Verbraucher-Tipps:
Rechtsschutz
Ein richtiger Versicherungsschutz fängt beim Wissen über mögliche Gefahren und Risiken an. Hier finden Sie einige wertvolle Tipps.
Bei Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall und anderen Problemen, die Autofahrern oder Teilnehmern am Straßenverkehr - auch zu Fuß - entstehen können, hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Zum Leistungspaket gehören in der Regel folgende Leistungen: Sie übernimmt Anwaltsgebühren bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, Gerichtskosten sowie Zeugengelder und Sachverständigenhonorare. Aber auch die Kosten des Gegners, soweit sie übernommen werden müssen, sind durch die Police abgedeckt. Darüber hinaus setzt die Verkehrsrechtsschutzversicherung Schadenersatzforderungen durch und übernimmt die Verteidigung in Strafverfahren. Zudem bietet sie Hilfe bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz ist personenbezogen und besteht für den Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse seines Fahrzeugs sowie als Fußgänger.
Nutzen Sie spezielle Rabatte für Familien. So haben einige Autoversicherer beispielsweise ihre Beiträge in der Autohaftpflicht- und der Kaskoversicherung für Familien deutlich reduziert. Auch in der Unfallversicherung wird's für Familien billiger. Und zwar immer dann, wenn mehrere Familienmitglieder versichert sind.
Tipp: Ganz ohne zusätzlichen Beitrag sind Kinder in der Privat-Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert, solange sie noch unverheiratet sind und sich in der Ausbildung befinden. Und: Viele
Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Rechtsstreitigkeiten der unverheirateten Kinder, die noch nicht berufstätig sind.
Wer sein Auto an Bekannte verleiht, muss nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird. Denn der Autobesitzer kann die Kosten mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung vom Unfallverursacher vor Gericht einklagen.
Grund: Die Rechtsschutzversicherung gilt stets für das Fahrzeug und alle berechtigten Fahrer. Somit können auch Bekannte die Rechtsschutzversicherung des versicherten Fahrzeugs in Anspruch nehmen. Gut zu wissen, wenn es um berechtigte Schadenersatzansprüche geht.
Tipp: Bei immer mehr Unfällen auf deutschen Straßen sollten Autofahrer auf eine gute Rechtsschutzversicherung Wert legen. Sie übernimmt die Kosten, wenn man nach einem Unfall sein Recht mithilfe eines kompetenten Rechtsanwalts durchsetzen will. Auch die Gerichtskosten durch alle Instanzen trägt in diesen Fällen der Rechtsschutzversicherer. Eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung
schützt ausschließlich auf der Straße, ist dafür aber deutlich günstiger als die umfassendere Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung.
Wenn ein Arzt einen Kunstfehler begeht, hat das für den Patienten oft Folgen, mit denen er sein Leben lang zu kämpfen hat: endlose Schmerzen, dauerhafte körperliche Einschränkungen, Berufsunfähigkeit oder sogar Pflegebedürftigkeit. Um für die Leiden zumindest einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, bleibt nichts anderes übrig als vor Gericht zu ziehen. Doch Prozesse, bei denen es um hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen geht, sind teuer.
Tipp: Wer nach einem ärztlichen Kunstfehler zu seinem Recht kommen will, sollte rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kommt im Ernstfall für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten auf. Auch wenn dem Arzt kein Fehler nachgewiesen werden kann, bleibt der Patient nicht auf den zumeist sehr hohen Anwalts- und Gutachterkosten der Gegenseite sitzen.
Sein Recht zu bekommen, kann teuer werden. Anwalts- und Gerichtskosten sind in den vergangenen Jahren rasant in die Höhe geschossen. Derzeit setzt sich in ganz Deutschland ein Verfahren durch, das Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beilegen soll: das so genannte Schlichtungsverfahren. Obwohl dabei ein Schlichter zwischen den streitenden Parteien vermittelt, ist dieses Verfahren oft ebenso teuer wie ein Prozess vor Gericht. Und wenn keine Einigung erzielt werden kann, folgt in der Regel sogar doch noch ein Gerichtsverfahren.
Gut beraten ist deshalb der, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Die Versicherer übernehmen in der Regel auch die Kosten für das außergerichtliche Schlichtungsverfahren - und zwar ab den ARB 94 (ARB = Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung). Deshalb sollte jeder Versicherte prüfen, ob sein Vertrag den aktuellen Anforderungen entspricht.