Unsere Highlights:
Weltweit geschützt auf Reisen
24/7 Notfallhilfe
365 Tage, für beliebig viele Reisen
Krankenrücktransport inklusive
Profitieren Sie neben starken Leistungen auch von unserem persönlichen Service, auf Wunsch digital oder vor Ort.
Unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt unvorhersehbare Kosten für:
Unsere Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen krankheitsbedingte Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 25.000 Euro.
Bei unvorhersehbaren notwendigen Heilbehandlungen erstattet Ihnen die Reisekrankenversicherung der LVM die ärztlich verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie die Miete für medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Hilfsmittel.
Bei Tod einer versicherten Person während der Reise bietet die Auslandsreisekrankenversicherung weltweiten Schutz für die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten.
Familien profitieren von erweiterten Leistungen: Muss ein minderjähriges Kind im Ausland im Krankenhaus behandelt werden, übernehmen wir die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-in). Werden Sie als Elternteil während des Urlaubs selbst stationär behandelt, organisieren und erstatten wir zudem die Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder.
Einzelpersonen
Familienversicherung
oder
Ihre Ansprechpartner vor Ort sind für Sie da. Finden Sie jetzt die passende LVM-Agentur in Ihrer Nähe.
Ja, eine Auslandskrankenversicherung ist auf Reisen ins Ausland sinnvoll. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland häufig nicht alle Kosten. Zwar gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse auch innerhalb der Europäischen Union. Dennoch wird häufig nur ein kleiner Teil der tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. Außerhalb Europas besteht oft gar kein oder nur ein sehr eingeschränkter Versicherungsschutz. Zudem sind wichtige Leistungen wie ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport innerhalb und außerhalb Europas nach Deutschland nicht abgesichert.
Die Begriffe Auslandskrankenversicherung und Reisekrankenversicherung werden häufig gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist in der Regel eine Versicherung, die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland übernimmt. Der Begriff Reiseversicherung umfasst dagegen oft weitere Versicherungen, beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung.
Eine Auslandskrankenversicherung ist bei Auslandsreisen grundsätzlich empfehlenswert – unabhängig vom Reiseziel. Ob und in welchem Umfang Sie bereits abgesichert sind, hängt unter anderem vom Reiseland und den dort geltenden Regelungen ab.
Eine einmalige Auslandskrankenversicherung für eine einzelne Reise lohnt sich häufig nur bedingt. Einmalversicherungen bieten zwar Schutz für eine einzelne Reise, sind im Verhältnis zum versicherten Zeitraum jedoch häufig teurer als eine Jahres-Auslandskrankenversicherung. Außerdem müssen Sie bei jeder weiteren Reise erneut Versicherungsschutz abschließen.
Die LVM bietet daher keine einmalige Auslandskrankenversicherung für einzelne Reisen an. Stattdessen profitieren Sie von einer Jahres-Auslandskrankenversicherung, die für beliebig viele private und berufliche Auslandsreisen bis max. 8 Wochen innerhalb eines gesamten Versicherungsjahres gilt. So sind Sie nicht nur für Ihren nächsten Urlaub abgesichert, sondern auch für spontane Städtereisen, Geschäftsreisen oder weitere Auslandsaufenthalte im Laufe des Jahres.
Ja. Wenn Sie für längere Zeit ins Ausland gehen, zum Beispiel für ein Work-and-Travel, ein Auslandssemester oder einen längeren beruflichen Aufenthalt, ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Sie bietet Ihnen während Ihres gesamten Auslandsaufenthalts umfassenden Krankenversicherungsschutz.
Die LVM bietet eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte bis max. 365 Tage an. Für ein individuelles und kostenloses Angebot wenden Sie sich einfach an eine LVM-Agentur in Ihrer Nähe. Dort beraten wir Sie gerne persönlich zu Ihrem passenden Versicherungsschutz.
Die Auslandskrankenversicherung der LVM bietet weltweiten Schutz bereits zu günstigen Jahresbeiträgen. Für Personen bis 30 Jahre beträgt der Beitrag aktuell 20,90 € pro Jahr. Für Familien steht ein Familientarif ab 61,90 € pro Jahr zur Verfügung. Die aktuellen Beiträge richten sich nach Ihrem Alter.
Sie können Ihre Auslandskrankenversicherung bequem online oder über Ihre LVM-Agentur bis zum Tag der Abreise abschließen. Wichtig ist, dass der Vertrag vor Reisebeginn abgeschlossen wird, denn für bereits angetretene Reisen kann kein Versicherungsschutz mehr vereinbart werden.
Der Versicherungsschutz gilt für die ersten acht Wochen jeder Auslandsreise. Beginnt eine medizinische Behandlung während dieser Zeit und ist eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, besteht der Versicherungsschutz weiterhin, bis die Rückreise wieder möglich ist.
Sollten Sie eine längere Reise planen und eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung benötigen, wenden Sie sich bitte an eine LVM-Agentur in Ihrer Nähe. Dort beraten wir Sie gerne persönlich zu Ihrem passenden Versicherungsschutz.
Ja. Die Auslandskrankenversicherung der LVM gilt für beliebig viele private oder berufliche Auslandsreisen innerhalb eines Versicherungsjahres. Für jede einzelne Reise besteht Versicherungsschutz für die ersten acht Wochen.
Die Auslandskrankenversicherung der LVM übernimmt unter anderem die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente, Heilmittel und Miete für medizinisch notwendige Hilfsmittel, medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Darüber hinaus sind Serviceleistungen wie ein 24‑Stunden‑Notfallservice enthalten.
Weitere Leistungen entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen.
Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise für Reisen, die bereits vor Versicherungsabschluss begonnen haben, für Behandlungen, die der eigentliche Anlass der Reise sind, für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen sowie für bestimmte Arzneimittel und bestimmte zahnärztliche Maßnahmen. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ja. Die Auslandskrankenversicherung der LVM übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel sowie einen medizinisch sinnvollen oder medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland.
Ja, auch die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während einer Auslandsreise ist versichert. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Versicherungsfälle, von denen bereits vor Reiseantritt aufgrund einer ärztlichen Diagnose bekannt war, dass sie während der Reise eintreten werden.
Eine Auslandskrankenversicherung ist grundsätzlich für Reisen ins Ausland empfehlenswert. Insbesondere außerhalb Europas können Behandlungskosten schnell sehr hoch ausfallen. Aber auch innerhalb der EU übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht automatisch alle Leistungen.
Ja, auch innerhalb der EU ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht automatisch alle Kosten. Leistungen wie ein Krankenrücktransport oder bestimmte medizinische Behandlungen können zusätzliche Kosten verursachen. Die Auslandskrankenversicherung ergänzt diesen Schutz.
Ja, insbesondere für Reisen in die USA ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte können dort sehr hohe Kosten verursachen. Mit der Auslandskrankenversicherung der LVM sind Sie weltweit abgesichert.
Ja. Eine Erkrankung oder ein Unfall im Ausland kann schnell hohe Kosten verursachen. Für Familien bietet die LVM einen Familientarif an. In der Familienversicherung können unter anderem Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder mitversichert werden.
Ja, im Familientarif können Kinder mitversichert werden. Dazu zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigen, sollten Sie sich zunächst an einen Arzt oder ein Krankenhaus wenden. Bei dringenden Fällen unterstützt Sie die LVM rund um die Uhr über die Auslandskranken-Rufnummer +49 251 702-4710 und hilft beispielsweise bei der Organisation eines Krankentransports oder Krankenrücktransports.
Für die Kostenerstattung benötigen wir die entsprechenden Nachweise, beispielsweise Rechnungen mit Angaben zur behandelten Person, Diagnose, Behandlung und den entstandenen Kosten. Bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln ist zusätzlich die ärztliche Verordnung erforderlich. Ihre Belege können Sie einfach über Ihre "Meine LVM-App" einreichen.
Als Kunde der Auslandskrankenversicherung erreichen Sie uns jederzeit über die Auslandskranken-Rufnummer +49 251 702 4710 oder die LVM Notfall App. Dort erhalten Sie Unterstützung bei Krankheit oder Unfall im Ausland.
Als LVM-Kunde profitieren Sie von unseren exklusiven Zusatzservices.