Gesundheitsdaten sicher und digital verwalten
Ihre Vorteile:
Alle Unterlagen an einem Ort
Dokumente mit Praxen, Apotheken und Kliniken teilen
Höchste Datenschutzstandards
Freiwillige & kostenlose Nutzung
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr sicherer digitaler Speicher für alle wichtigen Gesundheitsdokumente wie Arztbriefe, Diagnosen, Laborergebnisse, Impfpass oder Medikationspläne. Mit der kostenlosen „LVM-ePA“-App haben Sie jederzeit Zugriff auf all Ihre medizinischen Unterlagen.
Die „LVM-ePA“-App ist aktuell nur für privat Vollversicherte oder Beihilfeversicherte nutzbar. Außerdem benötigen Sie ein NFC‑fähiges Smartphone, Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN, Ihre persönliche Krankenversichertennummer sowie ein Mindestalter von 16 Jahren.
Wenn Sie wünschen, dass keine ePA für Sie angelegt wird, ist ein aktiver Widerspruch möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen".
So einfach geht’s!
App "LVM-ePA" herunterladen
Laden Sie die kostenlose „LVM-ePA“-App aus dem Google Play Store oder dem Apple App Store auf Ihr Smartphone.
Anmelden und Identität bestätigen
Melden Sie sich in der „LVM-ePA“-App mit Ihrer Krankenversichertennummer (KVNR) an und bestätigen Sie Ihre Identität mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises und der dazugehörigen Ausweis-PIN. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten geschützt sind und nur Sie Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte haben.
Sie haben Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) nicht zur Hand? Unser Kranken-Vertragsservice hilft gerne weiter: Telefonisch unter 0251 702 5739 oder per E-Mail an ehealth@lvm.de.
Elektronische Patientenakte nutzen
Mit der „LVM-ePA“-App haben Sie alle wichtigen Gesundheitsinformationen jederzeit griffbereit. Nach der Anmeldung können Sie z. B. medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Laborergebnisse oder Impfbescheinigungen hochladen.
Sie haben technische Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Registrierung? Unter der Telefonnummer 0251 702 4221 (Mo-Fr 8-18 Uhr) oder per E-Mail an it-kundensupport@lvm.de erhalten Sie schnelle und kompetente Hilfe.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte ist ein sicherer digitaler Speicher für Ihre Gesundheitsdokumente, zum Beispiel für Arztbriefe, Diagnosen, Laborergebnisse, Ihren Impf- oder Mutterpass, Krankenhausberichte oder Medikationspläne. Sie entscheiden selbst, welche Informationen hinterlegt werden und wer darauf zugreifen darf. Die Nutzung erfolgt freiwillig über die kostenlose „LVM-ePA“-App auf Ihrem Smartphone.
Wer kann meine elektronische Patientenakte einsehen?
Nur Sie selbst und Personen, denen Sie ausdrücklich eine Berechtigung erteilen, zum Beispiel Ärzte oder von Ihnen bestimmte Vertreter. Weder die LVM Krankenversicherung noch der technische Betreiber IBM haben Zugriff auf Ihre Inhalte. Die aktive Freigabe an uns als Versicherer ist ebenfalls nicht möglich.
Sind meine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher?
Ihre Daten sind durch höchste Sicherheitsstandards geschützt. Alle Dokumente werden bereits bei der Übertragung verschlüsselt und zusätzlich in einer besonders geschützten Umgebung gespeichert. Zugriff haben ausschließlich Sie und die Personen, denen Sie eine Berechtigung erteilen. Ein Zugriff durch die LVM Krankenversicherung oder den technischen Betreiber ist ausgeschlossen. Ihre Daten werden datenschutzkonform verarbeitet und sind technisch besonders geschützt. Ein unbefugter Zugriff durch Dritte gilt als sehr unwahrscheinlich.
Die elektronische Patientenakte erfüllt strenge gesetzliche Datenschutzvorgaben nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz und wird regelmäßig vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft. Die Daten liegen ausschließlich auf Servern in Deutschland. Zusätzlich wird jedes Dokument mit einem individuellen Schlüssel verschlüsselt, sodass ein Zugriff durch Dritte praktisch ausgeschlossen ist.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen unserem Bereich Datenschutz.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Nutzung der elektronischen Patientenakte?
Für die Nutzung der „LVM-ePA“-App benötigen Sie:
- Eine private Krankenvoll- oder Beihilfe-Restkostenversicherung bei der LVM Krankenversicherungs-AG
- Ihre persönliche Krankenversichertennummer (KVNR) für den Zugang zur ePA und zum E-Rezept
- Ein NFC-fähiges Smartphone
- Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und PIN (Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier)
- Ein Mindestalter von 16 Jahren
Kann ich die "LVM-ePA"-App auch auf dem Tablet oder Computer verwenden?
Die „LVM-ePA“-App ist derzeit nur für Smartphones optimiert. Auf einem Tablet können Sie die App zwar installieren, sie ist jedoch nicht speziell für die Nutzung auf größeren Displays angepasst. Eine Desktop-Version für Computer oder Laptops gibt es aktuell nicht, die Anwendung funktioniert ausschließlich über die mobile App.
Wie kann ich die App sperren lassen, zum Beispiel bei Verlust meines Smartphones?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Zugang zur „LVM-ePA“-App oder Ihre GesundheitsID missbraucht wird, oder wenn Ihr Smartphone verloren gegangen oder gestohlen wurde, sollten Sie Ihre elektronische Patientenakte umgehend sperren lassen. Die Sperrung betrifft nur Ihr Benutzerkonto, Ihre medizinischen Daten in der ePA bleiben erhalten.
So funktioniert die Sperrung:
- Rufen Sie uns an unter 0251 702 4221
- Oder schreiben Sie eine E-Mail an it-kundensupport@lvm.de
- Für die weitere Nutzung müssen Sie sich neu registrieren und identifizieren.
Warum sind ältere medizinische Unterlagen nicht automatisch in der App enthalten?
Ältere medizinische Unterlagen sind nicht automatisch in der „LVM-ePA“-App enthalten, weil die elektronische Patientenakte als geschützter Speicher konzipiert ist, in den Daten erst nach Ihrer aktiven Zustimmung und Übertragung aufgenommen werden. Die App startet leer, da sie keine historischen Dokumente aus Arztpraxen oder Krankenhäusern eigenständig importieren darf.
Sie entscheiden selbst, welche Informationen Sie hinzufügen und wer darauf zugreifen darf. Damit wird sichergestellt, dass Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet werden und höchste Datenschutzstandards eingehalten werden.
Sie können ältere Daten bei Bedarf selbst hochladen oder Ihre Ärzte darum bitten, die entsprechenden Dokumente einzustellen. Bitte beachten Sie, dass Behandelnde nicht verpflichtet sind, Unterlagen nachträglich in die elektronische Patientenakte zu übertragen, vor allem dann nicht, wenn diese nur in Papierform vorliegen oder bisher nicht digitalisiert wurden.
Mein Partner ist bei einer anderen Versicherung – kann ich beide ePAs in einer App verwalten?
Jede elektronische Patientenakte ist personenbezogen und an die App der jeweiligen Krankenversicherung oder Krankenkasse gebunden. Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte einer anderen Person ist nur im Vertretungsfall möglich. Dafür muss die zu vertretende Person Sie zuvor als Vertreter in ihrer ePA-App einrichten.
Ich habe meine Krankenversichertennummer (KVNR) nicht vorliegen, was kann ich tun?
Falls Ihnen Ihre Krankenversichertennummer nicht mehr vorliegt, hilft unser Kranken-Vertragsservice gerne weiter: Telefonisch unter 0251 702 5739 oder per E-Mail an ehealth@lvm.de.
Was ist und wie erfolgt der Online-Check-In (OCI) in der Arztpraxis?
Der Online-Check-In (OCI) in der Arztpraxis erfolgt über die ePA-App und dient dazu, Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) sowie persönliche Daten wie Name und Adresse sicher an die Praxis zu übermitteln. Dafür stellt die Arztpraxis einen QR-Code bereit, den Sie mit der Scan-Funktion in Ihrer ePA-App erfassen. Nach dem Scan werden die erforderlichen Daten verschlüsselt übertragen, sodass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beispielsweise ein E-Rezept ausstellen kann. Der OCI muss in der Regel nur einmal pro Praxis durchgeführt werden und nicht bei jedem Quartalsbesuch erneut.
Ich möchte nicht, dass für mich eine elektronische Patientenakte angelegt wird. Muss ich aktiv werden?
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten für die ePA genutzt werden, können Sie jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muss aktiv erfolgen, denn die elektronische Patientenakte (ePA) wird standardmäßig automatisch für Sie eingerichtet.
Vor der Einrichtung der elektronischen Patientenakte erhalten Sie eine sogenannte Erstinformation von der LVM Krankenversicherungs-AG. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Erstinformation erhalten, haben Sie sechs Wochen Zeit, um die Einrichtung der ePA zu verhindern.
Auch nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerspruch jederzeit formlos möglich. In diesem Fall wird Ihre ePA umgehend gelöscht und alle darin enthaltenen Daten werden unwiderruflich entfernt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Erstinformation.