
Aktuelle Informationen zum E-Rezept und zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die LVM-Krankenversicherung bereitet aktuell die Nutzung des E-Rezeptes und der ePA durch ihre Kunden vor:
- Die digitale Einführung des E-Rezeptes sowie der ePA wird voraussichtlich Ende des Jahres 2025 erfolgen.
- Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich ist.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen in der Lage sein, für gesetzlich Versicherte ein E-Rezept auszustellen. Für Privatversicherte hat diese Änderung vorerst keine Auswirkungen.
Das Rezept für Privatversicherte gibt es weiterhin in Papierform – damit erfolgt der Bezug der Medikamente weiterhin auf die herkömmliche Weise in der Apotheke.
Anschließend kann der Papierausdruck samt Quittung der Apotheke über die Meine-LVM-App bei uns eingereicht werden.
Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) für die Nutzung digitaler Gesundheitsservices
Seit Mai 2024 versenden wir an alle unsere vollversicherten Kunden die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der KVNR:
- Die KVNR ist der Zugangsschlüssel zu den digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.
- Haben Sie die Antragsunterlagen bereits erhalten? Dann senden Sie uns gerne Ihren Antrag zu, entweder digital über den aufgedruckten QR-Code oder per Post.
- Sie haben noch keine Antragsunterlagen erhalten? Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir werden Sie demnächst mit allen erforderlichen Unterlagen anschreiben.
FAQ: Häufige Fragen zur Krankenversichertennummer (KVNR)
Was ist die Krankenversichertennummer (KVNR) und wofür benötige ich diese?
- Die lebenslang gültige KVNR ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Versicherten bei der Nutzung digitaler Gesundheitsservices, wie z.B. der elektronischen Patientenakte oder des elektronischen Rezepts.
- Die KVNR wird u.a. herangezogen, um eine – für die Nutzung dieser Services erforderliche - sogenannte digitale Identität zu generieren.
- Die KVNR wird auch für privat Versicherte durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle KVNR nach § 290 SGB V auf der Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben.
- Sie wird auch bei einem Wechsel der Krankenversicherung bzw. der Krankenkasse von der neuen Versicherung beibehalten.
Was ist die KVNR? / Warum nutzen wir nicht die Rentenversicherungsnummer?
- Rechtsgrundlage zur Einführung der einheitlichen Krankenversichertennummer ist § 290 SGB V.
- Die Krankenversichertennummer ist nicht identisch mit der Rentenversicherungsnummer. Nach strengen gesetzlichen Vorschriften wird sie unter der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums aus der Rentenversicherungsnummer erzeugt.
- Die Rentenversicherungsnummer (RV-Nummer) selbst darf nicht auch als Krankenversichertennummer eingesetzt werden, da sie ein personenbezogenes Sozialdatum darstellt und damit dem Sozialgeheimnis unterliegt.
Ersetzt die KVNR meine bisherige Versicherungsnummer bei der LVM?
- Nein, es handelt sich hier um zwei eigenständige Nummern. Ihre LVM-Krankenversicherungsnummer bleibt weiterhin unverändert bestehen. Unter dieser Nummer führen wir Ihre LVM-Krankenversicherung fort.
Erhalten alle Kunden der LVM eine Krankenversicherungsnummer (KVNR)?
- Für alle Kunden mit einer aktiven Krankheitskosten-Vollversicherung oder einer aktiven Beihilfeversicherung kümmern wir uns um die Vergabe einer Krankenversichertennummer (KVNR).
- Alle anderen Personen (insbes. Zusatzversicherte) müssen sich an ihre Krankenversicherung (z.B. GKV oder Heilfürsorgestelle) wenden.
Was ist, wenn ich keine Rentenversicherungsnummer (RVNR) habe?
- Wenn Sie keine RVNR haben, kümmern wir uns um die Beschaffung der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Für Beamte wird eine Ersatznummer von der Deutschen Rentenversicherung vergeben. Auf dieser Basis kann auch für Beamte eine KVNR erzeugt werden.
Von wem wird die Krankenversichertennummer (KVNR) ausgestellt?
- Die KVNR wird von einer externen Vertrauensstelle nach einem mathematischen Zufallsverfahren erstellt und an das Krankenversicherungsunternehmen übermittelt. Grundlage ist die Rentenversicherungsnummer.
- Die KVNR lässt aber keine Rückschlüsse auf die Rentenversicherungsnummer zu.
- Mehr zur Erstellung der Nummer und zur Vertrauensstelle (VST) lesen Sie auf der Internetseite der Vertrauensstelle https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/ .
Wie sicher ist die Technik bei der Vergabe einer Krankenversichertennummer (KVNR)?
- Die Erzeugung einer KVNR erfolgt über komplexe technische Verfahren. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs-Algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert.
- Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie ein tägliches „Backup“ der Datenbestände.
- Die Daten- und Systemsicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Grundschutzhandbuches des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ist mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Warum reicht es nicht, wenn ich Ihnen eine vorhandene KVNR für die versicherte Person mitteile?
- Eine existierende KVNR wird weitergenutzt, sofern diese korrekt ist.
- Zunächst muss daher ein Abgleich bei der Vertrauensstelle durchgeführt werden.
- Hierfür benötigen wir von der versicherten Person die im Abfrageformular zu ergänzenden Daten sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindungserklärung.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird diese KVNR weiterverwendet.
Was passiert, wenn ich keine KVNR beantrage?
- Ohne eine KVNR erhalten sie keine digitale Identität und damit auch keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Rezept sowie weiteren digitalen Services.
- Da die KVNR für die Meldung von Implantaten zwingend benötigt wird, kann das Fehlen einer KVNR, insbesondere bei ungeplanten Implantationen, aufgrund der Dauer des erstmaligen Beantragungsprozesses zu mehrwöchigen Verzögerungen führen.
Kann ich der Beantragung der KVNR widersprechen?
- Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die Krankenversichertennummer (KVNR) nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.
Was ist das Implantateregister?
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Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland (IRD) künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern.
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Der Regelbetrieb mit verpflichtender Meldung von Brustimplantaten durch die Gesundheitseinrichtungen startet am 1. Juli 2024. Der Regelbetrieb für die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen soll zum 1. Januar 2025 aufgenommen werden.
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Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html
FAQ: Häufige Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Was ist die ePA?
- Die ePA ist ein geschützter Speicher für Ihre medizinischen Dokumente.
- Sie bestimmen über Inhalte und darüber, wer wann darauf zugreifen darf.
- Nutzen können Sie die ePA über eine App auf Ihrem Smartphone.
Welche Vorteile bietet die ePA?
- Keine Doppeluntersuchungen mehr
- Genauere Diagnose durch verbesserten Informationsfluss
- Aktueller Überblick über Ihren Gesundheitszustand
- Weniger Risiko, denn die ePA kann Informationen zu Ihren Unverträglichkeiten, Blutwerten, Medikamenten und mehr enthalten
- Stetige Erweiterung von Funktionen der ePA, geplant ist zum Beispiel das elektronische Rezept oder die Hinterlegung von Notfalldaten
Bietet die LVM die ePA an?
- Ja, voraussichtlich Ende des Jahres 2025 werden wir unseren Kunden mit einer LVM-Krankenvollversicherung die elektronische Patientenakte kostenlos zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung stellen.
Bin ich verpflichtet, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen?
- Nein. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Sie allein entscheiden, ob Sie eine ePA führen möchten.
- Ab 2025 sieht der Gesetzgeber vor, dass der Versicherer, sofern er eine ePA anbietet, diese automatisch für seine Kundinnen und Kunden anlegt. Wir werden Sie frühzeitig über unser Angebot einer ePA und Ihr Widerspruchsrecht informieren. Sie können dann jederzeit ohne Angabe von Gründen der Anlage der ePA widersprechen.
Wer kann meine elektronische Patientenakte (ePA) einsehen?
- Nur Sie und diejenigen, denen Sie eine Berechtigung dazu erteilt haben, können in Ihre ePA schauen.
- Weder wir als Versicherer und Anbieter noch der Betreiber (IBM), also der vom Versicherer beauftragte IT-Dienstleister, haben Zugang zu diesen Inhalten.
- Sie können uns auch keinen Zugriff auf die Inhalte erteilen.
Sind die Daten in der ePA sicher?
- Die Dokumente in der Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der berechtigten Personen und den eigenen Endgeräten entschlüsselt werden.
- Der dazu notwendige (elektronische) Sicherheitsschlüssel ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden.
FAQ: Häufige Fragen zum E-Rezept
Was ist das E-Rezept?
- E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“.
- Das E-Rezept ersetzt das heutige Papierrezept für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.
- Der Arzt lädt das E-Rezept in die sichere Telematikinfrastruktur (TI).
Wie können PKV-Versicherte der LVM das E-Rezept nutzen?
- Das E-Rezept können Sie nutzen, wenn Ihnen Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) vorliegt und die Funktionalität "Online Check-In" zur Verfügung steht. Mit dieser Funktionalität übermitteln Sie Ihre KVNR sicher an die Arztpraxis.
- Diese Funktionalität werden wir Ihnen in der App für die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Zusätzlich benötigen Sie für den Aufruf und das Einlösen der E-Rezepte die E-Rezept-App der Gematik oder die E-Rezept-Funktion in der ePA-App.
- Für Privatversicherte besteht keine Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts. Sie können weiterhin ein klassisches Privatrezept in Papierform erhalten.