Unsere Highlights:
Sofortige Leistung ohne Wartezeit
100 Prozent Leistung vollstationär ab Pflegegrad 2
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
Sowohl bei stationärer als auch bei ambulanter Pflege bietet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur einen Grundschutz. Mehrkosten müssen Sie oder Ihr Ehepartner aus eigener Tasche zahlen und dafür notfalls Rücklagen auflösen oder Wohneigentum verkaufen. Die Pflegezusatzversicherung schließt diese Versorgungslücke und sichert Ihr Einkommen und Vermögen umfassend ab.
Je jünger Sie sind, desto günstiger steigen Sie mit Ihren Beiträgen ein. Sie können mit unserem Pflegezusatztagegeld das finanzielle Risiko hoher Pflegekosten abdecken. Unser Pflege-Zusatztagegeld ist besonders leistungsstark und bietet Ihnen zusätzliche Vorteile:
Die LVM-Pflegezusatzversicherung zahlt Ihnen das vereinbarte Tagegeld prozentual je nach Pflegegrad. Die Auszahlungen sind nicht zweckgebunden, sondern stehen Ihnen zur freien Verfügung. Ein höherer Tagessatz bietet Ihnen im Leistungsfall mehr finanzielle Freiräume.
Einen kleinen Teil der Pflegekosten können Sie mit dem staatlich geförderten LVM-Pflege-Bahr absichern. Sie können hierfür eine staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr nutzen.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Mit einer Pflegezusatzversicherung begrenzen Sie die finanzielle Belastung im Pflegefall:
Nein. Die private oder gesetzliche Pflegeversicherung ist verpflichtend.
Ab Pflegegrad 3 sind Sie von der Beitragszahlungspflicht befreit.
Nein. Die LVM-Pflegezusatzversicherung leistet sofort nach Vertragsabschluss. Wir verzichten auf die Wartezeiten.
Prinzipiell sind Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung steuerabzugsfähig. Allerdings werden zum Beispiel auch Krankenversicherungsbeiträge angerechnet. Das kann dazu führen, dass bestimmte Höchstgrenzen dadurch schon erreicht werden und deshalb die Pflegevorsorge unberücksichtigt bleibt.