
Unser Revier: Ihre Jagd-Haftpflichtversicherung
Unsere Highlights:
Jagdliche Tätigkeiten
Unverschuldete Jagdunfälle
Halten von Jagdhunden
Was ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung?
Wer allein oder in Gesellschaft auf die Jagd geht, trägt eine hohe Verantwortung. Weil rund um die Jagd viel passieren kann, ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins. So halten wir Ihnen bei Jagdunfällen den Rücken frei, damit Sie sich ganz auf die Pirsch konzentrieren können.
Was ist enthalten?
Leistungen
Schusswaffen, Munition und geliehene Waffen
- Schäden aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd
- Schadenersatzansprüche einschließlich der Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern diese Personen Schäden aus dem Gebrauch von Schusswaffen erleiden
- Eigenschäden durch Schusswaffengebrauch bei fehlendem Verschulden des Schadenverursachers
-
Unfallschäden an fremden Waffen, die Sie geliehen haben, bis 3.000 Euro. Selbstbeteiligung 150 Euro je Schadenereignis
Haus- und Grundbesitz und Mietsachschäden
- Versichert sind Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitze, Fütterungen und Jagdhütten
- Schäden an gemieteten Immobilien durch mitversicherte Tiere bis 500.000 Euro
- Schäden am Inventar der Reiseunterkunft durch Hunde bis zu 50.000 Euro
- Schäden an geliehenen Hundeanhängern bis 1.500 Euro sowie Schäden an geliehenen Jagdutensilien bis 3.000 Euro
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler bis 20 km/h sowie Ruder-, Paddel- und Segelboote
Jagdhunde und andere Tiere
Jagdhunde und Welpen
- Mitversichert ist das Halten von Hunden anerkannter Jagdhunderassen sowie anderer Hunde bei jagdlicher Brauchbarkeit ohne Prüfung; unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere, zu privaten und jagdlichen Zwecken
- Jagdhundewelpen sind bis zum Alter von sechs Monaten mitversichert
Frettchen und Greifvögel
Halten und Führen von Frettchen sowie von Greifvögeln, die zur Beizjagd abgetragen (gezähmt und abgerichtet) sind oder werden, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Jagdliche und ehrenamtliche Tätigkeiten
Jagdliche Tätigkeiten
- Das erlaubte Bejagen und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
- Das Anbringen von Wildwarnreflektoren sowie Schäden aus Gefälligkeitsleistungen bis 5.000 Euro
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Ehrenamtliche (nicht hoheitliche) Tätigkeiten oder unentgeltliche Freiwilligenarbeit in jagdlichen Organisationen aller Art
Rechtliches z. B. Forderungsausfall, Produkthaftung etc.
Schutz vor Forderungsausfall
- Bei eigenen Jagdschäden durch Jagdkollegen, die den Schaden nicht begleichen können
- Forderungsausfalldeckung: Schäden ab 1.500 Euro, die gerichtlich festgestellt und nicht durchsetzbar sind. Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit
Produkthaftung
Durch Jagderzeugnisse entstandene Personen- und Sachschäden (Produkthaftpflicht). Auf ein Verschulden kommt es nach dem Produkthaftungsgesetz nicht an.
Verzicht auf Haftungseinwand
Auf Ihren Wunsch verzichten wir auf den Haftungseinwand bei Jagdunfällen durch Schusswaffengebrauch, wenn Sie einen Personenschaden zwar verursacht, aber nicht verschuldet haben (z. B. Jagdunfall durch Querschläger). Ein Mitverschulden von Geschädigten wird angerechnet.
Kautionsstellung
Bei Versicherungsfällen innerhalb Europas durch behördliche Anordnung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.
Zusatzbausteine
Drohnen
Drohnen bis zu einem Startgewicht von fünf Kilogramm können auf Wunsch über die Jagd-Haftpflichtversicherung mitversichert werden.
Sie suchen Ihren individuellen Preis?
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Schadenbeispiele
Häufig gestellte Fragen
In welchen Funktionen bin ich über die Jagd-Haftpflichtversicherung versichert?
Sie sind versichert als Jäger, als Jagdpächter, als Jagdveranstalter, als Förster oder Forstbeamter, als Forst- und Jagdaufseher und als Jagdfalkner.
Was deckt eine Jagd-Haftpflichtversicherung ab?
Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist die Voraussetzung für den Erwerb des Jagdscheins. Denn rund um die Jagd kann viel passieren. Als alteingesessener Jagdversicherer kennen wir die Gefahren. Unsere Jagd-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen und wehrt unberechtigte ab. Sie hält Ihnen im Schadensfall den Rücken frei. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und bei Jagdreisen ins Ausland.
Bin ich beim Gebrauch von Waffen versichert?
Versichert sind Schäden aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd. Versichert sind auch Schadenersatzansprüche einschließlich der Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen abgedeckt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern diese Personen Schäden aus dem Gebrauch von Schusswaffen erleiden. Versichert sind auch Eigenschäden durch Schusswaffengebrauch bei fehlendem Verschulden des Schadenverursachers.
Gelten Besonderheiten bei Drückjagden?
In einigen Bundesländern ist bei Drückjagden zusätzlich zur Jagdhaftpflicht und Jagdschein ein Schießnachweis erforderlich. Hierfür gibt es innerhalb Deutschlands keine einheitlichen Regelungen. Informieren Sie sich daher vor der Drückjagd bei der zuständigen Jagdbehörde.
Kann ich die Jagd-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können den Beitrag Ihrer Jagd-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberater.