
Dienstunfähigkeitsvorsorge für Beamte und Anwärter
Unsere Highlights:
Absicherung bei Dienstunfähigkeit
Hohe Flexibilität
Echte und vollständige DU-Klausel
Je früher, desto günstiger
Was ist eine Dienstunfähigkeitsabsicherung?
Was ist enthalten?
Leistungen
Echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Die LVM bietet Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter und vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel.
- Wir folgen der Entscheidung des Dienstherrn und verzichten auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit.
- Wir zahlen bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlassen wurden.
- Die Absicherung besteht während Ihrer gesamten Beamtenlaufbahn, auch für Beamte auf Widerruf oder auf Probe.
- Die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel gilt auch dann, wenn Sie heute noch Schüler oder Student sind und später eine Beamtenlaufbahn einschlagen.
Achten Sie beim Vergleich auf diese Klausel, denn sie macht einen entscheidenden Unterschied und sie ist nicht bei jedem Versicherer enthalten.
- Bei einer unechten Klausel hat der Versicherer ein eigenes Prüfungsrecht bezüglich der Dienstunfähigkeit.
- Bei einer unvollständigen Klausel ist für Beamte auf Widerruf und auf Probe entweder gar keine oder nur eine zeitlich befristete Anerkennung der Dienstunfähigkeit vorgesehen.
Versicherte Rente
- Sie erhalten die versicherte Rente und zahlen keine weiteren Beiträge mehr.
- Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir Ihnen bereits bei Einschränkung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit von 50 Prozent bzw. bei allgemeiner Dienstunfähigkeit.
- Wir zahlen Ihnen die versicherte Rente bereits bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von sechs Monaten.
- Zahlung rückwirkend ab Beginn Ihrer Erkrankung nach sechsmonatiger Berufsunfähigkeit.
- Sie haben das Recht, Ihre versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Keine Wartezeit, sofort mit Vertragsbeginn sind Sie abgesichert.
- Ihr Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit.
Berufswechsel und Umschulung
- Bei einem späteren Berufswechsel besteht keine Meldepflicht und der Beitrag bleibt gleich.
- Sie haben bei uns keine Umschulungsverpflichtung nach eingetretener Berufsunfähigkeit.
Pflegebedürftigkeit
- Volle Leistung bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit, auch wenn keine Berufs-/Dienstunfähigkeit vorliegt.
- Sie erhalten eine zusätzliche Kapitalzahlung bei erstmaligem Eintritt einer bedingungsgemäßen Pflegebedürftigkeit.
Hohe Flexibilität
-
Sie haben bei bestimmten Ereignissen die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die vereinbarte Rente zu erhöhen, z. B. nach erfolgreichem Abschluss von Berufsausbildung oder Studium, Heirat oder Geburt eines Kindes.
-
Innerhalb der ersten fünf Jahre können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Ereignis die versicherte Rente erhöhen.
- Sie können den Vertrag dynamisch anpassen, um Gehaltssteigerungen und Inflation auszugleichen.
- Einen Vertrag, den Sie wegen finanzieller Engpässe beitragsfrei gestellt oder gekündigt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von sechs Monaten wiederherstellen lassen.
- Während des Mutterschutzes oder in der Elternzeit sogar innerhalb von zwölf Monaten.
Ihre Vorteile
Beruhigende Sicherheit für Ihre Zukunft
- Günstige Startphase: Für Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufsstarter bis zum Alter von 30 Jahren gibt es die Startphase mit halbem Beitrag bei vollem Dienstunfähigkeitsschutz. In den ersten fünf Jahren zahlen Sie 50 Prozent des vereinbarten Zielbeitrags – bei 100 Prozent Versicherungsschutz. Danach steigt der Beitrag, bis er nach zehn Jahren bei 100 Prozent ist.
- Komfortable Dynamik: Ihren Vertrag können Sie jährlich dynamisch anpassen, um Gehaltssteigerungen und Inflation auszugleichen.
Sie suchen Ihren individuellen Preis?
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln Ihren Preis.
Ursachen von Berufsunfähigkeit
Wir alle merken: Die Arbeitswelt wird komplexer, der Leistungsdruck am Arbeitsplatz nimmt ständig zu, Erkrankungen führen immer häufiger zum Verlust der Arbeitskraft. Schon jetzt sind psychische Erkrankungen mit 34 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Nur sieben Prozent der Berufsunfähigkeiten werden durch einen Unfall ausgelöst.
(Quelle: Morgen & Morgen)
Häufig gestellte Fragen
Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Jeder Beamte oder Beamtenanwärter, denn für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe ist eine Dienstunfähigkeit existenzbedrohend, für Beamte auf Lebenszeit hat eine Dienstunfähigkeit erhebliche finanzielle Folgen.
Wann sind Beamte dienstunfähig?
Beamte sind dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund körperlicher Einschränkungen dauerhaft unfähig sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig können sie auch dann angesehen werden, wenn sie infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und dieses auch für die nächsten sechs Monate weiterhin absehbar ist (§ 44 Abs. 1 BBG).
Welche Absicherung haben Beamte bei Dienstunfähigkeit?
- Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie in der Regel keine oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente. Eine Dienstunfähigkeit ist folglich existenzbedrohend.
- Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Andernfalls werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch für sie gilt, dass sie in der Regel keine oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Eine Dienstunfähigkeit ist folglich existenzbedrohend.
- Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Das ist in der Regel jedoch zu niedrig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine Dienstunfähigkeit hat somit erhebliche finanzielle Folgen.
Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?
Der Dienstherr trifft die Feststellung der Dienstunfähigkeit.
Was ist, wenn ich meine Beamtenlaufbahn beende?
Wenn Sie die Beamtenlaufbahn beenden und einen anderen Beruf ergreifen, sind Sie in Ihrer neuen Tätigkeit weiter gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Sie müssen uns nichts melden und der Beitrag bleibt gleich.
Was gilt für Richter und Kirchenbeamte?
Unsere LVM-BU-RentePlus mit Dienstunfähigkeitsklausel bietet auch Richtern und Kirchenbeamten eine perfekte Absicherung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit.
Warum ist es sinnvoll, eine BU schon als Schüler abzuschließen?
Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge und desto einfacher ist der Abschluss. Denn junge Menschen sind in der Regel gesund und haben keine gravierenden Vorerkrankungen. So ist der Versicherungsabschluss recht unkompliziert – ohne viel Nachfragen, Nachweise und Papierkram.
Spätestens, wenn der Schulabschluss kurz bevorsteht, ist ein Abschluss besonders sinnvoll. Denn dann gibt es unseren Frühbucher-Rabatt, mit dem Schülerinnen und Schüler sich dauerhaft niedrigere Beiträge sichern können: Der günstige Beitrag bleibt für die gesamte Dienstlaufbahn bestehen.