
Wir gehen für Sie voll auf Leistung
Unsere Highlights:
Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen
Aktive Werklohnklage ist mitversichert
Nachhaftung für fünf Jahre
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Was ist enthalten?
Leistungen
Betriebliche Risiken
Damit Sie sich rundum sicher fühlen, ist bereits in der Grunddeckung Folgendes mitversichert:
- Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
- Regressansprüche der Berufsgenossenschaften aus Arbeitsunfällen, auch von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Auslandsschäden (Montage, direkter Export) europaweit
- Beauftragung von Subunternehmen für betriebsgleiche Tätigkeiten
- Abwasser- und Allmählichkeitsschäden
- Schweiß- und Schneidarbeiten
- Leitungsschäden
Mitversichert sind außerdem
- Abbruch- und Einreißarbeiten
- Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden bis 300.000 Euro
- Senkungsschäden (soweit nicht das Baugrundstück betroffen ist)
- Verwendung von Gerüsten für den eigenen Betrieb
- Telearbeitsplätze (Homeoffices)
Versicherungsschutz besteht auch für
- Aktive Werklohnklage
- Nachhaftung für fünf Jahre bei vollständiger Betriebsaufgabe ohne Nachfolger
- Fehlalarm
- Produkthaftung (Sach- und Personenschäden)
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Schäden durch den Verlust fremder Schlüssel (auch von Schlüsseln zu gemieteten Räumen)
- Schäden durch Internet-Nutzung (z. B. durch elektronischen Datenaustausch)
- Wachhund für den versicherten Betrieb
- Vorsorgeversicherung bis zur Höhe der Grundversicherungssumme
Außerdem ist die Privathaftpflicht des Betriebsinhabers oder eines Geschäftsführers kostenfrei mitversichert.
Haus- und Grundbesitz
- Verkehrssicherungspflichten aus dem Besitz von Betriebsgebäuden und -räumen sowie außerhalb des Betriebsgrundstücks
- Mietsachschäden an Betriebsgebäuden durch Brand, Explosion, Ab- und Leitungswasser bis 1 Million Euro.
- Mietsachschäden aus anderer Ursache
- Bauherren-Haftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstücks
Umwelt- und Energierisiken
Mitversichert ist die Umwelt-Basis-Deckung inklusive Umwelt-Schadensversicherung aus
- Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältern mit nicht mehr als 1.000 Litern Gesamtfassungsvermögen aller Behälter (z. B. Öl, Diesel, Benzin, Altöl, Farben, Lacke, Verdünner, Klebemittel etc.)
- Gastanks bis drei Tonnen (ca. 5.700 Liter)
- Öl-, Benzin- und Fettabscheider
Versichert sind zudem Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Betriebsgrundstück.
Kfz- und Arbeitsmaschinen
- Versichert ist das Halten und Führen von Kfz und Gabelstaplern bis 6 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstabler bis 20 km/h (Umsatztarif)
- Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen inkl. Schäden am Ladegut bis 100.000 Euro
- Versichert sind Schäden durch geliehene/gemietete Arbeitsmaschinen, sofern die Maschinen kurzfristig und gelegentlich geliehen/gemietet wurden – kein Leasing (Schäden an den geliehenen/gemieteten Maschinen: GewerbePlus).
- Non-ownership-Deckung
Zusatzbausteine für bestimmte Risiken
Erweiterte Produkthaftpflicht
Wenn Sie Ihre Produkte an weiterverarbeitende Betriebe veräußern, empfehlen wir Ihnen den Abschluss der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung. Sie deckt auch Vermögensschäden ab.
Durch aktuelle Urteile hat sich auch das Produkthaftungsrisiko für Handels- und Handwerksbetriebe erhöht: Sie können zukünftig für Aus- und Einbaukosten fehlerhafter Produkte haftbar gemacht werden.
Umweltrisiken
- Öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden
- Zum Teil verschuldensunabhängige Haftung
- Haftung für Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen
- Aktives Klagerecht von Naturschutzverbänden
Für eine optimale Absicherung bitten wir Sie, zu prüfen:
- Haben Sie umweltrelevante Anlagen (z. B. Öltank)?
- Lagern Sie Benzin, Diesel, Heizöl, Gülle, Jauche, Sickersäfte?
- Haben Sie Öl- oder Benzinabscheider?
Wenn Sie eine oder mehrere der Fragen mit "ja" beantwortet haben, benötigen einen speziellen Versicherungsschutz. Darin ist dann sowohl die herkömmliche Umwelthaftung, z. B. nach dem Umwelthaftungsgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz, als auch die neue Haftung nach dem Umweltschadensgesetz versichert (Umwelt-Schadensversicherung).
Wenn Sie Stoffe lagern, die weiter oben nicht genannt sind, sprechen Sie bitte mit unseren Spezialisten.
Erweiterte Bodenkaskoversicherung
- Schäden an eigenen und gepachteten Grundstücken sowie damit verbundenen Bauwerken, wenn diese mit gewässerschädlichen Stoffen kontaminiert wurden
- Umweltschäden am eigenen Boden, eigenen Gewässern (auch Grundwasser) sowie Schäden an der biologischen Vielfalt und geschützten Lebensräumen auf dem eigenen Grundstück
- Umweltschäden durch bei der LVM versicherte Kraftfahrzeuge (Beispiel: geplatzter Hydraulikschlauch am Radlader – Öl tritt aus)
- Beseitigung von Schäden am eigenen Boden durch die ungesetzliche Abfallentsorgung Dritter (bis 5.000 Euro)
Sie suchen eine individuelle Lösung für Ihren Betrieb?
In unseren Agenturen vor Ort beraten wir Sie gerne zu unseren Branchenpaketen und finden gemeinsam den besten Schutz.
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