Unsere Highlights:
Schadenservice 24/7
Freie Werkstattwahl
Faire Preis-Leistung
Versicherung nach Maß
Erweitern Sie Ihre Kfz-Haftpflicht durch unsere Teil- oder Vollkaskoversicheurng.
Erweitern Sie Ihren Schutz nach Bedarf um unsere Zusatzbausteine.
Ihre Beitragshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Ihrer LVM-Agentur vor Ort beraten wir Sie gerne und erstellen ein unverbindliches Angebot.
Der Beitrag einer Kfz-Versicherung wird individuell für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsnehmer berechnet. Maßgeblich sind unter anderem das versicherte Fahrzeug, die Schadenfreiheitsklasse, der Wohnort, der Fahrerkreis, die jährliche Fahrleistung und der gewünschte Versicherungsumfang.
Für ein individuelles Angebot beraten wir Sie gerne in einer LVM-Agentur vor Ort.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung zu senken. Dazu zählen beispielsweise eine passende Selbstbeteiligung in der Teil- oder Vollkaskoversicherung, ein möglichst kleiner Fahrerkreis oder eine realistische Angabe der jährlichen Fahrleistung.
Auch die Schadenfreiheitsklasse hat einen großen Einfluss auf den Beitrag. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger kann Ihre Kfz-Versicherung ausfallen.
Welche Sparmöglichkeiten für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihrem gewünschten Versicherungsschutz ab. Unsere LVM-Agenturen beraten Sie gerne und erstellen ein passendes Angebot.
Welche Kfz-Versicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Alter und Wert des Fahrzeugs sowie von Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf ab.
Neben Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung können auch Zusatzbausteine sinnvoll sein. Der LVM-Schutzbrief unterstützt beispielsweise bei Pannen und Unfällen, die LVM-FahrerKasko sichert Personenschäden des Fahrers ab. Mit weiteren Bausteinen wie LVM-RabattSchutz oder LVM-AuslandPlus lässt sich der Versicherungsschutz individuell an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Welche Absicherung am besten zu Ihrer Situation passt, hängt von Ihrem Fahrzeug und Ihren individuellen Anforderungen ab.
Mit der Kfz-Versicherung der LVM profitieren Sie von einem individuell wählbaren Versicherungsschutz, persönlichen Ansprechpartnern in Ihrer Nähe und einem umfassenden Schadenservice. Zu den Vorteilen gehören unter anderem hohe Versicherungssummen, die freie Werkstattwahl, die Update-Garantie sowie zahlreiche optionale Zusatzbausteine wie der LVM-Schutzbrief oder die LVM-FahrerKasko. So können Sie Ihren Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Dies kann grundsätzlich von Versicherer zu Versicherer variieren. In vielen Fällen gilt man bis zu einem Alter von 23 Jahren als Fahranfänger, so auch bei der LVM. Einige Kfz-Versicherer haben aber z. B. auch die Altersgrenze bei 25 Jahren.
Für einen Zweitwagen bieten wir eine Sondereinstufung an, sofern Ihr anderes Fahrzeug ebenfalls bei der LVM versichert ist.
Voraussetzung für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist, dass Sie und der Empfänger verwandt sind oder in einem Haushalt leben. Die Person sollte zuvor bereits regelmäßig mit Ihrem Fahrzeug gefahren sein. Je länger der Empfänger Ihrer Schadenfreiheitsklasse schon Auto fährt, desto mehr lohnt sich die SF-Übertragung.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer vorliegen. Zum Vertragsende kann eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der neue Versicherer übermittelt dann zum Vertragsbeginn eine elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle.
Wurde der Beitrag der Kfz-Versicherung erhöht, wechselt man das Fahrzeug oder hatte einen Schaden, hat man meist ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sobald Sie von dem Sonderkündigungsgrund erfahren.
Sie benötigen den Fahrzeugschein des zu versichernden Fahrzeugs sowie den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Ggf. benötigen Sie auch die letzte Beitragsrechnung Ihres bisherigen Kfz-Versicherers und Ihren Führerschein.
Wenn Sie Ihr Auto zulassen, müssen Sie das Bestehen der Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, die Sie bei der LVM Versicherung erhalten.
Ja, der Halter und der Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs müssen nicht ein und dieselbe Person sein. Einen solchen Fall nennt man „abweichende Halterschaft”.
Ereignet sich ein Schaden, der über die Kfz-Haftpflicht- oder Kfz-Vollkasko reguliert wird, erfolgt die Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Der Versicherungsnehmer wird dann vom Versicherer zur ersten Fälligkeit im Folgejahr gemäß der Rückstufungstabelle (in den Versicherungsbedingungen) in der SF-Klasse zurückgestuft. Besteht ein Vertrag mit Rabattschutz, so ist ein Schaden pro Jahr frei.
Sofern Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten für die Anfertigung neuer Kennzeichen. Bei einem Diebstahl der Kennzeichen ist es wichtig, dieses unverzüglich der Polizei mitzuteilen.
Als LVM-Kunde profitieren Sie von unseren exklusiven Zusatzservices.