
Treuer Begleiter: unsere Hundehaftpflichtversicherung
Unsere Highlights:
Hundehüter mitversichert
Mietsachschäden bis 500.000 Euro
Weltweit und rund um die Uhr
Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?
Hunde sind Freunde, Begleiter, Spielkameraden. Doch selbst bei bester Erziehung machen sie nicht immer, was sie sollen. Mit der LVM-Hundehaftpflichtversicherung können Sie ganz entspannt bleiben. Denn wenn mal etwas passiert, sichern wir Sie finanziell ab und regeln alles für Sie.
Ihre Vorteile
Immer bestens abgesichert
Mit der LVM-Hundehaftpflichtversicherung sind Sie umfassend versichert.
- Für Halter und Tierhüter
Neben dem Hundehalter sind auch alle Personen geschützt, die den im Vertrag genannten Hund beaufsichtigen, beispielsweise Angehörige, Freunde oder Nachbarn. - Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen
Schäden an gemieteten Wohnräumen sind bis 500.000 Euro mitversichert. - Rund um die Uhr – weltweit
Sie können mit Ihrem Hund unbesorgt verreisen. Sie sind auch im Ausland jederzeit geschützt.
Was ist enthalten?
Die Haftpflicht für Hunde ist ein "Muss", denn für Schäden durch Ihren Vierbeiner haften Sie als Hundehalter mit Ihrem Privatvermögen.
Für Ihren individuellen Beitrag wählen Sie zwischen zwei Tarifen: MeineKlassik und MeinPremium. Um Ihren Beitrag zu optimieren, können Sie den Tarif MeineKlassik mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.
oder
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Schadenbeispiele
Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ich eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen?
Hunde sind als treue Partner aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie sind Freund, Spielkamerad der Kinder, Helfer in der Not und Wächter im Haus. Dafür werden sie ausgebildet und trainiert. Doch jeder Hund sei er auch noch so lieb und friedlich, kann einen (Verkehrs-) Unfall verursachen oder eine Person verletzen.
Zwar ist eine Hundehaftpflicht keine Pflicht, aber für Schäden z. B. Vermögensschäden oder Personenschäden durch einen Hund gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt, Hundehalter haften grundsätzlich für das Verhalten ihres Tieres – mit oder ohne Verschulden der Tierhalter.
Was ist bei der Hundehaftpflicht der LVM Versicherung versichert?
Die LVM-Hundehaftpflichtversicherung hilft Ihnen, wenn durch Ihr Tier ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Dabei prüft die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden, bezahlt bei berechtigten Schäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Ob Sie im Einzelfall wirklich Schuld haben, spielt dabei keine Rolle.
Wer ist bei der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert?
Durch die Hundehaftpflichtversicherung ist grundsätzlich jede Person geschützt, die den im Vertrag genannten Hund beaufsichtigt. Versichert sind also nicht nur Sie als Hundehalter, sondern auch andere Personen, während sie auf Ihren Vierbeiner aufpassen. Dazu zählen Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Nachbarn.
Wo besteht Versicherungsschutz für Ihr Tier?
Ob zu Hause oder unterwegs: Grundsätzlich gilt die Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Hund in Deutschland und bei Auslandsaufenthalten von bis zu fünf Jahren über die LVM-Hundehaftpflichtversicherung versichert – in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Großbritannien sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?
Nicht jede Person, die einen Hund besitzt, hat auch eine Hundehaftpflichtversicherung. Wenn Sie oder Ihr Tier von einem anderen Hund geschädigt werden und dessen Hundehalter für diesen Hund keine Hundehaftpflichtversicherung hat und den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, besteht die Gefahr, dass Sie im Schadensfall leer ausgehen. Vor diesem erheblichen Risiko schützt Sie die Forderungsausfallversicherung.
Was passiert, wenn mein Hund verstirbt oder entlaufen ist?
Mit dem Tod oder dem Verkauf Ihres Tieres oder wenn Ihr Tier oder Welpe entläuft, endet die Hundehaftpflichtversicherung unverzüglich. Informieren Sie Ihre Vertrauensleute vor Ort und reichen eine Bescheinigung des Tierarztes oder einen Kaufvertrag bei. Ebenso gilt eine Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer als Nachweis.
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Der Beitrag der Hundehaftpflichtversicherung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen wie zum Beispiel den Leistungen, der Versicherungssumme/Deckungssumme und der Selbstbeteiligung. Ihren individuellen Beitrag können Sie auf dieser Seite ganz einfach berechnen und auf Wunsch den Vertrag online abschließen. Der Beitrag wird besonders günstig, wenn Sie den Tarif MeineKlassik mit Selbstbeteiligung wählen.
Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an die LVM-Versicherungsagentur in Ihrer Nähe.
Ist ein Hund in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Hunde sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Hundehalter haften für Schäden, die ihr Hund verursacht, in voller Höhe. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter sinnvoll.
Wann zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht?
Die Hundehaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn Ihr Hund eigene Sachen beschädigt oder vorsätzlich einen Schaden herbeiführt und wenn Ihr Tier zu gewerblichen Zwecken gehalten wird. Dagegen zahlt die Hundehaftpflichtversicherung bei Schäden, die der Hund Dritten zufügt.
Ist die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung absetzbar?
Ja, Kosten für die Hundehaftpflicht, können Sie in Ihre Steuererklärung eintragen. Mit einer Einschränkung: Die Hundehaftpflicht können Sie nur absetzen, wenn der Höchstbetrag noch nicht überschritten ist.