Unsere Highlights:
Weltweit bis zu 365 Tage
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Umbuchungs- und Stornoberatung
Günstiger Rundumschutz
Als Einzelperson sind Sie über unsere Reiserücktrittsversicherung ab 29 Euro im Jahr versichert. Für die ganze Familie* sind Sie bereits ab 43 Euro im Jahr abgesichert.
Versicherungsschutz für eine einmalige Reise gibt es sogar schon ab 6 Euro.
Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung wird Ihr Beitrag zur Reiserücktrittsversicherung günstiger.
*Über den Familientarif kann sich ein Paar oder eine Familie, d. h. zwei Erwachsene mit max. sieben Kindern bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versichern.
Können Sie oder eine andere versicherte Person aus versichertem Grund eine Reise nicht oder nicht rechtzeitig antreten, erstatten wir Ihnen bei Reiserücktritt die Stornokosten inklusive Vermittlungsentgelt.
Das gilt zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.
Müssen Sie oder eine andere versicherte Person eine Reise aus einem versicherten Grund umbuchen oder verschieben, erstatten wir Ihnen die anfallenden Umbuchungskosten.
Das gilt zum Beispiel bei einer unerwarteten Erkrankung, einem Unfall oder wenn sich wichtige Termine, wie z. B. eine Prüfungswiederholung, kurzfristig ändern.
Können Sie oder eine andere versicherte Person aus einem versicherten Grund eine Reise nicht rechtzeitig antreten, übernehmen wir unter Anderem:
Das gilt zum Beispiel bei Verspätungen von Verkehrsmitteln, einer Panne oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.
Müssen Sie oder eine andere versicherte Person aus einem versicherten Grund eine Reise unterbrechen, ganz abbrechen oder sogar verlängern, erstatten wir Ihnen insbesondere:
Müssen Sie oder eine andere versicherte Person aus einem versicherten Grund eine Reise unterbrechen oder ganz abbrechen erstatten wir Ihnen die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, zum Beispiel für Hotelübernachtungen, einen Mietwagen oder Ausflüge.
Im Schadensfall können Sie auf uns zählen: Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Rufnummer +49 251 702-4718 der Reiserücktrittsversicherung.
Außerdem vermitteln wir über einen Kooperationspartner unserer Versicherung verschiedene Leistungen, die Sie in einem Notfall in Anspruch nehmen können. Das sind insbesondere:
Eine Aufstellung aller Leistungen und Ausschlüsse finden Sie unten im Downloadbereich dieser Seite.
Versicherte Ereignisse bei einem Reiserücktritt oder einem Reiseabruch sind:
oder
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Wählen Sie die Reiserücktrittsversicherung für eine einmalige Reise im Jahr oder entscheiden Sie sich für die Jahrespolice, die für mehrere Reisen gilt. In beiden Tarifen sind Reisen bis zu 365 Tagen versichert.
Für ein ganzes Jahr versichern:
Einmalig verreisen:
Die Reiserücktrittsversicherung der LVM beinhaltet immer folgende Bausteine:
Egal, welchen Tarif Sie wählen – mit unserer Versicherung gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch sind Sie bestens geschützt.
Versichert ist eine Reise, wenn Sie oder eine mitversicherte Person
Voraussetzung ist, dass die Reise während der Vertragslaufzeit stattfindet.
In der Jahresversicherung sollte die Versicherungssumme dem Reisepreis der teuersten Reise in dem Jahr entsprechen.
Im Einmalschutz sollte die Versicherungssumme Ihrem Reisepreis entsprechen.
Der Reisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis aller mitreisenden, versicherten Personen. Kosten für zusätzliche Leistungen (zum Beispiel für Ausflüge oder Mietwagen) und ein Vermittlungsentgelt sind zu berücksichtigen.
Ja, eine Erhöhung ist ab sofort möglich, eine Reduzierung ab der nächsten Versicherungsperiode.
Schreiben Sie uns bitte hierfür eine formlose E-Mail an info@lvm.de. Nennen Sie im Betreff Ihre Versicherungsnummer und teilen Sie uns mit, ab wann (z. B. zum nächstmöglichen Termin) die neu von Ihnen genannte Versicherungssumme gelten soll.
Die Jahresversicherung bietet Versicherungsschutz für jede Reise bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme - egal, wie oft Sie innerhalb der Vertragslaufzeit verreisen. Beim Familientarif besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Person getrennt verreist.
Der Einmalschutz bietet Versicherungsschutz für eine definierte Reise.
Die Reiserücktrittsversicherung sollte im Idealfall bereits bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden.
Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz, wenn die Versicherung bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Für Reisen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist ein Abschluss bis zu fünf Tagen nach der Reisebuchung möglich.
Der Versicherungsschutz besteht nur für Ereignisse, die sich nach Abschluss des Vertrags ereignen.
Sie haben keinen Versicherungsschutz bei einer bestehenden Erkrankung, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. In der Jahresversicherung ist nicht der Versicherungsabschluss sondern die Reisebuchung maßgeblich.
Ja, Versicherungsschutz besteht im Falle einer Erkrankung an einer Infektionskrankheit wie z. B. Covid-19, die eine behördliche angeordnete persönliche, individuelle Quarantäne erfordert. Ebenso versichert ist die behördliche Anordnung einer persönlichen, individuellen Quarantäne zum Schutz vor Ausbreitung von Infektionskrankheiten.
Pauschale Quarantäneanordnungen, die z. B. für einen Wohnblock gelten, sind nicht versichert.
Im Schadensfall helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen die Reiserücktrittsversicherung rund um die Uhr unter der 24-Stunden-Rufnummer +49 251 702-4718.
Damit wir alles für Sie in die Wege leiten und Ihnen den entstandenen Schaden erstatten können, sind bestimmte Schritte bei Ihrer Vorgehensweise zu beachten:
Vor der Reise (Reiserücktritt) besteht generell Versicherungsschutz – egal, ob eine Reisewarnung für das Reiseland vorliegt oder nicht.
Während der Reise (Reiseabbruch) besteht Versicherungsschutz für alle Ereignisse, die nicht im kausalen Zusammenhang mit der Reisewarnung stehen. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits vor Ort befinden, besteht voller Versicherungsschutz in den ersten 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung.
Beispiel 1: Sie möchten in einer Woche nach Spanien reisen. Aufgrund von Corona besteht aktuell eine Reisewarnung für Spanien. Sie erkranken unerwartet schwer und stornieren die Reise. Es besteht Versicherungsschutz.
Beispiel 2: Es besteht eine coronabedingte Reisewarnung für Österreich. Während des Skiurlaubs brechen Sie sich ein Bein und müssen die Reise abbrechen. Der Abbruch erfolgt auf ärztlichen Rat. Es besteht Versicherungsschutz.
Beispiel 3: Es besteht eine coronabedingte Reisewarnung für Österreich. Während des Skiurlaubs erkranken Sie symptomlos an Corona und müssen sich in Quarantäne begeben. Da das versicherte Ereignis im kausalem Zusammenhang zu der Reisewarnung steht, besteht kein Versicherungsschutz.
Bitte beachten Sie hierzu die für den Tarif geltenden Versicherungsbedingungen im Downloadbereich.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt keine Krankheitskosten. Denken Sie daher vor allem an eine Auslandskrankenversicherung. Mit der LVM-Auslandskrankenversicherung sind Sie weltweit vor hohen Krankheitskosten geschützt. Diese Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung im Ausland. Sie können Sie einfach online oder in der LVM-Agentur abschließen.
Als LVM-Kunde profitieren Sie von unseren exklusiven Zusatzservices.
Die LVM-Reiserücktrittsversicherung im Test
Handelsblatt 3/2026