3. Ansparen bis zum Rentenbeginn
Die Beiträge werden nach Abzug von Kosten als Versorgungskapital angespart. Der LVM-Pensionsfonds garantiert bis zum Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge!
4. Lebenslange Rente
Das bei Rentenbeginn vorhandene Versorgungskapital wird nach den bei Rentenbeginn gültigen Verhältnissen in eine lebenslange Altersrente umgerechnet, von der LVM Pensionsfonds-AG an die Mitarbeiter ausgezahlt und von diesen dann versteuert. Der LVM-Pensionsfonds garantiert gleichbleibende oder steigende Rentenzahlungen! Alternativ ist auch eine einmalige Auszahlung des Versorgungskapitals möglich. Die Auszahlungen unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.