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Pressemitteilung

Schnell auf dem E-Bike – aber bitte gut abgesichert

E-Bikes sind längst im Alltag angekommen - morgens zur Arbeit, nachmittags zum
Einkaufen, am Wochenende ins Grüne. Doch was passiert, wenn es plötzlich
beschädigt wird, gestohlen oder durch einen Unfall unbrauchbar ist? Eine E-Bike-
Vollkaskoversicherung macht genau in diesen Momenten den Unterschied und
schützt so nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern sorgt auch für ein gutes
Gefühl unterwegs.

10.09.2025 | Von Carmen Molitor

Verbrauchertipp
Ein Elektrofahrrad wird gut abgeschlossen, um es gegen Diebstahl zu sichern.
Elektrofahrräder im Visier von Dieben (Foto: picture alliance/Christin Klose)

Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Deutschland steigt seit Jahren – und mit ihr die Schadenssummen. Im Jahr 2024 erreichte die Versicherungsleistung für gestohlene Fahrräder ein neues Rekordhoch von 160 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2023 lag die Summe noch bei 150 Millionen Euro, 2010 sogar nur bei 70 Millionen. Besonders auffällig ist der gestiegene Schadendurchschnitt mit 1.190 Euro pro Fall. Ein Grund dafür ist der wachsende Wert der Fahrräder – so wurden 2023 erstmals mehr E-Bikes als klassische Räder gekauft.


E-Bike richtig schützen
Wer ein E-Bike besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken über den passenden Versicherungsschutz machen. Grundsätzlich lassen sich Fahrräder und E-Bikes über die Hausratversicherung absichern. Doch ohne die Klausel „Fahrraddiebstahl“ greift der Schutz nur bei Einbrüchen – wenn das Rad zum Beispiel aus einem abgeschlossenen Raum, wie einer Garage oder einem Keller, gestohlen wird. Eine wirkungsvolle Alternative bietet die E-Bike-Vollkaskoversicherung.


Was leistet eine E-Bike-Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung für E-Bikes besteht in der Regel aus zwei Komponenten: der Fahrrad-Versicherung und dem Fahrrad-Schutzbrief. Die Versicherung schützt das E-Bike bei Diebstahl, Vandalismus, Unfällen und Akkuschäden. Der Schutzbrief hilft unterwegs bei Pannen, z. B. mit Rücktransport, Ersatzrad oder Abschleppdienst. Nach dem Kauf eines E Bikes lohnt sich der direkte Weg zum Versicherungsberater. Ebenso sollten der Kaufbeleg und aktuelle Fotos gut aufbewahrt werden, um im Ernstfall Nachweise vorweisen zu können.


Sicher fahren mit dem E-Bike
Wer mit dem E-Bike unterwegs ist, sollte nicht nur an den Schutz des Rads denken. Eine private Unfallversicherung bietet umfassende Absicherung für den Radfahrer selbst – auch außerhalb von Arbeit und Arbeitsweg. Zusätzlich schützt die private Haftpflichtversicherung vor finanziellen Folgen, wenn Radfahrer zum Beispiel ihre Geschwindigkeit überschätzt haben und anderen Verkehrsteilnehmern einen Schaden zufügen.


Weitere Tipps zur Sicherung von E-Bikes
Um den Diebstahl eines E-Bikes zu verhindern, bietet die folgende Checkliste sinnvolle Hinweise zum richtigen Abschließen des Rads.

Hier stehen Tipps zur Sicherung von E-Bikes neben einer Frau auf einem Fahrrad
Tipps zur Sicherung von E-Bikes

Gerne unterstützen wir Ihre Berichterstattung
Wenn Sie das Thema redaktionell aufgreifen möchten, vermitteln wir Ihnen gerne eine
passende Ansprechperson aus einer unserer LVM-Versicherungsagenturen bei Ihnen vor Ort. Diese kann gezielt auf einzelne Aspekte eingehen und liefert Ihnen fundierte Hintergrundinformationen für Ihre Berichterstattung.


Melden Sie sich daher gerne bei uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Carmen Molitor ist Ansprechpartnerin in der Pressestelle der LVM Versicherung.

Carmen Molitor

  • LVM als Arbeitgeber
  • Vertrieb
  • Verbraucherkommunikation

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Ein Elektrofahrrad wird gut abgeschlossen, um es gegen Diebstahl zu sichern.
BU: Elektrofahrräder im Visier von Dieben (Foto: picture alliance/Christin Klose)
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Hier stehen Tipps zur Sicherung von E-Bikes neben einer Frau auf einem Fahrrad
BU: Grafik: Tipps zur Sicherung von E-Bikes (LVM Versicherung)
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Die Unternehmensgruppe hat ein vollständiges Produktangebot für Privat- und Gewerbekunden. Über die LVM-Kooperationspartner hkk, FNZ Bank, Wüstenrot Bausparkasse, PEAC Solutions und Federated Hermes bietet sie weitere Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte an. (Stand: Dezember 2024)