Spezial-Strafrechtsschutz
Sie würden nicht auf die Idee kommen, vorsätzlich eine Straftat zu begehen. Und doch kann es Situationen geben, in denen man Ihnen Vorsatz vorwirft. Auch, wenn Sie unschuldig und die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind.
Strafrechtliche Ermittlungen kommen in der Regel in folgenden Bereichen vor:
- Umwelt: z. B. wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung oder Verunreinigung von Gewässern und Boden
- Produkthaftung: z. B. durch das In-Verkehr-Bringen von Waren und Produkten, die Personen- und/oder Sachschäden verursacht haben sollen
- Betriebsstättenverantwortung: z. B. durch Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften
- Kaufmännische Verantwortung: z. B. durch den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Beschäftigung illegaler Mitarbeiter
Auch ein unbegründeter Verdacht erfordert schnelles Handeln, um Schaden von Ihrem Betrieb abzuwenden. Zudem gilt für die versehentliche Verletzung von Vorschriften: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Fazit: Erweiterter Strafrechtsschutz macht das strafrechtliche Risiko für Unternehmen kalkulierbarer.