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Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Staat in besonderer Weise gefördert und ist für Arbeitnehmer äußerst attraktiv.
Betriebliche Altersvorsorge als Rechtsanspruch
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung. Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Teile Ihres Gehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Ihr Arbeitgeber kann aber auch Beiträge zusätzlich zum Gehalt, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung, in Ihre Versorgung zahlen.
- Wie sieht die Förderung für Arbeitnehmer aus?
Der Staat finanziert mit: Für den Beitrag, der von Ihrem Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung gezahlt wird, wird keine Lohnsteuer fällig und Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie auf diesen Beitrag auch nicht zahlen. Sie erhalten also eine direkte Förderung in Form einer Steuer- und Sozialabgabenersparnis.
Beispiel: In die betriebliche Altersvorsorge zahlen Sie 100 Euro von Ihrem Bruttogehalt monatlich als Beitrag ein. Abzüglich Steuer (ca. 30 Prozent) und Ihrem Anteil zur Sozialversicherung (ca. 20 Prozent) beträgt Ihr Nettoaufwand pro Monat nur 50 Euro. Günstiger können Sie keine Altersversorgung aufbauen.
- Welche Durchführungswege bietet die LVM?
Der Arbeitgeber bestimmt den Anbieter und den Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Die LVM überzeugt als kompetenter Partner durch jahrelange Erfahrung und beste Rating-Ergebnisse.
Für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Die LVM bietet Ihnen die 4 wichtigsten Bausteine an.
Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen haben einen direkten Anspruch auf die Leistungen dieser betrieblichen Altersvorsorge.
Mehr zur Direktversicherung
Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung. Er unterliegt, ähnlich wie Lebensversicherer, der Versicherungsaufsicht.
Hat Ihr Arbeitgeber einen Versorgungsrahmenvertrag mit der LVM Pensionsfonds-AG abgeschlossen, können Sie daran teilnehmen. Die Leistungen aus dieser Versorgungskasse erhalten Sie als Arbeitnehmer.
Mehr zum Pensionsfonds
Die Unterstützungskasse stellt ein zeitgemäßes Versorgungssystem dar, bei dem die Sicherheit im Vordergrund steht: Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine beitragsorientierte Leistungszusage. Diese entspricht den Versorgungsleistungen einer dazugehörigen Rückdeckungsversicherung, die die Unterstützungskasse abschließt.
Besonders für leitende Angestellte, Führungskräfte oder Gesellschafter-Geschäftsführer mit höheren Einkommen bietet sich dieser Weg an. Denn sie können Beiträge in (nahezu) unbegrenzter Höhe steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Mehr zur Unterstützungskasse
Die Pensionszusage erlaubt maßgeschneiderte Lösungen für gut verdienende Angestellte und Führungskräfte. Liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, bietet sie optimale Gestaltungsmöglichkeiten und schließt größere Versorgungslücken.
Mehr zur Pensionszusage
Tarifvertragliche Regelungen beachten
In den meisten Fällen finden sich in einem Tarifvertrag Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Eine Entgeltumwandlung ist üblicherweise zulässig.
Klären Sie bei einem Beratungsgespräch, welcher Weg für Sie vorteilhaft ist. Oft ist auch eine Kombination von mehreren Durchführungswegen ideal.
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