Navigation überspringen
Meine LVM
Kleiner Junge, der vor einem Spiegel Zähne putzt, sowie Stiftung‑Warentest‑Siegel: LVM‑Zahnzusatzversicherung ZahnPremium mit der Note Sehr gut (0,7) (07/2025).
Versicherung

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Ab 3,42 Euro im Monat

Früh vorsorgen für die Zahngesundheit Ihres Kindes

Unsere Highlights:

Leistungen für Zahnspangen & Kieferorthopädie

Günstige Beiträge für Kinder bis 17 Jahre

Zahnreinigung & Fissurenversiegelung inklusive

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, wenn Eltern frühzeitig für die Zahngesundheit ihres Kindes vorsorgen möchten. Besonders bei Zahnspangen und kieferorthopädischen Behandlungen können Kosten entstehen, die nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Wichtig ist vor allem der richtige Zeitpunkt: Am besten beschäftigen Sie sich mit dem Thema, bevor eine Zahnspange oder kieferorthopädische Behandlung empfohlen wird. Denn bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer früh vorsorgt, kann sein Kind absichern, bevor möglicherweise höhere Kosten entstehen.

Die LVM-Zahnzusatzversicherung unterstützt Familien unter anderem bei kieferorthopädischen Maßnahmen, professionellen Zahnreinigungen und Fissurenversiegelungen. Im Tarif ZahnPremium werden für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre bis zu 2.000 Euro für Kieferorthopädie erstattet.

Kurz gesagt: Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder hilft dabei, frühzeitig vorzusorgen und mögliche Eigenanteile bei Zahnspangen oder kieferorthopädischen Behandlungen zu reduzieren.

Was ist enthalten?

Das leistet die Zahnzusatzversicherung für Kinder

Die LVM bietet mit ZahnKomfort und ZahnPremium zwei leistungsstarke Tarife für Kinder. Je nach Tarif profitieren Sie von bis zu 100 Prozent Erstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sowie weiteren Leistungen.

  • Bis zu 2.000 Euro für Zahnspange und Kieferorthopädie je Behandlungsmaßnahme
  • Bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für Prophylaxeleistungen, z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, Fissurenversiegelung und Kariesrisikodiagnostik
  • Leistungen für hochwertige Behandlungen über die gesetzliche Regelversorgung hinaus, z.B. für höherwertige Füllungen oder Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

Leistungsbeispiele

Zahnzusatzversicherung für Kinder online abschließen

Ermitteln Sie mit wenigen Angaben Ihren persönlichen Beitrag und schließen Sie die Zahnzusatzversicherung direkt online ab.

Jetzt berechnen

oder

Persönliche Beratung in einer LVM-Agentur

Ihre Ansprechpartner vor Ort beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Häufige Fragen
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann sinnvoll sein, wenn Sie frühzeitig für die Zahngesundheit Ihres Kindes vorsorgen möchten. Vor allem bei Zahnspangen und kieferorthopädischen Behandlungen können Kosten entstehen, die nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Deshalb lohnt es sich, das Thema rechtzeitig anzugehen. Idealerweise informieren Sie sich bereits, bevor eine Zahnspange oder kieferorthopädische Behandlung empfohlen wird. Denn bereits angeratene oder laufende Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer früh vorsorgt, kann sein Kind absichern, bevor zusätzliche Kosten entstehen.

Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?

Am sinnvollsten ist der Abschluss, bevor eine Zahnspange oder kieferorthopädische Behandlung empfohlen oder geplant wurde. Denn bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig vorzusorgen und die Zahngesundheit des Kindes langfristig abzusichern.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung für die ganze Familie abschließen?

Um Ihre gesamte Familie bei Zahnbehandlungen privat abzusichern, benötigt jedes Familienmitglied eine eigene LVM-Zahnzusatzversicherung.

Leistungen und Versicherungsschutz

Häufige Fragen
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Zahnspangen & Kieferorthopädie?

Ja. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre leistet die LVM-Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Maßnahmen.

Im Tarif ZahnKomfort werden bis zu 80 Prozent der Kosten und maximal 1.000 Euro je Behandlungsmaßnahme erstattet. Im Tarif ZahnPremium beträgt die Erstattung bis zu 100 Prozent und maximal 2.000 Euro je Behandlungsmaßnahme.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Zahnspange?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen nicht automatisch. Ob die Kosten übernommen werden, hängt vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung ab. Grundlage dafür sind die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht an den Kosten. Eltern müssen die Behandlung dann selbst bezahlen.

Bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG 3 bis 5) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die medizinisch notwendige Standardversorgung. Für zusätzliche Leistungen oder modernere Behandlungsmethoden können jedoch weitere Kosten entstehen, die selbst getragen werden müssen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ästhetischere Brackets aus Keramik
  • unsichtbare Zahnkorrekturen mit Alignern
  • zusätzliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
  • besondere Retainer nach Abschluss der Behandlung

Eine Zahnzusatzversicherung kann dabei helfen, diese Eigenanteile zu reduzieren. Wer sein Kind absichern möchte, sollte sich möglichst vor einer empfohlenen oder geplanten Zahnspangenbehandlung mit dem Thema beschäftigen. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Welche Kosten können bei einer Zahnspange entstehen?

Die Kosten für eine Zahnspange können je nach Schwere der Zahnfehlstellung, Behandlungsdauer und gewählter Versorgung unterschiedlich ausfallen. Während die gesetzliche Krankenversicherung bei bestimmten Fehlstellungen die Kosten für die medizinisch notwendige Standardversorgung übernimmt, können für zusätzliche Leistungen weitere Kosten entstehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ästhetischere Brackets, z. B. aus Keramik statt Metall
  • unsichtbare Zahnkorrekturen mit Alignern
  • zusätzliche Schutzmaßnahmen, z. B. zur Kariesprophylaxe während der Behandlung
  • besondere Retainer, die die Zähne nach Abschluss der Behandlung dauerhaft stabilisieren

Je nach Behandlung können hierfür zusätzliche Kosten von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Eigenanteile zu reduzieren.

Welche Leistungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Die LVM-Zahnzusatzversicherung unterstützt unter anderem bei:

  • Kieferorthopädie und Zahnspangen
  • Professioneller Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelungen
  • Zahnbehandlungen
  • Hochwertigen Füllungen
  • Wurzel- und Parodontalbehandlungen

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Werden professionelle Zahnreinigungen übernommen?

Ja. Professionelle Zahnreinigungen gehören zu den versicherten prophylaktischen Leistungen.

Im Tarif ZahnKomfort werden bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Im Tarif ZahnPremium beträgt die Erstattung bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr. Diese Leistungen können bereits ab Versicherungsbeginn genutzt werden.

Ist die Fissurenversiegelung mitversichert?

Ja. Fissurenversiegelungen für Kinder gehören zu den versicherten prophylaktischen Leistungen und können direkt ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Abschluss und Voraussetzungen

Häufige Fragen
Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Ja, für bestimmte Leistungen gelten Wartezeiten. In den Tarifen ZahnKomfort und ZahnPremium beträgt die Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.

Prophylaktische Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen oder Fissurenversiegelungen können Sie dagegen direkt ab Versicherungsbeginn nutzen. Auch bei unfallbedingten Behandlungen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit.

Kann eine Zahnzusatzversicherung auch nach einer Diagnose abgeschlossen werden?

Ein Abschluss ist grundsätzlich möglich. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Deshalb ist es empfehlenswert, die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlung empfohlen wird.

Wurden Ihre Fragen beantwortet oder wollen Sie persönlich mit uns in einer LVM-Agentur vor Ort sprechen?

Jetzt berechnen Beratung vereinbaren

Ausgezeichnet von Stiftung Warentest

Unsere Services

Die LVM in Zahlen