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Meine LVM

Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website lvm.de und das Kundenportal "Meine LVM" des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. und seiner Tochtergesellschaften (im Folgenden "LVM Versicherung").

Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen die Dienstleistungen, die die LVM Versicherung im elektronischen Geschäftsverkehr erbringt, die Barrierefreiheitsanforderungen nach der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) erfüllen. Dies umfasst folgende Pflichten:

  • Informationen über die Funktionsweise der jeweiligen Dienstleistungen müssen über mehr als einen sensorischen Kanal für den Verbraucher auffindbar und wahrnehmbar bereitgestellt und in verständlicher Weise in Textform, in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen sowie dargestellt werden. Für Elemente nicht nicht-textlichen Inhalts wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
  • Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere elektronischen Dienstleistungen wurden unter Berücksichtigung der in der Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) festgelegten Anforderungen gestaltet. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte umgesetzt:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Funktionen sind klar strukturiert, visuell kontrastreich gestaltet und durch unterstützende Technologien wie Screenreader zugänglich.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation ist konsistent und sowohl per Tastatur als auch per assistiven Technologien vollständig nutzbar.
  • Verständlichkeit: Informationen werden in klarer, einfacher Sprache bereitgestellt. Ergänzend werden unterstützende Hinweise und Hilfetexte angeboten.
  • Robustheit: Unsere digitalen Angebote sind mit gängigen assistiven Technologien kompatibel und folgen den technischen Standards wie der EN 301 549 sowie den WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist Teil unseres Qualitätsmanagements. Vor Freigabe von Programmänderungen erfolgen sowohl maschinelle als auch manuelle Tests.

Weitere Maßnahmen

  • Die Entwickler der kundengerichteten Systeme wurden zum Thema Barrierefreiheit geschult.
  • Bei Änderungen an den bestehenden Systemen wird die Barrierefreiheit berücksichtigt. 
  • Vor Freigabe werden Veränderungen an der Webseite lvm.de und am Kundenportal "Meine LVM" auf ihre Barrierefreiheit getestet.

Ansprechpartner

  • Wir verbessern, erneuern und erweitern kontinuierlich die Angebote und Dienstleistungen auf dieser Website. Dabei legen wir großen Wert auf Bedienbarkeit und Zugänglichkeit.
  • Bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an:

LVM Versicherung 
48126 Münster 
0251 702-0 

info@lvm.de

Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen".

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.04.2025 erstellt und zuletzt am 17.06.2025 überarbeitet.