Betriebliche Altersversorgung: Steuern sparen und vorsorgen
In vielen Firmen gibt es Gesellschafter-Geschäftsführer, die steuerrechtlich gesehen eine Doppelfunktion einnehmen: Einerseits sind sie Unternehmer, andererseits Angestellte, je nach dem Grad ihrer Beteiligung an der Gesellschaft.
Wenn Sie Gesellschafter-Geschäftsführer sind, sollten Sie sich steuerlich beraten lassen, damit Sie in den Genuss einiger Vorteile kommen. Diese betreffen insbesondere Ihre betriebliche Altersversorgung. Dabei können Sie unter verschiedenen Durchführungswegen wählen, die sowohl der Firma als auch Ihnen steuerliche Vorteile bieten und sogar insolvenzsicher sind.
Direktversicherung
Eine vom Staat steuerlich geförderte Rentenversicherung, die von der Firma für Sie abgeschlossen wird.
Unterstützungskasse
Der besondere Vorteil für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer: Sie können Teile ihres Gehalts in nahezu unbegrenzter Höhe steuerfrei umwandeln. Über die Rückversicherung des Pensionssicherungsvereins besteht ein Insolvenzschutz.
Pensionszusage
Das Maximum an Flexibilität. Ideal, wenn Sie den Rahmen an steuerlichen Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft haben und flexible Vergütungsbestandteile wie Tantiemen oder Boni für Ihre betriebliche Altersversorgung nutzen möchten.
... und für Ihre Mitarbeiter
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (gemäß § 1 a Abs. (1) BetrAVG). Für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs finden Sie in uns einen starken Partner.