Individuell absichern: Für eine Reise oder das ganze Jahr
Unsere Highlights:
Vertragslaufzeit flexibel wählbar
Reiserücktritt und Reiseabbruch
"Exzellent" bewertet (Handelsblatt 3/25)
24/7 Hilfe im Notfall
Versicherte Ereignisse
In diesen Fällen sind Sie abgesichert
oder
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Schadenbeispiele
Häufig gestellte Fragen
Einmaliger Schutz oder Jahresschutz – was passt besser zu mir?
Wenn Sie nur eine Reise planen, ist der Einmalschutz in der Regel die passende Wahl. Reisen Sie öfter im Jahr, kann sich ein Jahresschutz lohnen, da er mehrere Reisen kostengünstiger abdeckt.
Beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung immer die Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung der LVM beinhaltet immer folgende Bausteine:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Assistance-Leistungen
Egal, welchen Tarif Sie wählen – mit unserer Versicherung gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch sind Sie bestens geschützt.
Welche Reisen sind versichert?
Versichert ist eine Reise, wenn Sie oder eine mitversicherte Person
- mindestens ein Transportmittel gebucht haben oder
- eine Übernachtung geplant haben oder
- einen Zielort haben, der mindestens 50 Kilometer (Luftlinie) vom ständigen Wohnsitz oder der Arbeitsstätte entfernt liegt.
Voraussetzung ist, dass die Reise während der Vertragslaufzeit stattfindet.
Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt?
Im Einmalschutz sollte die Versicherungssumme Ihrem Reisepreis entsprechen.
Der Reisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis aller mitreisenden, versicherten Personen. Kosten für zusätzliche Leistungen (zum Beispiel für Ausflüge oder Mietwagen) und ein Vermittlungsentgelt sind zu berücksichtigen.
Kann ich die Versicherungssumme nachträglich erhöhen oder reduzieren?
Ja, eine Erhöhung ist ab sofort möglich, eine Reduzierung ab der nächsten Versicherungsperiode.
Schreiben Sie uns bitte hierfür eine formlose E-Mail an info@lvm.de. Nennen Sie im Betreff Ihre Versicherungsnummer und teilen Sie uns mit, ab wann (z. B. zum nächstmöglichen Termin) die neu von Ihnen genannte Versicherungssumme gelten soll.
Besteht Versicherungsschutz für alle Reisen im Jahr?
Der Einmalschutz bietet Versicherungsschutz für eine definierte Reise.
Auf Wunsch können Sie auch eine Jahresversicherung abschließen, diese bietet Versicherungsschutz für jede Reise bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme - egal, wie oft Sie innerhalb der Vertragslaufzeit verreisen. Beim Familientarif besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Person getrennt verreist.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Die Reiserücktrittsversicherung sollte im Idealfall bereits bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden.
Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz, wenn die Versicherung bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Für Reisen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist ein Abschluss bis zu fünf Tagen nach der Reisebuchung möglich.
Der Versicherungsschutz besteht nur für Ereignisse, die sich nach Abschluss des Vertrags ereignen.
Was gilt für Vorerkrankungen?
Sie haben keinen Versicherungsschutz bei einer bestehenden Erkrankung, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. In der Jahresversicherung ist nicht der Versicherungsabschluss sondern die Reisebuchung maßgeblich.
Bin ich im Falle einer Corona-Erkrankung oder Quarantäne abgesichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht im Falle einer Erkrankung an einer Infektionskrankheit wie z. B. Covid-19, die eine behördliche angeordnete persönliche, individuelle Quarantäne erfordert. Ebenso versichert ist die behördliche Anordnung einer persönlichen, individuellen Quarantäne zum Schutz vor Ausbreitung von Infektionskrankheiten.
Pauschale Quarantäneanordnungen, die z. B. für einen Wohnblock gelten, sind nicht versichert.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Im Schadensfall helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen die Reiserücktrittsversicherung rund um die Uhr unter der 24-Stunden-Rufnummer +49 251 702-4718.
Damit wir alles für Sie in die Wege leiten und Ihnen den entstandenen Schaden erstatten können, sind bestimmte Schritte bei Ihrer Vorgehensweise zu beachten:
- Meldung des Schadens bei der Reiserücktrittsversicherung: Sobald es Ihnen den Umständen entsprechend möglich ist, sollten Sie den Schadensfall bei uns melden. Der Schaden kann sowohl schriftlich als auch telefonisch gemeldet werden. Sie erreichen die Reiserücktrittsversicherung unter der Rufnummer +49 251 702-4718. Alternativ nutzen Sie unsere Online-Schadensmeldung unter der Rubrik "Kontakte". Diese können Sie bequem ausfüllen und absenden.
- Belege und Unterlagen einreichen: Je nachdem aus welchem Grund Sie die Reise abgesagt haben, reichen Sie uns bitte für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ärztliche Atteste, das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers oder andere dem jeweiligen Stornierungsgrund entsprechende Originalunterlagen ein. Außerdem benötigen wir in jedem Fall Ihre Buchungsunterlagen und einen Nachweis über die entstandene Schadenshöhe.
Leistet die Versicherung, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt?
Vor der Reise (Reiserücktritt) besteht generell Versicherungsschutz – egal, ob eine Reisewarnung für das Reiseland vorliegt oder nicht.
Während der Reise (Reiseabbruch) besteht Versicherungsschutz für alle Ereignisse, die nicht im kausalen Zusammenhang mit der Reisewarnung stehen. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits vor Ort befinden, besteht voller Versicherungsschutz in den ersten 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung.
Beispiel 1: Sie möchten in einer Woche nach Spanien reisen. Aufgrund von Corona besteht aktuell eine Reisewarnung für Spanien. Sie erkranken unerwartet schwer und stornieren die Reise. Es besteht Versicherungsschutz.
Beispiel 2: Es besteht eine coronabedingte Reisewarnung für Österreich. Während des Skiurlaubs brechen Sie sich ein Bein und müssen die Reise abbrechen. Der Abbruch erfolgt auf ärztlichen Rat. Es besteht Versicherungsschutz.
Beispiel 3: Es besteht eine coronabedingte Reisewarnung für Österreich. Während des Skiurlaubs erkranken Sie symptomlos an Corona und müssen sich in Quarantäne begeben. Da das versicherte Ereignis im kausalem Zusammenhang zu der Reisewarnung steht, besteht kein Versicherungsschutz.
Bitte beachten Sie hierzu die für den Tarif geltenden Versicherungsbedingungen im Downloadbereich.
Welche anderen Reiseversicherungen sind für mich relevant?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt keine Krankheitskosten. Denken Sie daher vor allem an eine Auslandskrankenversicherung. Mit der LVM-Auslandskrankenversicherung sind Sie weltweit vor hohen Krankheitskosten geschützt. Diese Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung im Ausland. Sie können Sie einfach online oder in der LVM-Agentur abschließen.
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Handelsblatt 3/2025