LVM
FAQs rund um die Zulassung

Fragen und Antworten
rund um die Zulassung

Hier finden Sie Tipps für die
An- und Abmeldung Ihres Autos.

Außerdem: Was Sie beachten sollten, wenn Sie umziehen oder ihr Fahrzeug verkaufen. Oder nützliche Hinweise für die Anmeldung mit Saisonkennzeichen.

Und, was ist zu tun bei Stilllegung Ihres Autos?

Für die Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

  •   Versicherungsbestätigung:
      Diese erhalten Sie von Ihrem LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe oder über 
      die kostenlose Hotline 0800 702 58 00

  •   Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  •   Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  •   Personalausweis

  •   Scheckkarte oder Kontoauszug als Nachweis für Ihre Bankverbindung, da das 
      Straßenverkehrsamt für die Zulassung eine Einzugsermächtigung hinsichtlich der
      Kfz-Steuer verlangt.

  •   Wenn ein Beauftragter die Zulassung für Sie vornehmen soll: Vollmacht für den
      Beauftragten (inklusive Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer) sowie Ihr
      Personalausweis und der Personalausweis des Bevollmächtigten.

  •   Bericht der aktuellen Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.)

  •   Gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU)

  •   Kennzeichenschilder (bei stillgelegten Fahrzeugen oder falls das Kfz bisher in einem
      anderen Zulassungsbezirk angemeldet ist)

  •   Abmeldebescheinigung (bei stillgelegten Fahrzeugen)

  •   Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug bei Anmeldung auf eine Firma

  •   Bei Fahrzeugzulassung durch minderjährige Personen bzw. auf
      minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise, sowie die Vollmachten und
      Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden.

Nach Ihrem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich beim Straßenverkehrsamt Ihres neuen Wohnsitzes ummelden.Eine Abmeldung beim Straßenverkehrsamt des alten Wohnsitzes ist nicht erforderlich.Für die Ummeldung benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Zulassung. Zusätzlich ist eine Wohnsitzmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes erforderlich.

Als Verkäufer sollten Sie dafür sorgen, dass der neue Besitzer das Fahrzeug umgehend beim Straßenverkehrsamt auf seinen Namen ummeldet. Bis zur Umschreibung müssen Sie nämlich Steuern und Versicherung zahlen.Ganz wichtig beim Privatkauf:Informieren Sie bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers Ihr LVM-Versicherungsbüro und die Zulassungsstelle. Immer wieder kommt es vor, dass der Käufer des Kfz die Ummeldung nicht freiwillig vornimmt.Das Straßenverkehrsamt lässt das Fahrzeug in diesen Fällen durch die Polizei stilllegen. Dazu muss diese das Kfz jedoch erst einmal finden. Das kann unter Umständen lange dauern. Es ist daher also in Ihrem eigenen Interesse, sich den Namen und die Anschrift des Käufers zu notieren. Lassen Sie sich immer den Personalausweis zeigen.Wir empfehlen Ihnen, mit dem Käufer unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen.

Für die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes benötigen Sie die üblichen Unterlagen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief) sowie die Nummernschilder des Kfz.Die Versicherung wird dann unterbrochen oder erlischt. Der Halter hat aber die Möglichkeit, sich das amtliche Kennzeichen reservieren zu lassen, um es bei der erneuten Zulassung des Fahrzeugs wieder nutzen zu können. Diese Reservierung ist für maximal 12 Monate möglich.
Der zuviel gezahlte Versicherungsbeitrag wird Ihnen auf Wunsch erstattet oder später angerechnet, wenn Sie wieder ein Fahrzeug anmelden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug (z. B. ein Motorrad oder Cabriolet) jedes Jahr nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen möchten (z. B. von Mai bis Oktober), können Sie bei der Zulassungsstelle ein Saisonkennzeichen erhalten.
Die Saison wird auf dem Kennzeichen und auf der Versicherungsbestätigung dokumentiert. Außerhalb der Saison haben Sie allerdings auf öffentlichen Straßen keinen Haftpflichtschutz.Benutzen Sie das Fahrzeug deshalb nur innerhalb der Saison.

Wer sein Auto endgültig außerbetriebsetzen will, benötigt seit dem 1. April 1998 für die Zulassungsbehörde einen "Verwertungsnachweis" oder eine "Erklärung über den Verbleib".Das Altauto muss bei einer anerkannten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb abgegeben werden. Dort wird auch der Verwertungsnachweis ausgestellt.Die "Erklärung über den Verbleib" wird bei der Zulassungsstelle ausgefüllt und vom Halter unterschrieben, zum Beispiel wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.

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