Unsere Highlights:
Gleicher Preis für jedes Alter
Sachschäden bis 100 Millionen Euro
Personenschäden bis 15 Millionen Euro
Digitale Versicherungsbescheinigung
Für die Nutzung von Moped, Roller & Co. ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür gilt das jährlich ab dem 1. März neu zu erwerbende Versicherungskennzeichen. Wenn Sie sich außerdem gegen Diebstahl oder Naturgewalten absichern möchten, ist eine Teilkaskoversicherung die perfekte Ergänzung.
Ergänzen Sie Ihre Kfz-Haftpflicht durch eine Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung
Diebstahl, Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf Grund räuberischer Erpressung.
Zusammenstoß während der Fahrt mit Tieren aller Art
Folgeschäden nach Kurzschluss oder Tierbiss sowie Überspannungsschäden bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis insgesamt 20.000 Euro.
oder
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Nachdem Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben, bekommen Sie Ihren Versicherungsschein von uns per Post zugesendet. Alternativ können Sie in Ihrer "Meine LVM"-App eine digitale Versicherungsbescheinigung herunterladen und digital auf Ihrem Handy mitführen. Der Versicherungsschein ist dann nicht mehr zwingend in ausgedruckter Form mitzuführen.
Moped, Roller, Mofa, Mokick
Leichtmofa einsitzig bis 20 km/h
Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
E-Scooter (EKF), Segways, S-Pedelecs
Leichtkraftfahrzeug vierrädrig bis 45 km/h
Krankenfahrstuhl
Ja, nach dem “Taschengeldparagrafen” im BGB können Sie Ihr Taschengeld auch für den Kauf eines Versicherungskennzeichens ausgeben.
Ja. Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr muss eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung bestehen. Dies wird mittels eines Versicherungskennzeichens und einer Bescheinigung nachgewiesen. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Kaskoversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug oder Diebstahl etc. abgeschlossen werden.
Zwingende Voraussetzung für den Abschluss einer Versicherung ist eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Modell des Elektrokleinstfahrzeugs oder alternativ eine Einzelbetriebserlaubnis.
Sie benötigen lediglich die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Ein Muster der allgemeinen Betriebserlaubnis finden Sie unten auf der Seite bei den Downloads.
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie anderen durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen. Die Höchstversicherungssumme beträgt 100 Millionen Euro pauschal bzw. 15 Millionen Euro je geschädigte Person. Beitragsfrei enthalten ist auch die Kfz-Umweltschadenversicherung mit einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro je Schadensereignis, höchstens jedoch 10 Millionen Euro pro Kalenderjahr.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug z. B. durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Diebstahl und Glasbruchschäden. Die LVM bietet Ihnen die Teilkaskoversicherung für Moped & Co. mit 150 Euro Selbstbeteiligung an.
Sie können eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro abschließen. Diese greift, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder beim versuchten Diebstahl beschädigt wird. Die Teilkasko ist insbesondere bei neuen Fahrzeugen empfehlenswert.
Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Bestellung.
Ja. Allerdings nur, wenn der- oder diejenige berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren. Berechtigt sind Personen, die eine gültige Fahrerlaubnis für Ihr Fahrzeug besitzen und denen Sie erlaubt haben, damit zu fahren.
Die Versicherung hat eine Laufzeit von maximal einem Jahr und läuft jedes Jahr zum letzten Tag im Februar aus. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, erwirbt der Käufer die Restlaufzeit der Versicherung mit. Bitte teilen Sie der LVM mit, ob ein Besitzwechsel stattgefunden hat.
PS: Denken Sie rechtzeitig daran, zum Saisonstart am 1. März für das nächste Jahr ein neues Versicherungskennzeichen für Ihr Fahrzeug zu erwerben.
Ja. In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Allerdings ist es sinnvoll, eine internationale Versicherungsbestätigung mitzuführen. Diese erhalten Sie bei Ihrem Versicherer. Auch sollten Sie ein D-Schild am Roller befestigen.
Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet. Nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. Zudem haben die Folien ein Hologramm und sind damit fälschungssicher.
Folienkennzeichen haben folgende Vorteile:
Die Farbe der Versicherungskennzeichen ändert sich jährlich. Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 1. März und endet Ende Februar des Folgejahres.
Nein, Mopeds, Roller, Mofas und andere Elektrokleinstfahrzeuge müssen nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Allerdings benötigen sie eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Ob es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt, erkennen Sie in der allgemeinen Betriebserlaubnis.