fremdes Pferd reiten, brauchen Sie keine eigene Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Verursacht das Pferd während des Ausritts einen Schaden, sind Sie in der Regel über das Fremdreiterrisiko der Pferdehalterhaftpflicht der Halter geschützt. Für den entstandenen Schaden müssen Sie nicht aufkommen.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz in Deutschland und bei Auslandsaufenthalten von bis zu zwei Jahren über unsere Pferdehaftpflichtversicherung – in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Großbritannien sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Nicht jede Person, die ein Pferd besitzt, besitzt auch eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie oder Ihr Pferd nun von einem anderen Pferd geschädigt werden und dessen Pferdehalter hat für dieses Pferd keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung, besteht die Gefahr, dass Sie im Schadensfall leer ausgehen.
Da die schädigende Person weder eine Pferdehalterhaftpflicht hat noch den Schaden aus eigener Tasche bezahlen kann. Vor diesem erheblichen Risiko schützt Sie die Forderungsausfallversicherung.
Ja, unser Versicherungsschutz gilt ohne Einschränkungen durch Reitkappen-, Sattel- oder Zaumzwang oder Vorschriften für die Koppelumzäunung.