|
|
Unfall im Ausland
Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, sollte genau Bescheid wissen:
- Wie wird der Schaden gemeldet?
- Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
- Wie funktioniert die Schadensregulierung?
- ...und vieles mehr
Wir haben hier eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten für das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland für Sie zusammengestellt.
- Halten Sie an und schalten die Warnblinkanlage ein
- Stellen Sie das Warndreieck auf
- Bitten Sie Unfallzeugen zu warten
- Versorgen Sie Verletzte
- Rufen Sie den Rettungsdienst und die Polizei
Notieren Sie alle wichtigen Daten über den Unfallgegner:
- Name und Anschrift des Fahrers.
- Name und Anschrift des Fahrzeughalters.
- amtliches Kennzeichen.
- Nationalitätskennzeichen.
- Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer.
- Nummer der grünen Karte.
Um die Aufnahme eines Unfalls im Ausland zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet. Er ist inhaltlich und grafisch europaweit völlig identisch.
Da der Europäische Unfallbericht immer nur in einer Sprache verfasst ist, kann es bei "internationalen" Verkehrsunfällen zu Schwierigkeiten beim Ausfüllen kommen. Deshalb gibt es zum Unfallbericht eine Broschüre, die Ausfüllhilfen in den wichtigsten Sprachen enthält.
Den europäischen Unfallbericht erhalten Sie von uns automatisch mit dem Versicherungsschein zur LVM-AuslandPlus.
- Arztbesuch
Nachdem die Polizei den Schaden aufgenommen hat, ist es sinnvoll einen Arzt aufzusuchen. Er stellt Ihnen ein Attest aus, welches Sie für Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen benötigen.
- Deutsche ärztliche Atteste werden von ausländischen Haftpflichtversicherungen oftmals nicht anerkannt.
Wenn das beschädigte Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert, beauftragen Sie einen Sachverständigen vor Ort. Wahrscheinlich ist es sinnvoll zu Verschrottung zu veranlassen, weil die Rücktransportkosten einfach zu hoch sind.
- Sie beauftragen einen im Unfallland zugelassenen Rechtsanwalt
Zwar werden von ausländischen Haftpflichtversicherern Rechtsanwaltskosten oft gar nicht oder nur teilweise übernommen. Jedoch: Sind Sie bei der LVM Rechtsschutz versichert, bezahlen wir die Kosten dafür. Bei Unfällen mit Personenschäden ist es ohnehin immer empfehlenswert einen Anwalt zu beauftragen, da unterschiedliche Schmerzensgeldregelungen enorm kompliziert sind.
Für Autofahrer empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung immer, egal ob Sie im Ausland oder Inland unterwegs sind. Denn nach einem Verkehrsunfall kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vor allem im Ausland kommen oft Sprachbarrieren hinzu. Unsere Rechtsschutz-Versicherung hilft bei der Auswahl eines sachkundigen Anwalts und übernimmt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten.- Haben Sie keinen Anwalt beauftragt schreiben Sie Ihre Ansprüche selber auf, möglichst in der Landessprache und mit Unfallskizze.
Schadensbelege und Fotos schicken Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein an die gegnerische Versicherung. Erfahrungsgemäß dauert es sehr lange bis eine Reaktion erfolgt, zumindest einige Wochen, manchmal sogar mehrere Monate.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Reicht die Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners nicht aus, können Sie Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen das auch zu tun,
- wenn Sie einen hohen Sachschaden vermuten
- die Schuldfrage strittig ist
- oder eine lange Regulierungsdauer zu erwarten ist.
Leider ist die Erstattung des Rückstufungsschadens durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zumeist ausgeschlossen.
Kfz-Vollkaskoversicherung
Der Schutzbrief ist eine Zusatzleistung, die Sie in Kombination mit der Kfz-Haftpflicht abschließen können. Für Ihr versichertes Fahrzeug bekommen Sie so von uns kostenfreie Hilfe bei
- einer Panne
- einem Unfall im Ausland und
- dadurch entstandene Schäden oder bei Diebstahl.
Kfz-Schutzbrief
Mieten Sie einen Leihwagen im europäischen Ausland gelten in der Regel nur die Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes. Werden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt sind die ausländischen Versicherungssummen oft zu niedrig. Sie kommen für die übrigen Kosten dann selber auf.
Mit der Mallorca-Police (Zusatzhaftpflichtversicherung beim Führen fremder Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland und den Mittelmeeranliegerstaaten) sind Sie und Ihr Mietwagen mit den in Deutschland üblichen Versicherungssummen versichert.
Die Mallorca-Police ist beim Abschluss einer LVM-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bereits im Versicherungsschutz enthalten.
LVM-AuslandPlus
Auch wenn sie nicht mehr in allen Ländern vorgeschrieben ist, sollte die grüne Versicherungskarte bei Fahrten ins Ausland mitgenommen werden. Sie enthält alle wichtigen Daten zum Versicherungsschutz und kann in vielen Fällen nach einem Unfall die Schadenabwicklung erleichtern. Wir stellen Ihnen die grüne Karte kostenlos aus.
Für die Schadensregulierung ist es wichtig überzeugende Nachweise zur Schadenshöhe vorzulegen und der Versicherung des Unfallgegners die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen. Bei kleineren Schäden genügt normalerweise die Reparaturrechnung. Am besten mit Fotos des beschädigten Fahrzeugs. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag ein, sollten Sie sich darauf einstellen, dass die gegnerische Haftpflicht-Versicherung die Mehrwertsteuer abzieht.
Bei hohen Schäden oder Totalschaden des Fahrzeugs ist in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich. Je nach Recht des Unfalllandes werden allerdings Mehrwertsteuer und Gutachterkosten oft nicht erstattet. Die besten Beweismittel sind quittierte Rechnungen mit guten Schadenfotos. Wegen der langen Regulierungsdauer müssen Sie wahrscheinlich wegen der Reparaturkosten in Vorleistung treten, wenn Sie eine erreichen möchten, dass der Schaden schnell reguliert wird.
Zur Schadensanzeige
- Schadensregulierung bei der LVM
Ob Sie Ihren Urlaub genießen wollen oder einen Geschäftstermin wahrnehmen: Schneller als Sie denken, kann eine Auslandsreise einfach nur Stress bedeuten. Zum Beispiel, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.
Auch kann die Schadensregulierung mit ausländischen Haftpflichtversicherern oft mehrere Monate oder sogar auch über 1 Jahr dauern. Grundsätzlich wird nach dem Recht des Unfalllandes bezahlt. Oft sind auch die Schadensersatzbeträge niedriger als in Deutschland. Deutsches Recht findet nur dann Anwendung, wenn Sie im Ausland mit einem anderen deutschen Staatsbürger in einen Unfall verwickelt sind.
Die LVM bietet Ihnen den Auslands-Schadensschutz LVM-AuslandPlus an. Wir übernehmen die komplette Regulierung und ersetzen den Schaden so, als wäre der Unfallgegner auch bei der LVM versichert.
Das bedeutet für Sie nur einen Anruf bei der LVM. Wir sind Tag und Nacht erreichbar. Telefon: +49 (0)251 702 7 02 00.
Sie müssen sich nicht mit dem ausländischen Versicherer herumschlagen, der langwierige Schriftverkehr und die eventuellen Sprachschwierigkeiten bleiben Ihnen erspart.
Zur Schadensnzeige
Haben Sie den Schaden verursacht oder mitverursacht, wendet sich der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherung an den Aussteller der grünen Karte in seinem Heimatland. Dieses reguliert den Schaden oder lehnt ihn ab. Die Haftpflichtversicherung des deutschen Schädigers hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Wenn der Schaden des ausländischen Unfallgegners reguliert ist, nimmt das ausländische Grüne-Karte-Büro den deutschen Haftpflichtversicherer in Regress. Es kommt dann zu einer Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts des deutschen Unfallbeteiligten.
Hinweis: Sie haben die Pflicht den Unfall bei Ihrem deutschen Haftpflichtversicherer zu melden.
Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Unfallverursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Verursacher mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichert. Das sind bis zu 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bis zu 1 Million Euro für Sachschäden.
Der Verein Verkehrsopferhilfe ist der gemeinsame Entschädigungsfonds der deutschen Versicherer.
Verkehrsopferhilfe e. V. Wilhelmsstr. 42/43 G 10117 Berlin Telefon: (030) 20 20 58 58 Fax: (030) 20 20 57 22
Verkehrsopferhilfe e.V.
Auskunft über das Versicherungsverhältnis des Unfallgegners erfahren Sie über den
- Zentralruf der Autoversicherer in Deutschland, Telefon: 0108 250 26
Dort erfahren Sie, wer für die Versicherung des Unfallgegners der Schadensregulierungsbeauftragte in Deutschland ist.
Folgendes müssen Sie angeben:
- das Herkunftsland des Unfallgegners
- das Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallgegners
- das Schadensdatum
Schadensschutz im Ausland
Die LVM bietet Ihnen den Auslands-Schadensschutz LVM-AuslandPlus an. Wir übernehmen die komplette Regulierung und ersetzen den Schaden so, als hätte der Unfallgegner im Ausland eine Kfz-Versicherung mit deutschen Versicherungsbedingungen.
Ihr LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe berät Sie gerne.
LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe
|
|
|
|
|
|
|
|
Unsere Produkte
Kfz-Versicherung
Weitere Versicherungen
Finanzen
|
|
|
|
|
|