Unsere Highlights:
Erstattung des Neuwerts
Umfassender Basis- und Plus-Schutz
Wählbare Zusatzbausteine
Kostenlose Feuer-Rohbauversicherung
Mit der Grunddeckung erhalten Sie einen umfassenden Wohngebäudeschutz, den Sie bei Bedarf durch unser WohngebäudePlus-Paket um attraktive Leistungen erweitern können.
Der Schutz bei Wetterextremen und Naturkatastrophen wie:
Der Zusatzschutz bei vermieteten Objekten bietet u. a.:
Der Baustein für Photovoltaikanlagen auf dem versicherten Wohngebäude umfasst u. a. Schutz bei:
Wichtig bei hochwertiger Wohngebäudetechnik (Lüftungssysteme, Heizungssteuerungen, Smart Home Automation etc.). Der Schutz umfasst u. a.:
Bei Neubauten oder energetischen Sanierungen werden häufig Wärmepumpen verbaut. Mit diesem Baustein sichern Sie Schäden an Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen inklusive ihrer geothermischen Bestandteile ab. Der Schutz umfasst u. a.
Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Wohngebäuden:
Absicherung von Gewächshäusern aus Glas oder Stegplatten auf dem Versicherungsgrundstück bei Schäden durch:
Absicherung für Schwimmbeckenzubehör:
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Eigentümer von Wohngebäuden sollten grundsätzlich eine Versicherung abschließen, um sich gegen Gebäudeschäden und die finanziellen Folgen der Gefahren abzusichern, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann.
Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung richtet sich nach der ermittelten Versicherungssumme, der Bauartklasse, der Gebäudenutzung und dem gewählten Versicherungsumfang .
Wenn der Wert des Wohngebäudes mit Hilfe des „Häuschenmodells“ ermittelt und vereinbart wurde, gilt die Unterversicherungsverzichtsklausel. Das bedeutet, dass das versicherte Wohngebäude nach einem Versicherungsfall in gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden kann. Wird die Unterversicherungsverzichtsklausel nicht vereinbart, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Im Schadensfall wird dann die Entschädigung anteilig gekürzt.
Damit beim Eigentumswechsel keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, hat der Gesetzgeber zum Schutz des neuen Eigentümers die Fortführung der Wohngebäudeversicherung geregelt. Der Vertrag des Vorbesitzers geht daher automatisch auf den neuen Eigentümer über, sobald er im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.
Wenn dieser die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht fortführen möchten, hat nur er (nicht der vorherige Eigentümer) die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die grundbuchamtliche Umschreibung erfolgt ist. Die Kündigung kann dann innerhalb eines Monats oder aber nach Kenntnis vom Bestehen der Wohngebäudeversicherung erfolgen.
Wird die auf dem versicherten Wohngebäude befindliche Photovoltaikanlage in der Wertermittlung der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt, ist diese gegen Schäden durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Photovoltaikanlagen können über die Wohngebäudeversicherung zusätzlich gegen die technischen Gefahren mitversichert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Zusatzbausteine unter „Photovoltaik“.
Überschwemmungsschäden sind nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Sie zählen zu den „weiteren Naturgefahren“ und müssen als zusätzlichen Schutz eingeschlossen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Zusatzbausteine unter „Weitere Naturgefahren".
Die Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert ist eine Versicherung, die sich dynamisch an die steigenden Baukosten anpasst. Mit dieser gleitenden Neuwertversicherung soll sichergestellt werden, dass durch steigende Wiederherstellungskosten im Lauf der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Das ist wichtig, denn nur so ist das Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung ausreichend abgesichert.
Zur Ermittlung Ihres neuen Jahresbeitrags wird der gleitende Neuwertfaktor verwendet. Für die Berechnung des Neuwertfaktors ist die Veränderung des „Baupreisindex für Wohngebäude“ (zu 80 Prozent) und des „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ (zu 20 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Diese beiden Daten gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wird das Gebäude vermietet, egal, ob an private oder gewerbliche Mieter, darf der Vermieter die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung nach festgelegten Regeln auf die Mieter umlegen.
Die Hausratversicherung sichert bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ab. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, aber auch Wertsachen wie Schmuck und Bargeld. Die Wohngebäudeversicherung hingegen versichert das Gebäude sowie alle fest damit verbauten Teile, wie z. B. Wände, Türen, Bodenbeläge.
Nicht bewohnte und leerstehende Gebäude stellen eine Gefahrerhöhung dar, zum Beispiel durch Vandalismus oder Einbruch. Leerstand muss dem Versicherer daher unverzüglich mitgeteilt werden. Es gelten für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung dann besondere Sicherheitsvorschriften.
Die LVM-Wohngebäudeversicherung im Test
Testlabel Focus Money für den fairsten Wohngebäudeversicherer