Auswirkungen der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Zusatzleistung:
Der Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern anstelle einer Gehaltserhöhung einen jährlichen Beitrag zum Beispiel in Höhe von 1.200 Euro in eine LVM-Direktversicherung. Bei einer Gehaltserhöhung wären auf den Erhöhungsbeitrag ca. 20 Prozent bzw. 240 Euro Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zu zahlen. Dieser Aufwand entfällt bei der betrieblichen Altersversorgung. Zudem ist der Beitrag als Betriebsausgabe voll absetzbar. Bei einem Unternehmenssteuersatz von 30 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis in Höhe von 360 Euro.
Auswirkungen der Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss:
Der Mitarbeiter entscheidet sich für eine monatliche Entgeltumwandlung in Höhe von zum Beispiel 100 Euro, um eine zusätzliche Rente anzusparen. Der Arbeitgeber unterstützt den Mitarbeiter mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrages. Für die Entgeltumwandlung werden keine Sozialabgaben fällig. Die Weitergabe der ersparten Sozialabgaben an den Mitarbeiter erhöht den Beitrag für die Altersversorgung. Dieser Zuschuss kostet Sie keinen Cent.