Ihre Vorteile:
Alle Unterlagen an einem Ort
Dokumente mit Praxen, Apotheken und Kliniken teilen
Höchste Datenschutzstandards
Freiwillige & kostenlose Nutzung
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr sicherer digitaler Speicher für alle wichtigen Gesundheitsdokumente wie Arztbriefe, Diagnosen, Laborergebnisse, Impfpass oder Medikationspläne. Mit der kostenlosen „LVM-ePA“-App haben Sie jederzeit Zugriff auf all Ihre medizinischen Unterlagen.
Die „LVM-ePA“-App ist aktuell nur für privat Vollversicherte oder Beihilfeversicherte nutzbar. Außerdem benötigen Sie ein NFC‑fähiges Smartphone, Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN, Ihre persönliche Krankenversichertennummer sowie ein Mindestalter von 16 Jahren.
Wenn Sie wünschen, dass keine ePA für Sie angelegt wird, ist ein aktiver Widerspruch möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen".
Laden Sie die kostenlose „LVM-ePA“-App aus dem Google Play Store oder dem Apple App Store auf Ihr Smartphone.
Melden Sie sich in der „LVM-ePA“-App mit Ihrer Krankenversichertennummer (KVNR) an und bestätigen Sie Ihre Identität mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises und der dazugehörigen Ausweis-PIN. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten geschützt sind und nur Sie Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte haben.
Sie haben Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) nicht zur Hand? Unser Kranken-Vertragsservice hilft gerne weiter: Telefonisch unter 0251 702 5739 oder per E-Mail an ehealth@lvm.de.
Mit der „LVM-ePA“-App haben Sie alle wichtigen Gesundheitsinformationen jederzeit griffbereit. Nach der Anmeldung können Sie z. B. medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Laborergebnisse oder Impfbescheinigungen hochladen.
Sie haben technische Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Registrierung? Unter der Telefonnummer 0251 702 4221 (Mo-Fr 8-18 Uhr) oder per E-Mail an it-kundensupport@lvm.de erhalten Sie schnelle und kompetente Hilfe.
Die elektronische Patientenakte ist ein sicherer digitaler Speicher für Ihre Gesundheitsdokumente, zum Beispiel für Arztbriefe, Diagnosen, Laborergebnisse, Ihren Impf- oder Mutterpass, Krankenhausberichte oder Medikationspläne. Sie entscheiden selbst, welche Informationen hinterlegt werden und wer darauf zugreifen darf. Die Nutzung erfolgt freiwillig über die kostenlose „LVM-ePA“-App auf Ihrem Smartphone.
Nur Sie selbst und Personen, denen Sie ausdrücklich eine Berechtigung erteilen, zum Beispiel Ärzte oder von Ihnen bestimmte Vertreter. Weder die LVM Krankenversicherung noch der technische Betreiber IBM haben Zugriff auf Ihre Inhalte. Die aktive Freigabe an uns als Versicherer ist ebenfalls nicht möglich.
Ihre Daten sind durch höchste Sicherheitsstandards geschützt. Alle Dokumente werden bereits bei der Übertragung verschlüsselt und zusätzlich in einer besonders geschützten Umgebung gespeichert. Zugriff haben ausschließlich Sie und die Personen, denen Sie eine Berechtigung erteilen. Ein Zugriff durch die LVM Krankenversicherung oder den technischen Betreiber ist ausgeschlossen. Ihre Daten werden datenschutzkonform verarbeitet und sind technisch besonders geschützt. Ein unbefugter Zugriff durch Dritte gilt als sehr unwahrscheinlich.
Die elektronische Patientenakte erfüllt strenge gesetzliche Datenschutzvorgaben nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz und wird regelmäßig vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft. Die Daten liegen ausschließlich auf Servern in Deutschland. Zusätzlich wird jedes Dokument mit einem individuellen Schlüssel verschlüsselt, sodass ein Zugriff durch Dritte praktisch ausgeschlossen ist.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen unserem Bereich Datenschutz.
Für die Nutzung der „LVM-ePA“-App benötigen Sie:
Die „LVM-ePA“-App ist derzeit nur für Smartphones optimiert. Auf einem Tablet können Sie die App zwar installieren, sie ist jedoch nicht speziell für die Nutzung auf größeren Displays angepasst. Eine Desktop-Version für Computer oder Laptops gibt es aktuell nicht, die Anwendung funktioniert ausschließlich über die mobile App.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Zugang zur „LVM-ePA“-App oder Ihre GesundheitsID missbraucht wird, oder wenn Ihr Smartphone verloren gegangen oder gestohlen wurde, sollten Sie Ihre elektronische Patientenakte umgehend sperren lassen. Die Sperrung betrifft nur Ihr Benutzerkonto, Ihre medizinischen Daten in der ePA bleiben erhalten.
So funktioniert die Sperrung:
Ältere medizinische Unterlagen sind nicht automatisch in der „LVM-ePA“-App enthalten, weil die elektronische Patientenakte als geschützter Speicher konzipiert ist, in den Daten erst nach Ihrer aktiven Zustimmung und Übertragung aufgenommen werden. Die App startet leer, da sie keine historischen Dokumente aus Arztpraxen oder Krankenhäusern eigenständig importieren darf.
Sie entscheiden selbst, welche Informationen Sie hinzufügen und wer darauf zugreifen darf. Damit wird sichergestellt, dass Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet werden und höchste Datenschutzstandards eingehalten werden.
Sie können ältere Daten bei Bedarf selbst hochladen oder Ihre Ärzte darum bitten, die entsprechenden Dokumente einzustellen. Bitte beachten Sie, dass Behandelnde nicht verpflichtet sind, Unterlagen nachträglich in die elektronische Patientenakte zu übertragen, vor allem dann nicht, wenn diese nur in Papierform vorliegen oder bisher nicht digitalisiert wurden.
Jede elektronische Patientenakte ist personenbezogen und an die App der jeweiligen Krankenversicherung oder Krankenkasse gebunden. Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte einer anderen Person ist nur im Vertretungsfall möglich. Dafür muss die zu vertretende Person Sie zuvor als Vertreter in ihrer ePA-App einrichten.
Falls Ihnen Ihre Krankenversichertennummer nicht mehr vorliegt, hilft unser Kranken-Vertragsservice gerne weiter: Telefonisch unter 0251 702 5739 oder per E-Mail an ehealth@lvm.de.
Der Online-Check-In (OCI) in der Arztpraxis erfolgt über die ePA-App und dient dazu, Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) sowie persönliche Daten wie Name und Adresse sicher an die Praxis zu übermitteln. Dafür stellt die Arztpraxis einen QR-Code bereit, den Sie mit der Scan-Funktion in Ihrer ePA-App erfassen. Nach dem Scan werden die erforderlichen Daten verschlüsselt übertragen, sodass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beispielsweise ein E-Rezept ausstellen kann. Der OCI muss in der Regel nur einmal pro Praxis durchgeführt werden und nicht bei jedem Quartalsbesuch erneut.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten für die ePA genutzt werden, können Sie jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muss aktiv erfolgen, denn die elektronische Patientenakte (ePA) wird standardmäßig automatisch für Sie eingerichtet.
Vor der Einrichtung der elektronischen Patientenakte erhalten Sie eine sogenannte Erstinformation von der LVM Krankenversicherungs-AG. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Erstinformation erhalten, haben Sie sechs Wochen Zeit, um die Einrichtung der ePA zu verhindern.
Auch nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerspruch jederzeit formlos möglich. In diesem Fall wird Ihre ePA umgehend gelöscht und alle darin enthaltenen Daten werden unwiderruflich entfernt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Erstinformation.