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Bürgschaft durch LVM
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Lieber persönlich? Wir sind für Sie da. Versicherungsagentur in der Nähe finden:
Der Beitrag beträgt 5 % der geforderten Kaution (Bürgschaftssumme). Der Mindestbeitrag liegt bei 50,00 € p.a. Gut zu wissen: Die Versicherungsteuer entfällt nach § 2 Abs. 2 VersStG.
Gerade für junge Menschen oder Menschen mit geringerem Einkommen ist eine Mietkautionsversicherung besonders sinnvoll. Der Vorteil: Sie müssen nicht, wie allgemein üblich, drei Monatskaltmieten als Kaution hinterlegen. Dadurch bleibt ihnen mehr Geld zum Beispiel für die Einrichtung.
Vorteile der Mietkautionsversicherung für Sie als Mieter:
Vorteile einer Mietkautionsversicherung für Vermieter:
Ja, Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, einer Mietkautionsversicherung anstelle einer Kaution in bar zuzustimmen.
Die Zustimmung ist verpflichtend – der Mieter kann nicht einfach eine Bürgschaftsurkunde einreichen.
Der Vermieter hat aber die Wahl. Wenn der Vermieter keine Mietkautionsversicherung bzw. Bürgschaftsurkunde haben möchte, sondern lieber eine Barkaution, dann ist das so. Der Vermieter kann bestimmen, was er aktzeptiert.
Falls es dazu kommen sollte, dass die LVM dem Vermieter oder der Vermieterin gegenüber in Vorleistung tritt, darf sie den Betrag vom Mieter zurückverlangen.
Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist bis zu vier Wochen vor Beginn des Mietverhältnisses möglich.
Nein, die positive Bonität ist eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung.
Ja, die Mietkautionsversicherung kann auch für bestehende Mietverhältnisse genutzt werden, sofern der Vermieter einverstanden ist. Dann wird die bereits hinterlegte Kaution an den Mieter zurückgezahlt, und der Vermieter erhält im Gegenzug von uns die Bürgschaftsurkunde.
Nein. Mit Beendigung eines Mietverhältnisses endet auch die Mietkautionsversicherung. Für den neuen Mietvertrag muss daher auch eine neue Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden.
Sie können eine LVM-Mietkautionsversicherung jederzeit kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht hierbei nicht.
Zum Abschluss einer Mietkautionsversicherung werden Angaben zum Versicherungsbeginn (Mietbeginn), der Höhe der verlangten Kaution, Informationen zur Zahlungsweise sowie zum Mietobjekt und zum Vermieter benötigt.
Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Sie können Ihren Vertrag aber jederzeit kündigen.
Als LVM-Kunde profitieren Sie von unseren exklusiven Zusatzservices.