
Auslandskrankenversicherung - weltweiter Schutz für Ihre Reise
Unsere Highlights:
Weltweit bis zu 365 Tage
Tag und Nacht schnelle Hilfe
Günstige Konditionen
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Tag und Nacht schnelle Hilfe
Ausgezeichnet von Stiftung Warentest
Finanzen, Ausgabe 5/2025
Was ist enthalten?
Konditionen
Sehr günstiger Beitrag ohne Selbstbeteiligung
Einzelpersonen
- Als Einzelperson kostet Sie der Versicherungsschutz für das erste Jahr 12,90 Euro, ab dem zweiten Jahr 10,90 Euro.
- Personen zwischen 61 bis 74 Jahren zahlen im ersten Jahr 23,90 Euro, in den Folgejahren 21,90 Euro.
- Ab 75 Jahren beträgt der Beitrag im ersten Jahr 69,90 Euro, in den Folgejahren 62,90 Euro.
Familienversicherung
- Über den Familientarif kann sich ein Paar oder eine Familie, d. h. zwei Erwachsene mit ihren Kindern für 26,90 Euro im ersten Jahr und 24,90 Euro ab dem zweiten Jahr versichern.
- Alle Familienmitglieder müssen für den Versicherungsschutz angemeldet werden.
- Für Mitglieder über 18 Jahre und über 61 Jahre wird der unter Einzelpersonen angegebene Beitrag zusätzlich erhoben.
Leistungen
Krankenrücktransport
- Neben medizinisch notwendigen Rücktransporten übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung der LVM auch die Kosten für medizinisch sinnvolle Rücktransporte.
- Das ist z. B. dann der Fall, wenn die medizinischen Leistungen und Behandlungen im Ausland nicht dem deutschen Standard entsprechen.
- Eine Begleitperson ist versichert, wenn sie ebenfalls bei eine Auslandskrankenversicherung bei uns abgeschlossen hat.
Ärztliche Behandlungen, Zahnbehandlungen und Krankenhausaufenthalt
Unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt unvorhersehbare Kosten für:
- Leistungen, die für die ambulante Behandlung im Ausland anfallen
- Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- Medizinische notwendige Behandlungen beim Zahnarzt.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Unsere Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen krankheitsbedingte Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 25.000 Euro.
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Bei unvorhersehbaren notwendigen Heilbehandlungen erstattet Ihnen die Reisekrankenversicherung der LVM die ärztlich verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Hilfsmittel.
Überführung aus dem Ausland
Bei Tod einer versicherten Person während der Reise bietet die Auslandsreisekrankenversicherung weltweiten Schutz für die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten.
Notfall-Services unserer Auslandskrankenversicherung
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Für unsere Kunden sind wir unter der Auslandskranken-Rufnummer +49 251 702-4710 rund um die Uhr erreichbar.
-
Dringend benötigten medizinischen Rat erhalten Sie über die LVM-Notfall-App.
- Die App steht Ihnen zum Download im App Store bzw. bei Google Play zur Verfügung.
Versicherungsschutz für länger andauernde Reisen
- Sie möchten bei einem Urlaub länger als 56 Tage verreisen und wünschen eine zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes auf maximal ein Jahr?
- Dann wenden Sie sich bitte für eine Langzeit-Reisekrankenversicherung an Ihre LVM-Agentur vor Ort.
oder
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Leistungsbeispiele
Häufig gestellte Fragen
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Wenn Sie unsere Auslandskrankenversicherung abschließen, sind Sie auch im Ausland rundum abgesichert und müssen sich bei Krankheiten oder Unfällen keine Sorgen um die ärztliche Betreuung machen.
Sie können sich darauf verlassen, dass auch hohe finanzielle Risiken im Versicherungsfall abgedeckt sind.
Sie haben jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen rund um Ihre beste medizinische Versorgung weiterhilft.
Wie hoch sind die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Übersicht über die Kosten der LVM-Auslandskrankenversicherung finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Stichwort Konditionen. Alternativ können Sie Ihren Preis schnell und einfach selbst berechnen.
Kann ich eine Auslandskrankenversicherung nur für eine Reise abschließen?
Unsere Auslandskrankenversicherung können Sie jeweils nur für die Dauer eines Jahres abschließen.
Sie können den Vertrag Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende kündigen.
Braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der EU?
Ja, das wird dringend empfohlen. Zwar kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel für ärztliche Behandlungen innerhalb der EU-Staaten auf. Sie erstattet notwendige Leistungen jedoch lediglich im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Wenn Sie hingegen eine Auslandskrankenversicherung abschließen, übernimmt diese bei einem Unfall oder einer Krankheit im Ausland sämtliche Ihnen entstehenden Kosten.
Ab wann benötige ich eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht für die ersten acht Wochen Ihres Auslandsaufenthalts.
Für längere Reisen benötigen Sie eine zeitliche Erweiterung Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie vor Antritt Ihrer Auslandsreise beantragen müssen und danach bis auf maximal 365 Tage verlängern können.
Bitte wenden Sie sich an eine LVM-Agentur in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie eine kostenloses Angebot für unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
Was leistet die Auslandskrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Corona erkranke?
Erkranken Sie selbst am Coronavirus sind die Behandlungskosten natürlich versichert.
Kosten im Zusammenhang mit reinen Quarantänemaßnahmen werden von der LVM-Auslandskrankenversicherung jedoch nicht erstattet.
Zusätzlich entstehende Übernachtungs- und Verpflegungskosten durch die Verlängerung des Auslands- und Hotelaufenthalts werden von uns ebenfalls nicht übernommen.
Für die Mehrkosten rund um Ihren Aufenthalt, die nicht mit der Behandlung zusammenhängen, empfehlen wir den Abschluss unserer Reiserücktrittsversicherung.
Leistet die Auslandskrankenversicherung auch in Ländern, für die aufgrund einer Pandemie eine Reisewarnung ausgesprochen wurde?
Ja. Unsere Versicherungsbedingungen sehen keine pandemiebedingten Leistungsausschlüsse vor.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Für unsere Kunden sind wir unter der Auslandskranken-Rufnummer +49 251 702-4710 rund um die Uhr erreichbar.
Hierüber erhalten Sie Rat und Hilfe in allen Krankheitsfällen. Das gilt auch für erforderliche Kostenzusagen, die ggfs. aus dem Ausland für Behandlungen angefordert werden.
Bitte heben Sie alle Arztberichte sowie Belege und Rechnungen, die für Behandlungen und Medikamente anfallen sorgfältig auf, damit wir Ihnen Ihre Auslagen später erstatten können.
Was bietet die Auslandskrankenversicherung für Familien an?
Familienmitglieder, die im gemeinsamen Haushalt leben, können im Rahmen eines gemeinsamen Familienvertrags mitversichert werden.
Dazu zählen zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährten sowie deren leibliche Kinder, Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Entfällt für eine versicherte Person eine der Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung über die Familienversicherung, dann wird für diese Person der Einzelbeitrag im Rahmen des Vertrags miterhoben.
Sind Kinder in der Auslandskrankenversicherung mitversichert?
Kinder können im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden. Mit Erreichen der Volljährigkeit entfällt die Beitragsfreiheit. Ab der nächsten Fälligkeit ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Damit sind sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin über unsere Auslandskrankenversicherung versichert.
Die Vertragsteile der Kinder bleiben so lange bestehen, bis der Versicherungsnehmer diese schriftlich kündigt.
Wie funktioniert die Auslandskrankenversicherung während der Schwangerschaft?
Unsere Auslandskrankenversicherung erstattet die Aufwendungen rund um alle unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Behandlungen wegen Komplikationen in der Schwangerschaft.
Kann ich eine Auslandskrankenversicherung für mein Baby abschließen?
Babys und Kinder können ab Geburt mit über die Familienversicherung in der Auslandskrankenversicherung abgesichert werden.
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald das Kind namentlich in den Vertrag der Auslandsreisekrankenversicherung mit aufgenommen wird.
Gibt es Altersbeschränkungen für den Abschluss einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Senioren?
Nein. Eine zeitliche Erweiterung der Auslandskrankenversicherung können Sie bei der LVM in jedem Alter abschließen.
Kann ich eine Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung im Paket erwerben?
Nein, aber Sie können unsere Auslandskrankenversicherung direkt auf dieser Seite abschließen.
Alle Informationen zur Reiserücktrittsversicherung und die Möglichkeit, diese ebenfalls direkt online abzuschließen, finden Sie hier.