LVM
Pflegepflichtversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Wer an die Pflegeversicherung denkt, meint meistens die gesetzliche Pflegepflichtversicherung.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bestehen im Wesentlichen aus Pflegegeld und Sachleistungen. Sie sind nach Pflegestufen gestaffelt.

Hohe Erwartungen an die Pflegeversicherung

Ein Platz im Pflegeheim kostet häufig mehr als 3.200 Euro monatlich. Neben den tatsächlichen Pflege- und Sachkosten fallen Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investionskosten an. Diese "Nebenkosten" betragen rund 1.500 Euro monatlich oder mehr und fallen bei Heimunterbringung immer zusätzlich zu den Pflegekosten an. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt je nach Pflegestufe nur einen Teil der Pflegekosten und Sachleistungen, nicht aber Kosten für Unterbringung und Verpflegung.

Die wesentlichen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finden Sie in der Tabelle:

Leistungen der  gesetzlichen
Pflegeversicherung     
  Monatliches 
 Pflegegeld bei  häuslicher Pflege 
 durch Angehörige  
   Monatliche     Sachleistungen bei
häuslicher Pflege
durch  Pflegedienst 
 Monatliche   Sachleistungen bei
stationärer Pflege
 in einem Heim
Stufe 0 (mit Demenz*) 120 € 225 € 120 €
Stufe I 235 € 450 € 1.023 €
Stufe I (mit Demenz*) 305 € 665 € 1.023 €
Stufe II440 € 1.100 € 1.279 €
Stufe II (mit Demenz*) 525 € 1.250 €1.279 €
Stufe III700 € 1.550 € 1.550 €
Stufe III (Härtefall)   1.918 € 1.918 €


* Gilt für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Pflegezusatzversicherung schützt vor Vermögensverlust

Dank guter medizinischer Versorgung werden die Menschen heute immer älter. Doch jeder Dritte wird im Alter zum Pflegefall. Wer seinen Angehörigen nicht zur Last fallen oder sein Vermögen schonen möchte, hat die Möglichkeit, privat vorzusorgen. Die private Vorsorge wird seit Anfang 2013 auch staatlich gefördert.

Besonderer Vorteil bei der LVM: Wir zahlen das vereinbarte Tagegeld im Pflegefall immer – unabhängig davon, ob die Pflege zuhause oder im Heim erfolgt.

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