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Meine LVM
Familie mit zwei Kindern im Garten hinter dem Haus spielen sorgenfrei danke der Wohngebäudeversicherung der LVM
Versicherung

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung für Ihr Zuhause

Unsere Highlights:

Erstattung des Neuwerts

Umfassender Basis- und Plus-Schutz

Wählbare Zusatzbausteine

Kostenlose Feuer-Rohbauversicherung

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die eigenen vier Wände sind ein Lebenstraum, in den Sie Leidenschaft, Energie und nicht zuletzt viel Geld investieren. Eine LVM-Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer und Vermieter vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Wohnhaus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. 

Gerade in Zeiten zunehmend extremer Wetterereignisse ist es wichtig, sich als Eigentümer eines Wohngebäudes gegen die finanziellen Folgen all der Gefahren abzusichern, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann. Die Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen diese Absicherung nicht nur für das Wohngebäude selbst, sondern auch für Gebäudezubehör und bauliche Grundstücksbestandteile, wie zum Beispiel Garage oder Gartenhaus.

Was ist enthalten?

Leistungen

Mit der Grunddeckung erhalten Sie einen umfassenden Wohngebäudeschutz, den Sie bei Bedarf durch unser WohngebäudePlus-Paket um attraktive Leistungen erweitern können.

Feuer
  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz
  • Explosion, Verpuffung, Implosion, Überdruckschallwellen
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder Fahrzeuganprall
Leitungswasser
  • Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Bruchschäden an Leitungen der Wasserversorgung und den innerhalb des Gebäudes liegenden Ableitungsrohren
Sturm / Hagel
  • Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8)
  • Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Hagel
Feuer
  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz
  • Explosion, Verpuffung, Implosion, Überdruckschallwellen
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder Fahrzeuganprall
Leitungswasser
  • Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Bruchschäden an Leitungen der Wasserversorgung und den innerhalb des Gebäudes liegenden Ableitungsrohren
Sturm / Hagel
  • Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8)
  • Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Hagel
Erweiterung Wasserschäden
  • Nässeschäden durch undichte Fugen oder Fliesen bis zur Versicherungssumme
  • Ableitungsrohre außerhalb des Wohngebäudes bis 10.000 Euro
  • Schäden durch eindringenden Schnee oder Schmelzwasser bis 5.000 Euro
  • Leitungswasserschäden durch Pools, Whirlpools und Planschbecken
Weitere Plus-Leistungen
  • Kosten für die Beseitigung von Graffiti-Schäden bis 10.000 Euro
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte bei Einbrüchen bzw. Einbruchversuchen (ohne selbst genutzte Räume)
  • Beseitigung von mutwilligen Sachbeschädigungen (ohne Graffiti) an den Außenseiten der versicherten Gebäude und Sachen bis 10.000 Euro
  • Mehrkosten für Gebäudewiederherstellung mit umweltfreundlichen oder energieeffizienten Materialien bis 5.000 Euro bei Schäden über 20.000 Euro Schadenshöhe
  • Beitragserstattung bei Arbeitslosigkeit bis zu zwölf Monaten
  • "Regiekosten", z. B. eines Bauleiters für die Abwicklung des Schadens. Bei Schäden über 25.000 Euro erstatten wir entstandene Kosten bis zur Rechnungshöhe von maximal 10.000 Euro
  • Beaufsichtigung von Reparaturarbeiten bis 1.500 Euro
  • Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
  • Vermittlung und Kostenersatz der Prüfung von Handwerkerangeboten oder -rechnungen für Reparatur oder Modernisierung der versicherten Gebäude; zwei Prüfungen je Versicherungsperiode

Immer inklusive

  • Wohnen-wie-gewohnt-Garantie: Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Versicherungssumme für Ihr Gebäude. Durch die dynamische Wertanpassung erstatten wir Ihnen im Fall eines Totalschadens die Kosten für den Neubau in gleicher Art und Güte zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
  • Ihre Ansprechpartner in der Versicherungsagentur vor Ort sind persönlich für Sie da und unterstützen Sie bei Vertrags- und Schadenangelegenheiten. Dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei.

Zusatzbausteine

Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)

Der Schutz bei Wetterextremen und Naturkatastrophen wie:

  • Überschwemmung und Rückstau
  • Schneedruck und Lawinen
  • Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall und Vulkanausbruch
VermieterPlus

Der Zusatzschutz bei vermieteten Objekten bietet u. a.:

  • Versicherungsschutz für Küchen in vermieteten Wohnungen
  • Kostenübernahme für Müllentsorgung und Desinfektion nach Auszug von Messies oder Mietnomaden bis 5.000 Euro
  • Wohngebäudeschäden durch unbemerkten Tod des Mieters bis 5.000 Euro
Photovoltaik

Der Baustein für Photovoltaikanlagen auf dem versicherten Wohngebäude umfasst u. a. Schutz bei:

  • Schäden durch Bedienungs- oder Konstruktionsfehler und Kurzschluss 
  • Schäden durch Wasser, Über-/Unterdruck oder Frost
  • Verlust der Einspeisevergütung
Gebäudetechnik

Wichtig bei hochwertiger Wohngebäudetechnik (Lüftungssysteme, Heizungssteuerungen, Smart Home Automation etc.). Der Schutz umfasst u. a.:

  • Schäden durch Bedienungs- oder Konstruktionsfehler und Kurzschluss
  • Schäden durch Wasser, Über-/Unterdruck oder Frost
Wärmepumpenanlagen

Bei Neubauten oder energetischen Sanierungen werden häufig Wärmepumpen verbaut. Mit diesem Baustein sichern Sie Schäden an Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen inklusive ihrer geothermischen Bestandteile ab. Der Schutz umfasst u. a.

  • Diebstahl von Außengeräten
  • Schäden durch Bedienungs- oder Konstruktionsfehler und Kurzschluss
  • Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit oder Frost.
Gebäudeverglasung

Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Wohngebäuden:

  • Glasbruchschäden, unabhängig von der Ursache
  • Individuell wählbarer Umfang des Versicherungsschutzes für die Außen- und Innenverglasung 
Gewächshäuser

Absicherung von Gewächshäusern aus Glas oder Stegplatten auf dem Versicherungsgrundstück bei Schäden durch:

  • Feuer
  • Sturm und Hagel
Schwimmbeckenzubehör

Absicherung für Schwimmbeckenzubehör: 

  • Filteranlagen einschließlich Rückspülautomaten und Zirkulationsleitungen
  • Steuerung, Pumpen und Dosieranlagen, Gegenstromanlagen
  • Duschen, Leitern, Rutschen

Sie suchen Ihren individuellen Preis?

In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.

Schadenbeispiele

Häufig gestellte Fragen

Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Eigentümer von Wohngebäuden sollten grundsätzlich eine Versicherung abschließen, um sich gegen Gebäudeschäden und die finanziellen Folgen der Gefahren abzusichern, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung richtet sich nach der ermittelten Versicherungssumme, der Bauartklasse, der Gebäudenutzung und dem gewählten Versicherungsumfang .

Warum ist die Wohnflächenberechnung wichtig für die Wohngebäudeversicherung?

Wenn der Wert des Wohngebäudes mit Hilfe des „Häuschenmodells“ ermittelt und vereinbart wurde, gilt die Unterversicherungsverzichtsklausel. Das bedeutet, dass das versicherte Wohngebäude nach einem Versicherungsfall in gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden kann. Wird die Unterversicherungsverzichtsklausel nicht vereinbart, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Im Schadensfall wird dann die Entschädigung anteilig gekürzt.

Was passiert bei dem Verkauf des Hauses mit der Wohngebäudeversicherung?

Damit beim Eigentumswechsel keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, hat der Gesetzgeber zum Schutz des neuen Eigentümers die Fortführung der Wohngebäudeversicherung geregelt. Der Vertrag des Vorbesitzers geht daher automatisch auf den neuen Eigentümer über, sobald er im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.

Wenn dieser die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht fortführen möchten, hat nur er (nicht der vorherige Eigentümer) die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die grundbuchamtliche Umschreibung erfolgt ist. Die Kündigung kann dann innerhalb eines Monats oder aber nach Kenntnis vom Bestehen der Wohngebäudeversicherung erfolgen.

Ist die Photovoltaikanlage über meinen Wohngebäudevertrag mitversichert?

Wird die auf dem versicherten Wohngebäude befindliche Photovoltaikanlage in der Wertermittlung der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt, ist diese gegen Schäden durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Photovoltaikanlagen können über die Wohngebäudeversicherung zusätzlich gegen die technischen Gefahren mitversichert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Zusatzbausteine unter „Photovoltaik“.

Sind in der Wohngebäudeversicherung Schäden durch Hochwasser versichert?

Überschwemmungsschäden sind nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Sie zählen zu den „weiteren Naturgefahren“ und müssen als zusätzlichen Schutz eingeschlossen werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Zusatzbausteine unter „Weitere Naturgefahren".

Warum wird der Beitrag in der Wohngebäudeversicherung jährlich angepasst?

Die Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert ist eine Versicherung, die sich dynamisch an die steigenden Baukosten anpasst. Mit dieser gleitenden Neuwertversicherung soll sichergestellt werden, dass durch steigende Wiederherstellungskosten im Lauf der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Das ist wichtig, denn nur so ist das Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung ausreichend abgesichert.

Zur Ermittlung Ihres neuen Jahresbeitrags wird der gleitende Neuwertfaktor verwendet. Für die Berechnung des Neuwertfaktors ist die Veränderung des „Baupreisindex für Wohngebäude“ (zu 80 Prozent) und des „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ (zu 20 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Diese beiden Daten gibt das Statistische Bundesamt bekannt. 

Kann der Beitrag der Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?

Wird das Gebäude vermietet, egal, ob an private oder gewerbliche Mieter, darf der Vermieter die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung nach festgelegten Regeln auf die Mieter umlegen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung sichert bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ab. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, aber auch Wertsachen wie Schmuck und Bargeld. Die Wohngebäudeversicherung hingegen versichert das Gebäude sowie alle fest damit verbauten Teile, wie z. B. Wände, Türen, Bodenbeläge. 

Was muss beachtet werden, wenn das Gebäude leer steht?

Nicht bewohnte und leerstehende Gebäude stellen eine Gefahrerhöhung dar, zum Beispiel durch Vandalismus oder Einbruch. Leerstand muss dem Versicherer daher unverzüglich mitgeteilt werden. Es gelten für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung dann besondere Sicherheitsvorschriften.

Wurden Ihre Fragen beantwortet oder wollen Sie persönlich mit unseren Vertrauensleuten sprechen?

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