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Vorsorge

Altersvorsorgedepot

Mit staatlichen Zulagen und Renditechancen vorsorgen. Jetzt informieren und Förderung direkt ab Beginn nutzen.

Ab Januar 2027

Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Staatliche Grundzulage bis 540 Euro pro Jahr

300 Euro Kinderzulage pro Jahr

Renditechancen mit ETFs

Förderung optimal nutzen - mit der LVM

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt. Es ist Teil der Reform des Altersvorsorgegesetzes. Das eingezahlte Vorsorgevermögen, inklusive staatlicher Zulagen, wird zukünftig erstmalig in Wertpapiere wie ETFs oder andere Fonds investiert. So können Sie langfristig von Renditechancen profitieren. 

Das Altersvorsorgedepot richtet sich zudem an eine breitere Zielgruppe. Neben bisher Förderberechtigten der Riester-Rente können künftig auch Selbstständige und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.

Start des Altersvorsorgedepots ist am 01.01.2027. Die LVM arbeitet bereits an einem passenden Produkt, damit Sie von Beginn an die staatliche Förderung nutzen können. Auch Riester-Verträge können in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.

So funktioniert's

Die neuen Rahmenbedingungen des Altersvorsorgedepots

Grundzulage bis 540 Euro

Die staatliche Förderung erfolgt proportional zum eigenen Beitrag. Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie bis zu einem Jahresbeitrag von 360 Euro eine Zulage von 50 Cent. Wenn Sie monatlich z. B. 30 Euro in einem Altersvorsorgedepot ansparen, erhalten Sie bereits 180 Euro staatliche Zulagen pro Jahr.

Für darüber hinausgehende Einzahlungen von 361 bis 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Zulage 25 Cent je Euro. Insgesamt ist so eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr möglich.

Kinderzulage bis 300 Euro pro Kind

Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Bereits mit einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich kann die volle Kinderzulage erreicht werden. Die Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot ist an das Kindergeld gekoppelt.

Berufseinsteiger-Bonus einmalig 200 Euro

Junge Menschen profitieren zusätzlich von einem Berufseinsteiger‑Bonus. Wer das Altersvorsorgedepot vor dem 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig 200 Euro als zusätzliche Förderung.

Langfristiger Vermögensaufbau mit Renditechancen

Das Vorsorgevermögen inklusive staatlicher Zulagen wird dabei in kostengünstige Wertpapiere wie ETFs oder andere Fonds investiert. Dadurch eröffnet das Altersvorsorgedepot höhere Renditechancen als eine Altersvorsorge mit Beitragsgarantie. Die LVM arbeitet bereits an einem passenden Produkt, damit Sie ab dem 01.01.2027 von Beginn an die staatliche Förderung nutzen können.

Steuervorteile nutzen

Während der Ansparphase bleiben Erträge im Depot steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt erst im Rentenalter – meist zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Außerdem können Einzahlungen und Zulagen in der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden. So ist in bestimmten Fällen über die Zulagen hinaus eine zusätzliche Steuererstattung möglich.

Riester-Verträge übertragbar

Alle Riester-Kunden haben die Wahl: Bestehende Riester-Verträge, die bis zum 31.12.2026 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Sie werden auch ab dem 01.01.2027 weiterhin in gleicher Höhe und nach den bisherigen Förderregeln staatlich gefördert. Sie können Ihren Vertrag also einfach unverändert weiterführen.

Alternativ kann das Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag künftig in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden. Auch eine Weiterbesparung eines bestehenden Vertrags nach den neuen Förderregelungen ist möglich.

Ob sich ein Wechsel im Einzelfall lohnt, sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie dazu gerne persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung.

Beispielrechnung zum Altersvorsorgedepot

Die Beispiele zeigen verständlich, wie die staatliche Förderung in unterschiedlichen Lebenssituationen wirkt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt im Rahmen der Reform der Riester-Rente. Das eingezahlte Vorsorgevermögen, inklusive staatlicher Zulagen, wird in Wertpapiere wie ETFs oder andere Fonds investiert. So eröffnen sich langfristig attraktive Renditechancen. 

Das Altersvorsorgedepot startet zum 01.01.2027. Die LVM arbeitet bereits an einem passenden Produkt, damit Sie die staatliche Förderung von Anfang an nutzen können.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Der Start ist nach aktueller Planung zum 01.01.2027 vorgesehen. Die LVM arbeitet bereits an einem passenden Produkt, damit Sie die staatliche Förderung von Anfang an nutzen können.

Das Altersvorsorgedepot werden Sie künftig online oder in Ihrer LVM-Agentur vor Ort abschließen können. Gerne beraten wir Sie in unseren LVM-Agenturen persönlich, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. 

Wer ist förderberechtigt?

Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen gehören insbesondere:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende mit einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person (mindestens Pflegegrad 2) nicht erwerbsmäßig zu Hause betreuen – mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage
  • Mütter und Väter während der ersten drei Jahre der Kindererziehung
  • Personen, die z. B. Arbeitslosen‑, Kranken‑, Verletzten‑, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld erhalten und zuvor rentenversicherungspflichtig waren
  • Minijobber, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige mit Pflichtversicherung in der Alterssicherung der Landwirte
  • Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sind
  • Personen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten sowie Versorgungsempfänger, wenn sie der Datenübermittlung zugestimmt haben
  • Selbstständige mit bestimmten steuerpflichtigen Einkünften (z. B. Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige), die eine Steuererklärung abgeben
  • Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, wenn sie der Datenübermittlung an die zuständige Zulagenstelle zugestimmt haben

Personen, die nicht zu diesen Gruppen gehören, können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Förderung erhalten, zum Beispiel über einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner.

Wer ist nicht förderberechtigt?

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind zum Beispiel:

  • Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und keine weiteren Voraussetzungen für die Förderung erfüllen
  • Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen
  • Personen, die bereits eine volle Altersrente beziehen
Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich nach Ihrem eingezahltemn Beitrag: Für jeden Euro, den Sie bis zu 360 Euro im Jahr einzahlen, bekommen Sie 50 Cent Zulage. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro im Jahr gibt es 25 Cent Zulage pro Euro.

Haben Sie Kinder, kommt eine zusätzliche Förderung dazu: Für jeden selbst eingezahlten Euro bis 300 Euro im Jahr erhalten Sie 1 Euro Kinderzulage, maximal 300 Euro pro Kind. Dadurch reicht schon ein Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat, um die volle Kinderzulage zu bekommen.

Junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen Berufseinsteigerbonus: Bei Abschluss des Altersvorsorgedepots wird einmalig eine Zulage von 200 Euro direkt in das Depot eingezahlt.

Einzahlungen und Zulagen können in der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden. So ist in bestimmten Fällen über die Zulagen hinaus eine zusätzliche Steuererstattung möglich. 

Wie erfolgt die Auszahlung?

Im Rentenalter wird Ihr angespartes Vermögen ausgezahlt. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.

Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?

Die Förderung bei der Riester-Rente hängt u. A. vom Einkommen ab. Beim Altersvorsorgedepot richtet sich die Höhe der Zulage direkt nach dem Beitrag, den Sie selbst einzahlen – sprich: Je mehr Sie einzahlen, desto höher fällt auch die Förderung aus. Im Unterschied zur Riester‑Rente ist die Berechnung jetzt viel einfacher.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester‑Vertrag?

Sie können selbst entscheiden, wie Sie mit Ihrem bestehenden Riester‑Vertrag umgehen möchten. Entweder führen Sie ihn mit alter oder neuer Förderung weiter oder Sie übertragen das angesparte Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot. Welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich in unseren LVM‑Agenturen.

Wenn Sie bereits einen Riester‑Vertrag bei der LVM haben, informieren wir Sie rechtzeitig. Bis dahin müssen Sie nichts unternehmen. 

Auch Riester‑Verträge bei anderen Anbietern können in ein Altersvorsorgedepot bei der LVM übertragen werden.

Ich habe schon einen Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter. Was kann ich tun?

Auch Riester‑Verträge bei anderen Anbietern können in ein Altersvorsorgedepot bei der LVM übertragen werden.