
E-Bike-Versicherung mit Vollkasko & Schutzbrief
Unsere Highlights:
Ideal für Neuanschaffungen bis vier Jahre
Top-Schutz ohne Selbstbeteiligung
Neuwertentschädigung unabhängig vom Alter
Schutzbrief inklusive Pannenhilfe
Was ist eine E-Bike-Versicherung?
Was ist enthalten?
Leistungen
Wir erstatten Ihnen den Neuwert oder die Reparaturkosten für Ihr E-Bike bei allen unten aufgezählten Schäden. Außerdem unterstützen wir Sie über den Schutzbrief, wenn Sie auf einer Tour liegenbleiben. Versichert sind:
Diebstahl & Vandalismus
- Diebstahl inklusive Teilediebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Unfall & Naturereignisse
Unsere E-Bike-Versicherung übernimmt die Reparaturkosten bei
- Unfällen und Stürzen
- Transportmittelunfällen
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
- Schaden durch andere Naturereignisse, z. B. Sturm und Hagel, Überschwemmung
Eigenschäden & Elektronik
Versichert sind:
- Bedienungsfehler
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerung
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Akkuverschleiß bis 3 Jahre nach Erstkauf
Loses Zubehör
Versichert ist auch lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör wie z. B.
- Helme
- Kindersitze
- Fahrradtaschen
Wir übernehmen die Kosten bis 300 Euro pro Teil und maximal 1.000 Euro pro Schaden.
Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schutzbrief mit Pannenhilfe
Sie sind auf einer Tour unterwegs und bleiben mit Ihrem defekten Rad liegen? Dann unterstützen wir Sie über den in der Fahrradversicherung enthaltenen Schutzbrief:
- Hilfe ab 10 Kilometer vom Wohnort
- 24-Stundenservice der E-Bike-Versicherung +49 251 702-59701
- Abschleppen, Bergung , Rücktransport
- Ersatzfahrrad bis 7 Tage, max. 50 Euro pro Tag
- Übernachtungskosten bis 5 Nächte, max. 80 Euro pro Nacht
- Verschrottung oder Verzollung im Ausland
Eine vollständige Übersicht aller Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen (EVKB 2025) im Downloadbereich.
oder
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Schadenbeispiele
Häufig gestellte Fragen
Welche E-Bikes sind versicherbar?
Folgende E-Bikes können Sie bei uns versichern. Die Räder dürfen bei Antragstellung nicht älter als vier Jahre sein. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Händler-Verkaufsrechnung des E-Bikes.
- City-Bike
- Trekkingrad
- Mountainbike (Carbonrahmen)
- Mountainbike (Metallrahmen)
- Rennrad, Gravelbike, Cyclocrossbike (Carbonrahmen)
- Rennrad, Gravelbike, Cyclocrossbike (Metallrahmen)
- Lastenrad, Transportrad
- Faltrad, Klapprad
- Tandem
Nicht versicherbar sind folgende Bikes:
- BMX, Dirt-Bike, Downhillbike
- Velomobil (teil- oder vollverkleidete E-Bikes)
- Eigenbauten (alle Typen)
- E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
- E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (zum Beispiel Kurier- oder Auslieferungsdienste)
- E-Bikes, die gewerblich vermietet werden.
- E-Bikes, die bei Antragstellung eine Beschädigung aufweisen, die die Funktion oder Nutzung beeinträchtigt.
Gibt es eine Altersgrenze für das E-Bike bei Vertragsabschluss?
Ja, das E-Bike darf beim Antrag nicht älter als vier Jahre sein. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Händler-Verkaufsrechnung des E-Bikes.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadensfall?
- Wir entschädigen den Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Die Versicherungssumme erhöht sich bei Bedarf um einen Vorsorgebetrag von 15 Prozent.
- Zusätzlich entschädigen wir je Versicherungsfall einen pauschalen Betrag in Höhe von 50 Euro für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Ist der Akku gegen Verschleiß oder technische Defekte versichert?
Ja, bei dauerhafter Leistungsminderung um 50 Prozent innerhalb von drei Jahren ab Erstkauf sowie bei Kurzschluss oder Feuchtigkeit.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
- Ja, der Schutz für das E-Bike gilt weltweit.
- Unsere Schutzbriefleistungen gelten für Schadenfälle in Deutschland, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Italien.
Was passiert, wenn ich mein E-Bike verkaufe?
Der Versicherungsschutz endet, wenn das versicherte Interesse dauerhaft wegfällt.
Was muss ich im Schadensfall tun?
Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und ggfs. die Polizei informieren. Bitte reichen Sie erforderliche Unterlagen als Nachweis ein, z. B.:
- Kaufbeleg,
- Rahmennummer,
- Reparaturrechnung,
- Nachweis über Diebstahlmeldung.
Wie melde ich einen Diebstahl?
Bitte melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei und reichen den Nachweis der Anzeige bei uns ein.
Welche Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen?
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.
- gewerbliche Nutzung,
- Lackschäden,
- Rost,
- unsachgemäße Reinigung,
- Manipulationen am Antrieb
- und weitere nicht zulässige Nutzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Unfall und Bedienungsfehler?
Ein Unfall wird durch ein plötzliches äußeres Ereignis verursacht. Ein Bedienungsfehler ist eine falsche Handhabung durch den Nutzer.
Welche Leistungen umfasst der Fahrrad-Schutzbrief?
Der Schutzbrief umfasst Zusatzleistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzfahrrad, Rücktransport und Übernachtungskosten.
Wie kann ich den 24-Stunden-Service beim Schutzbrief erreichen?
Sie erreichen den Fahrrad-Schutzbrief rund um die Uhr unter der Rufnummer der E-Bike-Versicherung +49 251 702-59701.