Unsere Highlights:
Weltweit bis zu 365 Tage
Tag und Nacht schnelle Hilfe
Medizinischer Rat über Notfall-App
Unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt unvorhersehbare Kosten für:
Unsere Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen krankheitsbedingte Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 25.000 Euro.
Bei unvorhersehbaren notwendigen Heilbehandlungen erstattet Ihnen die Reisekrankenversicherung der LVM die ärztlich verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Hilfsmittel.
Bei Tod einer versicherten Person während der Reise bietet die Auslandsreisekrankenversicherung weltweiten Schutz für die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten.
Für unsere Kunden sind wir unter der Auslandskranken-Rufnummer +49 251 702-4710 rund um die Uhr erreichbar.
Dringend benötigten medizinischen Rat erhalten Sie über die LVM-Notfall-App.
Einzelpersonen
Familienversicherung
oder
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Wenn Sie unsere Auslandskrankenversicherung abschließen, sind Sie auch im Ausland rundum abgesichert und müssen sich bei Krankheiten oder Unfällen keine Sorgen um die ärztliche Betreuung machen.
Sie können sich darauf verlassen, dass auch hohe finanzielle Risiken im Versicherungsfall abgedeckt sind.
Sie haben jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen rund um Ihre beste medizinische Versorgung weiterhilft.
Eine Übersicht über die Kosten der LVM-Auslandskrankenversicherung finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Stichwort Konditionen. Alternativ können Sie Ihren Preis schnell und einfach selbst berechnen.
Unsere Auslandskrankenversicherung können Sie jeweils nur für die Dauer eines Jahres abschließen.
Sie können den Vertrag Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende kündigen.
Ja, das wird dringend empfohlen. Zwar kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel für ärztliche Behandlungen innerhalb der EU-Staaten auf. Sie erstattet notwendige Leistungen jedoch lediglich im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Wenn Sie hingegen eine Auslandskrankenversicherung abschließen, übernimmt diese bei einem Unfall oder einer Krankheit im Ausland sämtliche Ihnen entstehenden Kosten.
Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht für die ersten acht Wochen Ihres Auslandsaufenthalts.
Für längere Reisen benötigen Sie eine zeitliche Erweiterung Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie vor Antritt Ihrer Auslandsreise beantragen müssen und danach bis auf maximal 365 Tage verlängern können.
Bitte wenden Sie sich an eine LVM-Agentur in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie eine kostenloses Angebot für unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
Für unsere Kunden sind wir unter der Auslandskranken-Rufnummer +49 251 702-4710 rund um die Uhr erreichbar.
Hierüber erhalten Sie Rat und Hilfe in allen Krankheitsfällen. Das gilt auch für erforderliche Kostenzusagen, die ggfs. aus dem Ausland für Behandlungen angefordert werden.
Bitte heben Sie alle Arztberichte sowie Belege und Rechnungen, die für Behandlungen und Medikamente anfallen sorgfältig auf, damit wir Ihnen Ihre Auslagen später erstatten können.
Familienmitglieder, die im gemeinsamen Haushalt leben, können im Rahmen eines gemeinsamen Familienvertrags mitversichert werden.
Dazu zählen zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährten sowie deren leibliche Kinder, Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Entfällt für eine versicherte Person eine der Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung über die Familienversicherung, dann wird für diese Person der Einzelbeitrag im Rahmen des Vertrags miterhoben.
Kinder können im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden. Mit Erreichen der Volljährigkeit entfällt die Beitragsfreiheit. Ab der nächsten Fälligkeit ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Damit sind sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin über unsere Auslandskrankenversicherung versichert.
Die Vertragsteile der Kinder bleiben so lange bestehen, bis der Versicherungsnehmer diese schriftlich kündigt.
Unsere Auslandskrankenversicherung erstattet die Aufwendungen rund um alle unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Behandlungen wegen Komplikationen in der Schwangerschaft.
Babys und Kinder können ab Geburt mit über die Familienversicherung in der Auslandskrankenversicherung abgesichert werden.
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald das Kind namentlich in den Vertrag der Auslandsreisekrankenversicherung mit aufgenommen wird.
Nein. Eine zeitliche Erweiterung der Auslandskrankenversicherung können Sie bei der LVM in jedem Alter abschließen.
Nein, aber Sie können unsere Auslandskrankenversicherung direkt auf dieser Seite abschließen.
Alle Informationen zur Reiserücktrittsversicherung und die Möglichkeit, diese ebenfalls direkt online abzuschließen, finden Sie hier.
Als LVM-Kunde profitieren Sie von unseren exklusiven Zusatzservices.