Als Verkäufer sollten Sie dafür sorgen, dass der neue Besitzer das Fahrzeug umgehend beim Straßenverkehrsamt auf seinen Namen ummeldet. Bis zur Umschreibung müssen Sie nämlich Steuern und Versicherung zahlen.
Ganz wichtig beim Privatkauf
Informieren Sie bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers, Ihre LVM-Versicherungsagentur und die Zulassungsstelle. Immer wieder kommt es vor, dass der Käufer des Kfz die Ummeldung nicht freiwillig vornimmt. Das Straßenverkehrsamt lässt das Fahrzeug in diesen Fällen durch die Polizei stilllegen. Dazu muss diese das Kfz jedoch erst einmal finden. Das kann unter Umständen lange dauern. Es ist daher also in Ihrem eigenen Interesse, sich den Namen und die Anschrift des Käufers zu notieren. Lassen Sie sich immer den Personalausweis zeigen.
Wir empfehlen Ihnen, mit dem Käufer unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen.