Unsere Highlights:
Jagdliche Tätigkeiten
Unverschuldete Jagdunfälle
Halten von Jagdhunden
Wer allein oder in Gesellschaft auf die Jagd geht, trägt eine hohe Verantwortung. Weil rund um die Jagd viel passieren kann, ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins. So halten wir Ihnen bei Jagdunfällen den Rücken frei, damit Sie sich ganz auf die Pirsch konzentrieren können.
Unfallschäden an fremden Waffen, die Sie geliehen haben, bis 3.000 Euro. Selbstbeteiligung 150 Euro je Schadenereignis
Jagdhunde und Welpen
Frettchen und Greifvögel
Halten und Führen von Frettchen sowie von Greifvögeln, die zur Beizjagd abgetragen (gezähmt und abgerichtet) sind oder werden, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Jagdliche Tätigkeiten
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Ehrenamtliche (nicht hoheitliche) Tätigkeiten oder unentgeltliche Freiwilligenarbeit in jagdlichen Organisationen aller Art
Schutz vor Forderungsausfall
Produkthaftung
Durch Jagderzeugnisse entstandene Personen- und Sachschäden (Produkthaftpflicht). Auf ein Verschulden kommt es nach dem Produkthaftungsgesetz nicht an.
Verzicht auf Haftungseinwand
Auf Ihren Wunsch verzichten wir auf den Haftungseinwand bei Jagdunfällen durch Schusswaffengebrauch, wenn Sie einen Personenschaden zwar verursacht, aber nicht verschuldet haben (z. B. Jagdunfall durch Querschläger). Ein Mitverschulden von Geschädigten wird angerechnet.
Kautionsstellung
Bei Versicherungsfällen innerhalb Europas durch behördliche Anordnung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.
Drohnen bis zu einem Startgewicht von fünf Kilogramm können auf Wunsch über die Jagd-Haftpflichtversicherung mitversichert werden.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Sie sind versichert als Jäger, als Jagdpächter, als Jagdveranstalter, als Förster oder Forstbeamter, als Forst- und Jagdaufseher und als Jagdfalkner.
Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist die Voraussetzung für den Erwerb des Jagdscheins. Denn rund um die Jagd kann viel passieren. Als alteingesessener Jagdversicherer kennen wir die Gefahren. Unsere Jagd-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen und wehrt unberechtigte ab. Sie hält Ihnen im Schadensfall den Rücken frei. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und bei Jagdreisen ins Ausland.
Versichert sind Schäden aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd. Versichert sind auch Schadenersatzansprüche einschließlich der Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen abgedeckt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern diese Personen Schäden aus dem Gebrauch von Schusswaffen erleiden. Versichert sind auch Eigenschäden durch Schusswaffengebrauch bei fehlendem Verschulden des Schadenverursachers.
In einigen Bundesländern ist bei Drückjagden zusätzlich zur Jagdhaftpflicht und Jagdschein ein Schießnachweis erforderlich. Hierfür gibt es innerhalb Deutschlands keine einheitlichen Regelungen. Informieren Sie sich daher vor der Drückjagd bei der zuständigen Jagdbehörde.
Ja, Sie können den Beitrag Ihrer Jagd-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberater.