Regelversorgung – teure Zähne?
Anders als in der Vergangenheit leisten die gesetzlichen Krankenkassen keinen festen Prozentsatz für die Kosten von Zahnersatz, sondern Festzuschüsse zu einer am Befund orientierten Regelversorgung.
Bei hochwertigem Zahnersatz tragen Sie häufig einen hohen Eigenanteil.
Vom Gesetzgeber festgelegte Regelversorgung
Die Leistungen der Krankenkasse richten sich nach festgelegten Befunden. Für diese Befunde wurden Kosten festgehalten, die bei medizinisch notwendiger Standardversorgung anfallen dürfen: die Regelversorgung.
An Ihrem Zahnersatz beteiligt sich Ihre Krankenversicherung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der für die Regelversorgung ermittelten Gesamtkosten. Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es einen Bonus auf diesen Festzuschuss.
Reduzieren Sie Ihren Eigenanteil als Kassenpatient
Egal wie man es rechnet: Für hochwertigen Zahnersatz ist ein erheblicher Eigenanteil fällig. Mit den Zusatztarifen der LVM-Krankenversicherung reduzieren Sie diese Kosten deutlich.
Lassen Sie sich beraten.
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Regelversorgung nur Grundversorgung
Häufig liegt der Zuschuss Ihrer Krankenkasse deutlich unter 50 Prozent der Gesamtkosten. Grund: Der tatsächlich vom Zahnarzt vorgeschlagene Zahnersatz kann von der Regelversorgung erheblich abweichen.
Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie die Mehrkosten für qualitativ hochwertigen Zahnersatz auffangen.
Private Zusatzversicherung