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Verbraucher-Tipps:
Unfall

Ein richtiger Versicherungsschutz fängt beim Wissen über mögliche Gefahren und Risiken an. Hier finden Sie einige wertvolle Tipps.

Rund 20 Prozent aller Schulwegunfälle mit dem Fahrrad enden mit einer Kopfverletzung. Daher ist nicht nur für Schüler das Tragen eines Fahrradhelms dringend anzuraten. Worauf man beim Kauf achten sollte und wie man sich für den Fall eines Unfalls absichern kann.

Nur mit Schutz auf Tour
Zwar muss ein Sturz vom Fahrrad nicht zwangsweise schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Doch im Falle eines Schädelhirntraumas könnte der Verunfallte von einem Wachkoma bis hin zu einer lebenslangen Behinderung betroffen sein.

Grundsätzlich sollten Eltern daher bei ihren Kindern darauf achten, dass sie bei jeder Radtour, und sollten es auch nur wenige Meter sein, einen Helm aufsetzen. Aber auch den Eltern selbst und allen anderen Erwachsenen ist anzuraten, nicht ohne Helm in die Pedale zu treten.

Die richtige Helmwahl
Die Auswahl der Helme ist groß. Doch nicht automatisch ist das teuerste Modell auch das beste. Der DGUV gibt Tipps für den Helmkauf:

  1. Der Helm sollte geprüft sein und der entsprechenden DIN-Norm "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen" entsprechen (DIN EN 1078).
  1. Wichtig ist die Anpassung des Helms an die jeweilige Kopfform. Er sollte weder zu locker sitzen noch zu fest. Eventuell könnten Mitarbeiter aus dem Fachhandel bei der richtigen Einstellung behilflich sein.
  1. Der Helm sollte gerade auf dem Kopf sitzen und die Ohren im Dreieck der Riemen liegen. In dieser Position sollte der Helm am Kopf fixiert werden, zum Beispiel durch den entsprechenden Drehverschluss. Bei leichtem Vorbeugen des Kopfes sollte der Helm nun nicht mehr vom Kopf rutschen. Zum Schluss ist es wichtig, denn Kinnriemen festzuziehen. Dabei sollten noch zwei Finger zwischen Gurt und Hals passen.

Sicherheit rund um die Uhr
Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahme einen Unfall erleidet und dabei bleibende Schäden davonträgt, dem droht ohne eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.

Eine private Unfallversicherung zahlt hingegen für alle versicherten Unfälle, ob in der Freizeit oder während der Arbeit, beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus. Damit wäre es unter anderem möglich, sein Eigenheim behindertengerecht umbauen zu lassen. Einem verunfallten Kind könnte mit dem Geld aber auch eine entsprechend seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten angemessene Schul- und Ausbildung ermöglicht werden. Sollte man als Erwachsener aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, würde eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung einspringen.

Der gesetzliche Unfallschutz weist enorme Lücken auf: Außerhalb der Kindergarten- oder Schulzeit bzw. des Arbeitslebens hilft nur privater Unfallschutz.

Vorsorge im Doppelpack
Besonders attraktiv ist die Unfallversicherung mit Geld-Zurück-Garantie (UBR), denn sie ist gleichzeitig eine Kapitalanlage. Die eingezahlten Beiträge werden nach Vertragsende zurückgezahlt. Garantiert - ob vorher etwas passiert ist oder nicht - und eine Gewinnbeteiligung gibt es noch dazu.

Tipp: Werden die Beiträge zur UBR in einer Summe auf ein Depotkonto eingezahlt, bringen sie gleich zwei Mal Zinsen.

Kinder sind besonders gefährdet
80 % aller Unfälle ereignen sich da, wo der gesetzliche Unfallschutz nicht greift. Mit der Kinder-UBR können Eltern, Großeltern oder Paten ihrem Schützling gleich zwei Mal Gutes tun: Optimaler Unfallschutz (bis max. zum 21. Lebensjahr) und Kapitalauszahlung bei Vertragsende.

Unfallschutz für die besten Jahre
Geld zurück gibt es auch beim LVM-Unfallschutz 55 plus. Aktive Menschen ab 55 Jahre genießen Unfallschutz nach Maß bis zum Alter von 75 und sparen gleichzeitig Kapital an. Ganz ohne Risiko.

Ein Unfall ist schon schlimm genug. Doch passiert er auch noch im Ausland, ist der Ärger zumeist vorprogrammiert. Der Versicherer des Schadenverursachers kann laut Beschluss des Bundesgerichtshofs in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof ab sofort an dem für den Heimatort des Geschädigten zuständigen Gericht verklagt werden. Mit dieser Entscheidung haben die Gerichte die rechtliche Situation von Urlaubern erheblich verbessert. Seit Anfang 2003 kann man sich als Geschädigter an einen zur Schadensregulierung befugten Beauftragten des ausländischen Versicherers im Inland wenden. Wenn es jedoch zu keiner Einigung kam, musste der Versicherer bisher an seinem ausländischen Geschäftssitz verklagt werden.

Dazu heißt es in der Urteilsbegründung unter anderem: "Dem Geschädigten das Recht zu verweigern, vor dem Gericht des Ortes seines eigenen Wohnsitzes zu klagen, würde ihm nämlich einen Schutz vorenthalten, der demjenigen entspricht, der anderen ebenfalls als schwächer angesehenen Parteien in Versicherungsrechts-Streitigkeiten eingeräumt wird."

Tipp: Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist eine Broschüre zu Fragen der Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall erhältlich. Unter dem Titel "Ein Autounfall, was tun?" wird darin die Problematik von Unfällen im Ausland erörtert. Das vorgenannte Urteil findet dort allerdings noch keine Berücksichtigung.

Kinder sind übermütig, unbekümmert und neugierig. Vielleicht einer der Gründe für eine traurige Statistik: Etwa 1,5 Millionen Kinder werden in Deutschland jedes Jahr bei einem Unfall verletzt. Nicht nur auf der Straße, sondern viel häufiger noch in ihrer gewohnten Umgebung: zu Hause, auf dem Spielplatz nebenan oder bei Freunden. Etwa 4 von 5 Unfällen ereignen sich in der Freizeit.

Einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben Kinder dann nicht. Bei einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg gibt es für Kinder bis zum vierzehnten Lebensjahr eine maximale monatliche Rente von 500 Euro. Sie reicht bei weitem nicht aus, um den Lebensunterhalt des Kindes zu sichern.

Tipp: Eine Kinder-Unfallversicherung bietet Schutz rund um die Uhr, in der Schule und in der Freizeit. Empfehlenswert ist eine Invaliditätssumme von mindestens 80.000 Euro. Zum Schutz vor schwerwiegenden Unfallfolgen vereinbaren Sie am besten eine Progression.

Was viele als unfair betrachten, hat eine gesetzliche Grundlage: Ehrenamtliche genießen keinen gesetzlichen Unfallschutz. Wer beispielsweise für Vereine oder Kirchen ehrenamtlich tätig ist, hat demnach bei einem Unfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Eine gesetzliche Rente erhält nur, wer in einem Arbeitsverhältnis steht. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause sind versichert.

Tipp: Vereine oder Kirchengemeinden können für die ehrenamtlichen Helfer eine Gruppenunfallversicherung abschließen. Sie schützt zu besonders günstigen Konditionen während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Noch besser ist es für Ehrenamtliche, selbst eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie schützt rund um die Uhr - im Beruf, im Ehrenamt und in der Freizeit.

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