Navigation überspringen
Meine LVM
Eine Gruppe von Personen hält sich gegenseitig an den Händen und lacht in die Kamera, dank der Vereinshaftpflichtversicherung.
Versicherung

Vereinshaftpflicht

Sicher engagiert dank Vereinshaftpflichtversicherung

Unsere Highlights:

Rückstufungsausgleich bei Kfz-Schäden

Verlust fremder Schlüssel

Erweiterte Vermögensschadendeckung

Was ist eine Vereinshaftpflichtversicherung?

Vereine fördern das soziale Miteinander, die kulturelle Vielfalt und leisten vielfach wertvolle Lebenshilfe. Die Vereinshaftpflichtversicherung der LVM sorgt dafür, dass sich Vereine und ihre Vorstände voll und ganz ihren Aktivitäten widmen können. Sollte es einmal zu Personen- oder Sachschäden kommen, regeln wir das für Sie und sichern Sie finanziell ab.

Vereinsvorstände haften für alle Aktivitäten des Vereins – gegebenenfalls sogar mit ihrem Privatvermögen. Denn Risiken, die sich aus ihrer Tätigkeit als Vorstand ergeben, sind nicht durch die Privathaftpflicht­versicherung abgedeckt.

Was ist enthalten?

Leistungen

  • Schlüssel verloren

    Verlust von fremden Schlüsseln bis 100.000 Euro

  • Benachteiligungen

    Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem AGG bis 100.000 Euro

  • Garderobenversicherung

    Garderobenversicherung (Verlust, Verwechslung oder Beschädigung von Garderobenstücken von Gästen), 5.000 Euro pro Gast

  • Vermögensschaden

    Erweiterte Vermögensschadendeckung bis 1.000 Euro

  • Alle Leistungen MeineKlassik

    Schlüssel verloren, Benachteiligungen, Garderobenversicherung, Vermögensschaden

  • Persönlichekeits- und Namensrechtsverletzungen

    Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen bis 100.000 Euro

  • Ausgleich der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung bei Kfz-Haftpflichtschäden

    Ausgleich der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung bei Kfz-Haftpflichtschäden bei erlaubten Gebrauch eines von einem Mitglied des Vereins zu Vereinszwecken genutzten Kraftfahrzeuges bis maximal 500 Euro

  • Sachschäden

    Schäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen bis 1.000 Euro

  • Versicherungspflichtige Flugmodelle

    3 versicherungspflichtige Flugmodelle / Drohnen bis 5 kg Startgewicht, maximal bis 5.000.000 Euro

Zusatzbausteine

Erweiterte Mietsachschadendeckung

Der Zusatzbaustein "Erweiterte Mietsachschadendeckung" kann zum Tarif MeinPremium hinzugewählt werden. Er umfasst folgende Leistungen:

  • Schäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen: wahlweise bis 10.000 Euro, 20.000 Euro oder 50.000 Euro
  • Abhandenkommen von fremden geliehenen, gemieteten beweglichen Sachen: wahlweise bis 1.000 Euro, 2.000 Euro oder 5.000 Euro
  • Schäden an geliehenen, gemieteten Anhängern: wahlweise bis 10.000 Euro, 20.000 Euro oder 50.000 Euro
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch sonstige Ursache: wahlweise bis 10.000 Euro 20.000 Euro oder 50.000 Euro 
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Dieser Zusatzbaustein umfasst Schäden

  • an fremden selbstfahrenden Arbeits-/Zugmaschinen, Gabelstaplern,
  • Wahlweise bis 30.000 Euro, 50.000 Euro oder 100.000 Euro.

Er kann zum Tarif MeineKlassik und MeinPremium hinzugewählt werden. 

Sie suchen Ihren individuellen Preis?

In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.

Schadenbeispiele

Häufig gestellte Fragen

Warum braucht ein Verein eine Vereinshaftpflichtversicherung?

Jeder Verein – und damit der Vorstand als seine Vertretung – muss laut Gesetz für alle Personen- und Sachschäden auf­kommen, die durch seine Aktivitäten entstehen. Und das in unbegrenzter Höhe. Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Anspruch gegen ein Vereinsmitglied oder gegen den Verein selbst richtet. Es ist außerdem gleichgültig, ob der Verein ein­getragen oder als gemeinnützig anerkannt ist.

Die Vereinsvorstände haften für alle Aktivitäten des Vereins – gegebenenfalls sogar mit ihrem Privatvermögen. Denn Risiken, die sich aus einer verantwortlichen Tätigkeit als Vorstand in einem Verein ergeben, sind nicht durch die Privathaftpflicht­versicherung abgedeckt. Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss für jeden Verein.

Wie gründe ich einen rechtsfähigen Verein?

Die Gründung eines Vereins beginnt mit einer formlosen Gründungsversammlung, an der mindestens zwei Personen teilnehmen müssen. Im Rahmen der Gründungsversammlung wird die Gründung des Vereins sowie die Satzung beschlossen und es wird ein Vorstand gewählt. Über die Gründungsversammlung muss ein Protokoll geführt werden.

Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ist zur Erlangung der Rechtsfähigkeit notwendig. Hierfür ist laut § 56 BGB eine Mindestmitgliederanzahl von sieben Personen vorgeschrieben. Die Satzung ist von allen sieben Mitgliedern zu unterschreiben und öffentlich beglaubigen zu lassen. Die Satzung muss außerdem den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest- bzw. Sollinhalt erfüllen, §§ 57, 58 BGB:

  • Zweck, Name und Sitz des Vereins
  • Bestimmungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • Bestimmungen zur Erhebung und zur Art von Beiträgen
  • Bestimmungen über die Bildung des Vorstands
  • Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung, die Form der Berufung und die Beurkundung der Beschlüsse
Was ist der Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein?

Durch eine Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit. Der eingetragene Verein (e. V.) stellt ab sofort eine juristische Person dar. Er wird dann auch ein rechtsfähiger Verein genannt.

Der nicht eingetragene Verein hingegen ist keine juristische Person. Dennoch wird ihm heutzutage weitestgehend Rechtsfähigkeit zugesprochen. Auch kann der nicht eingetragene Verein klagen und verklagt werden (Parteifähigkeit gem. § 50 ZPO). Da der nicht eingetragene Verein steuerpflichtig ist, kann er ebenso die Gemeinnützigkeit erlangen. Problematisch wird jedoch die Haftungsfrage, da der für einen nicht eingetragenen Verein Handelnde neben dem Verein als Gesamtschuldner persönlich haftet. Die persönliche Haftung kann durch eine vertragliche Regelung ausgeschlossen werden. Vereinsmitglieder sollen dagegen nicht für Verbindlichkeiten des Vereins persönlich haften und sind den Vereinsmitgliedern eines eingetragenen Vereins in dieser Frage somit gleichgestellt.

Darüber hinaus kann ein nicht rechtsfähiger Verein nicht unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden. Eine Eintragung erfolgt dann zugunsten aller Vereinsmitglieder als Eigentümergemeinschaft.

Die Umwandlung des nicht eingetragenen Vereins in einen e. V. kann jederzeit bei Vorliegen der für die Gründung eines e. V. erforderlichen Voraussetzungen durch Eintragung in das Vereinsregister erfolgen.

Müssen Vereine die Datenschutzgrundverordnung beachten?

Auch Vereine unterfallen vollumfänglich der Datenschutzgrundverordnung, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Wurden Ihre Fragen beantwortet oder wollen Sie persönlich mit uns in einer LVM-Agentur vor Ort sprechen?

Beratung anfordern

Unsere Services

Die LVM in Zahlen

Andere Kunden interessieren sich auch für: