Unsere Highlights:
Leistungen für Zahnspangen & Kieferorthopädie
Günstige Beiträge für Kinder bis 17 Jahre
Zahnreinigung & Fissurenversiegelung inklusive
Die LVM bietet mit ZahnKomfort und ZahnPremium zwei leistungsstarke Tarife für Kinder. Je nach Tarif profitieren Sie von bis zu 100 Prozent Erstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sowie weiteren Leistungen.
oder
Ihre Ansprechpartner vor Ort beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz.
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann sinnvoll sein, wenn Sie frühzeitig für die Zahngesundheit Ihres Kindes vorsorgen möchten. Vor allem bei Zahnspangen und kieferorthopädischen Behandlungen können Kosten entstehen, die nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Deshalb lohnt es sich, das Thema rechtzeitig anzugehen. Idealerweise informieren Sie sich bereits, bevor eine Zahnspange oder kieferorthopädische Behandlung empfohlen wird. Denn bereits angeratene oder laufende Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer früh vorsorgt, kann sein Kind absichern, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Am sinnvollsten ist der Abschluss, bevor eine Zahnspange oder kieferorthopädische Behandlung empfohlen oder geplant wurde. Denn bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig vorzusorgen und die Zahngesundheit des Kindes langfristig abzusichern.
Um Ihre gesamte Familie bei Zahnbehandlungen privat abzusichern, benötigt jedes Familienmitglied eine eigene LVM-Zahnzusatzversicherung.
Ja. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre leistet die LVM-Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Maßnahmen.
Im Tarif ZahnKomfort werden bis zu 80 Prozent der Kosten und maximal 1.000 Euro je Behandlungsmaßnahme erstattet. Im Tarif ZahnPremium beträgt die Erstattung bis zu 100 Prozent und maximal 2.000 Euro je Behandlungsmaßnahme.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen nicht automatisch. Ob die Kosten übernommen werden, hängt vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung ab. Grundlage dafür sind die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht an den Kosten. Eltern müssen die Behandlung dann selbst bezahlen.
Bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG 3 bis 5) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die medizinisch notwendige Standardversorgung. Für zusätzliche Leistungen oder modernere Behandlungsmethoden können jedoch weitere Kosten entstehen, die selbst getragen werden müssen.
Dazu gehören beispielsweise:
Eine Zahnzusatzversicherung kann dabei helfen, diese Eigenanteile zu reduzieren. Wer sein Kind absichern möchte, sollte sich möglichst vor einer empfohlenen oder geplanten Zahnspangenbehandlung mit dem Thema beschäftigen. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Kosten für eine Zahnspange können je nach Schwere der Zahnfehlstellung, Behandlungsdauer und gewählter Versorgung unterschiedlich ausfallen. Während die gesetzliche Krankenversicherung bei bestimmten Fehlstellungen die Kosten für die medizinisch notwendige Standardversorgung übernimmt, können für zusätzliche Leistungen weitere Kosten entstehen.
Dazu gehören beispielsweise:
Je nach Behandlung können hierfür zusätzliche Kosten von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Eigenanteile zu reduzieren.
Die LVM-Zahnzusatzversicherung unterstützt unter anderem bei:
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Ja. Professionelle Zahnreinigungen gehören zu den versicherten prophylaktischen Leistungen.
Im Tarif ZahnKomfort werden bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Im Tarif ZahnPremium beträgt die Erstattung bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr. Diese Leistungen können bereits ab Versicherungsbeginn genutzt werden.
Ja. Fissurenversiegelungen für Kinder gehören zu den versicherten prophylaktischen Leistungen und können direkt ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, für bestimmte Leistungen gelten Wartezeiten. In den Tarifen ZahnKomfort und ZahnPremium beträgt die Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Prophylaktische Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen oder Fissurenversiegelungen können Sie dagegen direkt ab Versicherungsbeginn nutzen. Auch bei unfallbedingten Behandlungen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit.
Ein Abschluss ist grundsätzlich möglich. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Deshalb ist es empfehlenswert, die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlung empfohlen wird.