Unsere Highlights:
Keine Rückstufung im Schadensfall
Schutzbrief für Oldtimer
Hohe Deckungssumme
Demontierte Einzelteile mitversichert
Eine Kfz-Versicherung ist gesetzlich verpflichtend. Bei der LVM bietet sie bereits viele Extras inklusive.
Erweitern Sie Ihre Kfz-Haftpflicht durch unsere Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug bei Diebstahl, Raub sowie räuberischer Erpressung.
In der Teilkasko sind mutwillige oder böswillig Handlungen von Personen versichert, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen.
Schäden am Oldtimer, die durch einen Unfall des Transportmittels oder durch Herabfallen des Oldtimers vom Transportmittel verursacht werden, sind versichert.
Ihr Oldtimer ist bei Schäden durch Einwirkungen von Feuer mit Flammenbildung und Explosionen versichert.
Wenn Ihr neues Auto innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf einen Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erleidet, erstatten wir Ihnen im Rahmen der Teilkasko den Neuwert.
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Naturgewalten, zum Beispiel Sturm, Hagel und Blitzschlag, sind ebenso versichert wie Schäden durch Überschwemmung, Lawinen oder Muren.
Exklusives inklusive: Über die Teilkasko sind nicht nur Wildunfälle, sondern Unfälle mit Tieren jeglicher Art versichert.
Versichert sind in der Teilkaskoversicherung Schäden an der Verglasung des Autos. Dazu zählen Glas- und Kunststoffscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
Versichert sind durch die Teilkasko Schäden an der Verkabelung des Autos durch Kurzschluss. Folgeschäden am Auto sind bis zu 10.000 Euro je Schadensereignis versichert.
Versichert sind durch Tierbiss (z.B. Marderbiss) verursachte Schäden. Folgeschäden am Oldtimer sind bis zu 10.000 € je Schadenereignis versichert.
Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug bei Diebstahl, Raub sowie räuberischer Erpressung.
Versichert sind mutwillige oder böswillig Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen.
Schäden am Oldtimer, die durch einen Unfall des Transportmittels oder durch Herabfallen des Oldtimers vom Transportmittel verursacht werden, sind versichert.
Ihr Oldtimer ist bei Schäden durch Einwirkungen von Feuer mit Flammenbildung und Explosionen versichert.
Wenn Ihr neues Auto innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf einen Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erleidet, erstatten wir Ihnen den Neuwert.
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Naturgewalten, zum Beispiel Sturm, Hagel und Blitzschlag, sind ebenso versichert wie Schäden durch Überschwemmung, Lawinen oder Muren.
Exklusives inklusive: Über die Vollkasko sind nicht nur Wildunfälle, sondern Unfälle mit Tieren jeglicher Art versichert.
Versichert sind in der Vollkaskoversicherung Schäden an der Verglasung des Autos. Dazu zählen Glas- und Kunststoffscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
Versichert sind durch die Vollkasko Schäden an der Verkabelung des Autos durch Kurzschluss. Folgeschäden am Auto sind bis zu 10.000 Euro je Schadensereignis versichert.
Versichert sind durch Tierbiss (z.B. Marderbiss) verursachte Schäden. Folgeschäden am Oldtimer sind bis zu 10.000 Euro je Schadensereignis versichert.
Versichert sind in der Kfz-Vollkasko Unfallschäden am Oldtimer und den mitversicherten Teile, die durch ein plötzlich von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis verursacht werden. Schäden, die durch die normale Nutzung des Oldtimers, beim Bremsen oder durch Materialermüdung entstehen, sind in der Vollkasko nicht versichert.
Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass z. B. das Schiff strandet oder das Fahrzeug aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird.
Für nur 8,21 Euro jährlich bleiben Sie europaweit oder sogar weltweit auch bei Unfall, Panne, Diebstahl oder Schlüsselverlust mobil. Im Schutzbrief sind über 20 starke Leistungen enthalten.
Zum Beispiel:
Wenn der Schadensort über 50 Kilometer vom Wohnort entfernt ist:
Bei Fahrten im Ausland:
Versichert sind Personenschäden des Fahrers (bis zu 15 Millionen Euro), die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt wird und für den Dritte nicht eintrittspflichtig sind, zum Beispiel:
Den LVM-FahrerKasko erhalten Sie für 24,80 Euro jährlich.
Damit ist auch im Ausland eine schnelle Regulierung garantiert, selbst wenn der Unfallgegner nicht ausreichend abgesichert ist.
Damit Sie Ihr Fahrzeug als Oldtimer versichern können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Die Beiträge für die LVM-Oldtimer-Versicherung richten sich unter anderem nach dem gewünschten Versicherungsumfang sowie Fahrzeugmerkmalen wie zum Beispiel Alter oder Motorleistung.
Um als Fahrer eines Oldtimers bei der LVM versichert zu sein, müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein.
Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen erhalten einen Steuervorteil. Für die Einstufung in den Oldtimer-Tarif ist das H-Kennzeichen bei der LVM aber nicht zwingend erforderlich.
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen wollen, reicht es, wenn Sie uns aussagekräftige Fotos von Ihrem Oldtimer zur Verfügung stellen und uns eine Kopie des Fahrzeugscheins einreichen.
Für den Abschluss einer Kaskoversicherung benötigen wir ab einem bestimmten Fahrzeugwert neben den Fotos auch ein Wertgutachten. In der Regel reicht ein Kurzgutachten aus. Wenden Sie sich für nähere Informationen einfach an Ihre LVM-Agentur vor Ort!
Grundsätzlich ist es für die Versicherung eines Oldtimers notwendig, dass ein Zweitfahrzeug vorhanden ist. Denn der Oldtimer selbst soll nicht für alltägliche Fahrten genutzt werden. Wenn Sie jedoch vorwiegend zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, kann dennoch eine Oldtimer-Versicherung durchaus infrage kommen. Wenden Sie sich für nähere Informationen einfach an Ihre LVM-Agentur vor Ort!
Für die Versicherung eines Oldtimers bei der LVM müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die Oldtimer-Versicherung der LVM bietet zahlreiche Leistungsvorteile für Ihren individuellen Versicherungsschutz. Zum Beispiel:
Bei der LVM umfasst der Versicherungsschutz im Oldtimertarif eine Jahreslaufleistung von 10.000 Kilometer. Eine Oldtimer-Versicherung ohne Kilometerbegrenzung bietet die LVM nicht.
Eine Garage ist keine Voraussetzung für den Abschluss einer LVM-Oldtimer-Versicherung. Es ist jedoch wichtig, dass ein guter, zeitgenössischer Erhaltungszustand gewährleistet wird.
Das Mindestalter für den Fahrer des Fahrzeugs beträgt bei der LVM-Oldtimer-Versicherung 23 Jahre. Bei dem Alter des zu versichernden Fahrzeugs ist bei Pkw ein Mindestalter von 25 Jahren und bei anderen Fahrzeugtypen ein Mindestalter von 30 Jahren erforderlich.
Sie haben mehr als einen Oldtimer, möchten aber nicht für jedes dieser Fahrzeuge eine ständige Zulassung? Dann empfehlen wir ein rotes Wechselkennzeichen. Wird ein rotes Oldtimer-Wechselkennzeichen verwendet, bezieht sich der Kfz-Haftpflichtschutz auf das Fahrzeug, an dem das Wechselkennzeichen angebracht ist. Für genauere Informationen wenden Sie sich gerne an Ihre LVM-Agentur vor Ort!