Unsere Highlights:
100 Prozent Neuwertentschädigung
Schutzbrief immer inklusive
24h-Notfall-Service
Keine Selbstbeteiligung
Wird Ihr E‑Bike gestohlen oder ist es nach einem versicherten Schaden nicht mehr reparierbar, erhalten Sie 100 Prozent des Neuwerts erstattet, unabhängig vom Alter Ihres Fahrrads.
Wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall oder einem sonstigen versicherten Ereignis beschädigt wird, zahlen wir die Reparaturkosten. Sollte sich die Reparatur nicht lohnen, ersetzen wir den Neuwert.
Ihr E‑Bike ist umfassend gegen Diebstahl und mutwillige Beschädigung abgesichert.
Dazu zählen:
Auch die Technik Ihres E‑Bikes ist zuverlässig abgesichert.
Versichert sind:
Versichert ist auch lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör wie z. B.
Wir übernehmen die Kosten bis 300 Euro pro Teil und maximal 1.000 Euro pro Schaden.
Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bei der E-Bike-Versicherung der LVM immer inklusive!
Bei technischen Problemen mit Ihrem E‑Bike sind wir jederzeit für Sie unter +49 251 702-59701 erreichbar. Wir unterstützen Sie telefonisch und vermitteln Ihnen bei Bedarf die nächstgelegene Fahrrad‑Werkstatt oder veranlassen weitere Services.
Wir organisieren für Sie schnelle Hilfe direkt am Schadenort und übernehmen die Kosten. Kann das Fahrrad am Schadenort oder am Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Ihres Gepäcks.
Damit Sie Ihre Tour fortsetzen können oder sicher nach Hause kommen, organisieren wir Ihre Weiter- oder Rückfahrt.
Sie bleiben mobil: Wir stellen Ihnen ein Ersatzfahrrad, bis Ihr E‑Bike wieder fahrbereit ist.
Versichert sind:
Wenn Ihr E‑Bike nicht sofort repariert werden kann, sorgen wir für eine passende Unterkunft. Versichert sind:
Profitieren Sie neben starken Leistungen auch von unserem persönlichem Service, auf Wunsch digital oder vor Ort.
oder
Ihre Ansprechpartner vor Ort sind für Sie da. Finden Sie jetzt die passende LVM-Agentur in Ihrer Nähe.
Eine Hausratversicherung bietet für Fahrräder und E‑Bikes neben den Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel häufig nur Schutz gegen einfachen Diebstahl. Dieser muss in vielen Fällen zusätzlich vereinbart werden.
Wer sein E‑Bike umfassender absichern möchte, kann eine spezielle E‑Bike-Versicherung abschließen. Die E‑Bike-Versicherung der LVM schützt nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Vandalismus, Sturzschäden sowie Schäden an Akku, Motor und Elektronik. Zusätzlich ist ein Schutzbrief inklusive Pannenhilfe bereits enthalten.
Sie sind unsicher, welcher Schutz für Sie sinnvoll ist? In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie gerne persönlich und finden gemeinsam die passende Absicherung für Ihr E‑Bike.
Für E‑Bikes und Pedelecs bis 25 km/h ist keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wer sein E‑Bike absichern möchte, kann zwischen einer Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahl-Schutz und einer speziellen E‑Bike-Versicherung wählen. Eine E‑Bike-Versicherung bietet besonders umfassenden Schutz. Die E‑Bike-Versicherung der LVM schützt unter anderem bei Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden sowie Schäden an Akku, Motor und Elektronik. Zusätzlich ist ein Schutzbrief inklusive Pannenhilfe bereits enthalten.
Für schnelle S‑Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Hier ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen erforderlich.
Für E‑Bikes und Pedelecs bis 25 km/h besteht keine Pflicht zum Abschluss einer E‑Bike-Versicherung. Dennoch kann sie sinnvoll sein, da E‑Bikes oft einen hohen Anschaffungswert haben und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen schnell teuer werden können.
Erst für schnelle S‑Pedelecs, die bis zu 45 km/h unterstützen, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben.
Versicherbar sind viele gängige E‑Bike-Typen wie City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Rennräder, Gravelbikes oder Lastenräder. Das E‑Bike darf bei Antragstellung nicht älter als vier Jahre sein. Nicht versicherbar sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige E‑Bikes sowie gewerblich genutzte oder vermietete Räder.
Ja. Ihr E-Bike kann auch gebraucht sein. Voraussetzung ist, dass es bei Vertragsabschluss nicht älter als vier Jahre ist. Maßgeblich ist das Erstkaufjahr des E-Bikes. Das Erstkaufjahr bezeichnet das Jahr, in dem das Fahrrad zum allerersten Mal gekauft wurde.
Im Alltag werden die Begriffe häufig synonym verwendet. Technisch gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied: Ein Pedelec unterstützt Sie nur dann mit Motorkraft, wenn Sie selbst in die Pedale treten. Ein E‑Bike kann dagegen auch ohne Treten fahren.
Die E‑Bike-Versicherung der LVM richtet sich an Pedelecs bis 25 km/h. Nicht versicherbar sind E‑Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Ja. Versichert sind technische Schäden am Akku, beispielsweise durch Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion oder Überspannung. Zusätzlich ist Akku-Verschleiß für E-Bikes bis drei Jahre nach Erstkauf abgesichert, wenn die Akkukapazität dauerhaft auf weniger als 50 Prozent sinkt.
Ja. Die E-Bike-Versicherung der LVM leistet bei Fall- und Sturzschäden sowie bei Schäden durch Unfälle oder Transportmittelunfälle.
Versichert sind unter anderem Diebstahl, Teilediebstahl, Raub, Vandalismus, Sturzschäden, Unfallschäden, Naturgefahren wie Sturm oder Hagel oder Bedienungsfehler. Auch Feuchtigkeits-, Kurzschluss-, Induktions- oder Überspannungsschäden an Akku, Motor und Elektronik sind mitversichert.
Ja. Bei Diebstahl oder Totalschaden erhalten Sie die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen E-Bikes. Damit profitieren Sie von einer Neuwertentschädigung statt einer Erstattung auf Basis des Zeitwerts.
Nicht versichert sind beispielsweise Schäden durch Rost oder Oxidation, vorsätzlich herbeigeführte Schäden, sowie Schäden, die nicht die Funktion des E-Bikes beeinträchtigen (zum Beispiel Schrammen, Dellen oder Schäden an der Lackierung)
Die vollständigen Ausschlüsse und Voraussetzungen für den Versicherungsschutz finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Für die E‑Bike-Versicherung der LVM ist kein bestimmter Schlosstyp vorgeschrieben. Um Ihr E‑Bike bestmöglich vor Diebstahl zu schützen, empfehlen wir jedoch die Sicherung mit einem hochwertigen Fahrradschloss. So können Sie das Risiko eines Diebstahls deutlich reduzieren.
Der Fahrrad-Schutzbrief unterstützt Sie bei Pannen, Unfällen und Diebstahl. Dazu gehören beispielsweise Pannenhilfe, Abschleppen zur nächsten Werkstatt, Weiter- oder Rückfahrt, Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten sowie der Rücktransport Ihres E-Bikes.
Ja. Ihr E-Bike ist weltweit versichert. Die Leistungen des Fahrrad-Schutzbriefs gelten in Deutschland sowie in zahlreichen europäischen Ländern, darunter Österreich, Frankreich, Italien, Belgien und die Niederlande.
Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah bei der LVM und halten Sie alle relevanten Informationen zum Schadenfall bereit. Informationen zur Schadenmeldung finden Sie hier.
Wichtig: Treffen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Melden Sie den Diebstahl Ihres E-Bikes unverzüglich bei der Polizei und informieren Sie anschließend die LVM über den Schaden. Informationen zur Schadenmeldung finden Sie hier.
Den 24-Stunden-Service des Fahrrad-Schutzbriefs erreichen Sie rund um die Uhr unter +49 251 702-59701. Bitte kontaktieren Sie die Hotline, bevor Schutzbriefleistungen organisiert werden.
Die Kosten einer E-Bike-Versicherung hängen unter anderem vom Kaufpreis, Alter und Modell Ihres E-Bikes ab. Ihren individuellen Beitrag können Sie direkt online berechnen.
Ja. Bei Vertragsabschluss darf das E-Bike nicht älter als vier Jahre sein. Maßgeblich ist das Erstkaufjahr des E-Bikes. Das Erstkaufjahr bezeichnet das Jahr, in dem das Fahrrad zum allerersten Mal gekauft wurde.
Wenn Sie Ihr E‑Bike verkaufen oder dauerhaft nicht mehr besitzen, endet der Versicherungsschutz für dieses E‑Bike. Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihre LVM-Agentur.