
Elektronikversicherung mit starken Leistungen
Unsere Highlights:
Einzelaufstellung oder Pauschalversicherung
Erweiterung für Software möglich
Individuelle Beratung
Was ist eine Elektronikversicherung?
Was ist enthalten?
Leistungen
Welche Bestandteile der Firmenelektronik sind versichert?
Sie haben die Wahl zwischen unserer Elektronik-Pauschalversicherung oder der Elektronikversicherung mit Einzelaufstellung für einzelne hochwertige Geräte. Versichert ist in beiden Fällen die unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sache, beispielsweise durch
- Fahrlässigkeit
- Unsachgemäße Handhabung
- Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Schäden durch Löscharbeiten
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen aller Art
- Diebstahl, Plünderung, Sabotage
- Höhere Gewalt
- Sturm und Hagel
Wo besteht Versicherungsschutz?
- Versicherungssschutz für Ihre Elektronik besteht auf dem vereinbarten Betriebsgrundstück. Dabei ist das Transport- und Bewegungsrisiko der Elektronik auf dem Betriebsgrundstück mitversichert.
- Wenn Sie die versicherte Elektronik auch außerhalb des Betriebsgrundstücks mobil einsetzen, können Sie hierfür zusätzlichen Versicherungsschutz vereinbaren.
Was entschädigen wir?
- Bei Totalschäden werden die Kosten der Wiederbeschaffung erstattet, höchstens jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme. Erfolgt keine Wiederbeschaffung, wird der Zeitwert ersetzt.
- Bei Teilschäden ersetzen wir die Kosten der Wiederinstandsetzung.
Erweiterungen
Softwareversicherung
- Wir entschädigen, wenn versicherte Daten und Datenträger infolge eines versicherten Ereignisses nicht mehr maschinell gelesen oder verarbeitet werden können.
- Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der Datenträger, Programme und Wiedereingabe der Daten.
- Mehrkosten für kopiergeschützte Programme sind mitversichert. Schäden durch Computerviren, Würmer, Trojaner und dergleichen sind nicht mitversichert.
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro ist die Softwareversicherung bei uns immer beitragsfrei enthalten. Werte darüber hinaus können individuell versichert werden.
Mitversicherung von Mehrkosten
Wir ersetzen die Kosten, die für zusätzliche Aufwendungen im Falle eines Sachschadens zur Aufrechterhaltung des Betriebs erbracht werden müssen für längstens einen Monat. Es gilt eine zeitliche Selbstbeteiligung von zwei Arbeitstagen. Diese Kosten entstehen z. B. durch:
- Anmieten von Ersatzgeräten oder
- Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen bzw. eigene Mehraufwendungen.
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro ist die Mehrkostenversicherung bei uns immer beitragsfrei enthalten.