Vorsorge ausbauen, Förderung nutzen: Mit der Betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Ein notwendiger fester Baustein ist dabei die betriebliche Altersversorgung, auf die alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch haben.
Wie sieht die Förderung für Arbeitnehmer aus?
Die regelmäßigen Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttogehalt einbehalten und in einen bAV-Vertrag eingezahlt. Für diesen Teil des Gehalts wird in der Regel weder Lohnsteuer fällig noch müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Auf diese Weise profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einer direkten Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis.
Günstiger als über den Arbeitgeber kann zur Zeit keine Altersversorgung aufgebaut werden!