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Junges Paar kuschelt mit seinen Kindern
Versicherung

Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung - für Ihre Vorsorge

Ihre Vorteile

Sofortiger Todesfallschutz

Vorgezogene Todesfallleistung

Kinder-Bonus und Bau-Bonus

Nachversicherung optional

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung wirkt beruhigend.
Der Tod eines Menschen ist nicht nur ein Verlust, sondern kann für die Familie beträchtliche finanzielle Folgen haben. Eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell ab. Unsere Risikolebensversicherung ist daher die ideale Vorsorge und gibt Ihnen beruhigende Sicherheit für die Zukunft.

Was ist enthalten?

Leistungen

Fallende oder gleichbleibende Versicherungssumme

Jede individuelle Lebenssituation erfordert eine individuelle Absicherung. Deshalb bietet die LVM-Risikolebensversicherung für jeden Anspruch eine passgenaue Lösung.

Fallende Versicherungssumme
In den meisten Fällen geht es um die finanzielle Absicherung einer Immobilie. Die Versicherungssumme kann hier fallend gewählt werden – abgestimmt auf die Zins- und Tilgungsleistungen. Diese Form der Risikolebensversicherung ist oft Vertragsbedingung eines Immobilienkredits.

Gleichbleibende Versicherungssumme
Mit der Variante einer gleichbleibenden Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung sichern Sie im Falle Ihres Todes den Lebensstandard Ihrer Familie und/oder finanzieren die Ausbildung Ihrer Kinder.

Vorgezogene Todesfallleistung

Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme kann bereits vor Ihrem Tod erfolgen, wenn eine unheilbare Krankheit mit absehbar tödlichem Verlauf in den nächsten zwölf Monaten ärztlich bescheinigt wird.

Kinder-Bonus und Bau-Bonus

Bei einer Versicherungssumme von z. B. 100.000 Euro wird die Versicherungsleistung Ihrer Risikolebensversicherung automatisch und ohne Beitragserhöhung um 10 Prozent auf 110.000 Euro angehoben, wenn Sie in den ersten vier Monaten nach der Geburt oder Adoption eines Kindes oder in den ersten vier Monaten nach der Erteilung einer Baugenehmigung oder dem Kauf einer selbstgenutzten Immobilie versterben.

Nachversicherungsoption

Wenn Sie bei bestimmten Ereignissen eine höheren Versicherungsschutz benötigen, z. B. nach Ihrer Heirat oder nach der Geburt eines Kindes, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung erhöhen.

 

Zusatzbausteine

Absicherung der Arbeitskraft

Wenn Sie eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Ihre Risikolebensversicherung mit einschließen, haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Familie auch im Fall Ihrer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert ist. Dann zahlen wir die laufenden Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung und Sie erhalten eine monatliche Rente.

Sie suchen Ihren individuellen Preis?

In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln Ihren Preis.

Beispiele

Häufig gestellte Fragen

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist für alle Personen sinvoll, die für ihren Todesfall Hinterbliebene – Familienangehörige oder auch Geschäftspartner – finanziell absichern möchten oder müssen. Darüber hinaus verlangen viele Banken vor der Vergabe von Krediten als Sicherheit den Nachweis einer Risikolebensversicherung für den Kreditnehmer.

Welche Höhe sollte ich absichern?

Verbraucherschützer wie zum Beispiel die Stiftung Warentest empfehlen die Versicherungssumme der Risikoversicherung in Höhe des drei- bis fünffachen Brutto-Jahreseinkommens des Versicherten zu wählen. Denn verstirbt die versicherte Person, fällt das Einkommen weg und die Hinterbliebenen stehen ohne finanziellen Rückhalt da.

Wenn Sie Kinder haben, dann sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass sie ausreicht, bis alle Familienmitglieder - auch Ihre Kinder - finanziell auf eigenen Füßen stehen können.

Für welche Art von Risikolebensversicherung sollten Paare sich entscheiden?

Ausschlaggebend für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist in der Regel nicht der Familienstand, sondern der konkrete Bedarf. Für unverheiratete Paare allerdings können Risikolebensversicherungen über Kreuz eine wichtige Form der gegenseitigen Absicherung darstellen. 

Wie kann für unverheiratete Paare mit einer Überkreuz-Absicherung die Erbschaftssteuer vermieden werden?

Bei verheirateten Paaren spielt die Erbschaftssteuer häufig eine untergeordnete Rolle, da die Freibeträge (Ehepartner 500.000 Euro), ähnlich wie bei Kindern (Freibetrag 400.000 Euro), sehr hoch angesetzt sind. Anders ist es bei unverheirateten Paaren. Hier beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro. Alle Beträge, die darüber hinaus vererbt werden, unterliegen der Erbschaftssteuer.

Ein Beispiel:
Sie leben in einer Lebensgemeinschaft und haben eine Immobilie erworben. Für die Finanzierung haben Sie beispielsweise ein Darlehen von 200.000 Euro aufgenommen und die Tilgung mit einer Risikolebensversicherung abgesichert. Beide Partner haben jeweils einen eigenen Vertrag abgeschlossen. Im Todesfall unterlägen nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro 180.000 Euro der Erbschaftssteuer. Bei Vermögen bis zu 6 Millionen Euro liegt der Steuersatz bei 30 Prozent. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent wäre somit Erbschaftssteuer von 54.000 Euro zu zahlen. Damit das nicht passiert, sorgen Sie entsprechend mit einer Überkreuz-Absicherung vor.

Das Bild zeigt einen Vergleich von zwei Arten von Versicherungsverträgen, die als "1. Vertrag" und "2. Vertrag" bezeichnet sind. Beim 1. Vertrag ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Bezugsberechtigte, das heißt, er schließt den Vertrag ab, zahlt den Beitrag und erhält die Leistung aus dem Vertrag. Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Leben die Versicherung läuft. Beim 2. Vertrag ist es ähnlich: Der Versicherungsnehmer ist auch der Bezugsberechtigte, schließt den Vertrag ab, zahlt den Beitrag und erhält die Leistung aus dem Vertrag. Auch hier läuft die Versicherung auf das Leben der versicherten Person. Am unteren Rand des Bildes steht: "Risikolebensversicherung über Kreuz".

Beide Partner schließen eine Risikolebensversicherung ab und setzen den jeweils anderen Partner als Versicherten ein: 
Im ersten Vertrag ist Partner A versicherte Person und Partner B Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter im Todesfall von Partner A.
Im zweiten Vertrag verhält es sich genau umgekehrt: Hier ist Partner B versicherte Person und Partner A Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter im Todesfall von Partner B.

Ist eine Risikolebensversicherung Voraussetzung für einen Immobilienkredit?

Viele Banken verlangen als Sicherheit vor der Vergabe von Immobilienkrediten den Nachweis einer Risikolebensversicherung für den Kreditnehmer.

Bis zu welchem Alter kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?

Bei der LVM können Sie bis zum Alter von 69 Jahren eine Risikolebensversicherung abschließen. Versicherungsschutz besteht bis zu einem Alter von maximal 85 Jahren.

Welche Laufzeit wähle ich?

Für die Absicherung Ihrer Familie wählen Sie eine Risikolebensversicherung mit individueller Dauer. Mindestens aber solange, wie Ihre Kinder noch finanziell versorgt werden müssen.

Bei einer Kreditabsicherung ist die Restlaufzeit Ihres Darlehens ausschlaggebend.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Der Beitrag für eine Absicherung der Risikolebensversicherung ist niedriger als die meisten Menschen vermuten. Der bei Abschluss der Versicherung vereinbarte Beitrag wird Ihnen für die Gesamtlaufzeit von uns garantiert. Unsere Gewinne, die wir für Sie erwirtschaften, reduzieren je nach Vertrag Ihre Beiträge oder erhöhen Ihre Absicherung.

Wann wird meine Risikolebensversicherung ausgezahlt?

Die Risikolebensversicherung wird nur im Todesfall des Versicherten während der Vertragslaufzeit an die im Vertrag genannten Hinterbliebenen ausgezahlt.

Es wird kein Kapital zur Altersvorsorge angespart. Dadurch zahlen Sie geringe Beiträge für einen hohen Todesfallschutz.

Gibt es einen Beitragsunterschied zwischen Rauchern und Nichtrauchern?

Ja, als Nichtraucher zahlen Sie deutlich weniger Beitrag für Ihre Risikolebensversicherung.

Wann gelte ich als Nichtraucher?

Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten nicht geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben.

Langjähriger Nichtraucher ist, wer in den letzten zehn Jahren nicht geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben.

Rauchen meint insbesondere das Konsumieren von Tabak unter Feuer beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Rauchen meint jedoch auch, das Inhalieren unter Verwendung elektrischer Verdampfer wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen.

Wurden Ihre Fragen beantwortet oder wollen Sie persönlich mit uns in einer LVM-Agentur vor Ort sprechen?

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Die LVM-Risikolebensversicherung im Test

5-Sterne-Rating-Label von Morgen & Morgen, Ausgabe 04/2025 für die ausgezeichnete LVM-Risikolebensversicherung

M & M Rating, Ausgabe 4/2025

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