Unsere Highlights:
Rückstufungsausgleich bei Kfz-Schäden
Verlust fremder Schlüssel
Erweiterte Vermögensschadendeckung
Schlüssel verloren
Verlust von fremden Schlüsseln bis 100.000 Euro
Benachteiligungen
Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem AGG bis 100.000 Euro
Garderobenversicherung
Garderobenversicherung (Verlust, Verwechslung oder Beschädigung von Garderobenstücken von Gästen), 5.000 Euro pro Gast
Vermögensschaden
Erweiterte Vermögensschadendeckung bis 1.000 Euro
Alle Leistungen MeineKlassik
Schlüssel verloren, Benachteiligungen, Garderobenversicherung, Vermögensschaden
Persönlichekeits- und Namensrechtsverletzungen
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen bis 100.000 Euro
Ausgleich der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung bei Kfz-Haftpflichtschäden
Ausgleich der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung bei Kfz-Haftpflichtschäden bei erlaubten Gebrauch eines von einem Mitglied des Vereins zu Vereinszwecken genutzten Kraftfahrzeuges bis maximal 500 Euro
Sachschäden
Schäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen bis 1.000 Euro
Versicherungspflichtige Flugmodelle
3 versicherungspflichtige Flugmodelle / Drohnen bis 5 kg Startgewicht, maximal bis 5.000.000 Euro
Der Zusatzbaustein "Erweiterte Mietsachschadendeckung" kann zum Tarif MeinPremium hinzugewählt werden. Er umfasst folgende Leistungen:
Dieser Zusatzbaustein umfasst Schäden
Er kann zum Tarif MeineKlassik und MeinPremium hinzugewählt werden.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Jeder Verein – und damit der Vorstand als seine Vertretung – muss laut Gesetz für alle Personen- und Sachschäden aufkommen, die durch seine Aktivitäten entstehen. Und das in unbegrenzter Höhe. Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Anspruch gegen ein Vereinsmitglied oder gegen den Verein selbst richtet. Es ist außerdem gleichgültig, ob der Verein eingetragen oder als gemeinnützig anerkannt ist.
Die Vereinsvorstände haften für alle Aktivitäten des Vereins – gegebenenfalls sogar mit ihrem Privatvermögen. Denn Risiken, die sich aus einer verantwortlichen Tätigkeit als Vorstand in einem Verein ergeben, sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss für jeden Verein.
Die Gründung eines Vereins beginnt mit einer formlosen Gründungsversammlung, an der mindestens zwei Personen teilnehmen müssen. Im Rahmen der Gründungsversammlung wird die Gründung des Vereins sowie die Satzung beschlossen und es wird ein Vorstand gewählt. Über die Gründungsversammlung muss ein Protokoll geführt werden.
Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ist zur Erlangung der Rechtsfähigkeit notwendig. Hierfür ist laut § 56 BGB eine Mindestmitgliederanzahl von sieben Personen vorgeschrieben. Die Satzung ist von allen sieben Mitgliedern zu unterschreiben und öffentlich beglaubigen zu lassen. Die Satzung muss außerdem den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest- bzw. Sollinhalt erfüllen, §§ 57, 58 BGB:
Durch eine Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit. Der eingetragene Verein (e. V.) stellt ab sofort eine juristische Person dar. Er wird dann auch ein rechtsfähiger Verein genannt.
Der nicht eingetragene Verein hingegen ist keine juristische Person. Dennoch wird ihm heutzutage weitestgehend Rechtsfähigkeit zugesprochen. Auch kann der nicht eingetragene Verein klagen und verklagt werden (Parteifähigkeit gem. § 50 ZPO). Da der nicht eingetragene Verein steuerpflichtig ist, kann er ebenso die Gemeinnützigkeit erlangen. Problematisch wird jedoch die Haftungsfrage, da der für einen nicht eingetragenen Verein Handelnde neben dem Verein als Gesamtschuldner persönlich haftet. Die persönliche Haftung kann durch eine vertragliche Regelung ausgeschlossen werden. Vereinsmitglieder sollen dagegen nicht für Verbindlichkeiten des Vereins persönlich haften und sind den Vereinsmitgliedern eines eingetragenen Vereins in dieser Frage somit gleichgestellt.
Darüber hinaus kann ein nicht rechtsfähiger Verein nicht unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden. Eine Eintragung erfolgt dann zugunsten aller Vereinsmitglieder als Eigentümergemeinschaft.
Die Umwandlung des nicht eingetragenen Vereins in einen e. V. kann jederzeit bei Vorliegen der für die Gründung eines e. V. erforderlichen Voraussetzungen durch Eintragung in das Vereinsregister erfolgen.
Auch Vereine unterfallen vollumfänglich der Datenschutzgrundverordnung, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten.