Unsere Highlights:
Deckung bei Forderungsausfall
Geliehene und gemietete Sachen
Bei Schlüsselverlust
Flugmodelle und Drohnen bis 5 kg
Aus Unachtsamkeit andere Personen zu verletzen oder fremdes Eigentum zu beschädigen, kann teure Folgen haben. Mit einer Privathaftpflichtversicherung der LVM sind Sie auf der sicheren Seite und müssen sich über mögliche Schadenersatzforderungen keine Gedanken machen.
Folgende Personen sind versichert:
Folgende Personen sind versichert:
Wir zahlen, wenn ein gegnerischer Schadenverursacher den Schaden nicht begleichen kann und nicht versichert ist.
Sachbeschädigungen regulieren wir zum Neuwert bis 10.000 Euro
Schäden, die durch den Gebrauch von Flugmodellen und Drohnen bis 5 kg entstehen.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Sie übersehen beim Radfahren einen Fußgänger oder werfen aus Versehen bei einem Freund eine Designer-Vase um: Bereits kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen, die viel Geld kosten. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in verschiedenen privaten Lebensbereichen vor finanziellen Katastrophen.
Ihre Privathaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht gegenüber Dritten besteht. Sind die Ansprüche des Geschädigten berechtigt, übernimmt Ihr Versicherer die Kosten und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Wenn es sein muss, vor Gericht – egal, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt.
Minderjährige Kinder sind über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert. Volljährige und nicht verheiratete Kinder sind ebenfalls über die Eltern versichert, solange sie sich noch in der Ausbildung oder in einem Studium befinden. Erst wenn die Kinder die Ausbildung bzw. das Studium beendet haben, ist für sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich.
Besonderheit bei der LVM: Alle unverheirateten Kinder sind grundsätzlich bis zum Ende des 21. Lebensjahres über die Eltern versichert. Unabhängig von ihrem Wohnort und unabhängig davon, was sie beruflich oder schulisch machen.
Sie helfen einem Nachbarn beim Umzug. Dabei fällt Ihnen ein Umzugskarton mit teurem Porzellan aus der Hand. Mit der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden abgesichert, die Sie im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses verursachen.
Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Dennoch ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss unter den Versicherungen. Sie ist dringend zu empfehlen, da mit geringem Kostenaufwand (Beitrag) auch höchste Schadenersatzansprüche abgesichert werden können.
Mietsachschäden sind eine spezielle Form von Sachschäden. Sie betreffen alle Schäden, die an der Mietwohnung und dem festverbauten Inventar (z. B. Badezimmerausstattung, Türen, Bodenbeläge) entstehen.
Bei versehentlich verursachten Mietsachschäden leistet die Versicherung bis zu der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme.
Zahme Haustiere wie Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen oder Assistenzhunde sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Als Halter von sonstigen Hunden oder von Pferden benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Hier bietet Ihnen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Schutz vor Schadenersatzansprüchen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs oder eines Studienaufenthalts im Ausland versichert.
Jede private Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere:
Ja, denn die Versicherungsbeiträge Ihrer Privathaftpflichtversicherung zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Sie können die Kosten als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ihre Beiträge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein (auch bei ELSTER).
FOCUS MONEY, Ausgabe 37/2025