LVM
Verkehrsrechtsschutz für Singles

Verkehrsrechtsschutz für Singles

Sie sind Single und haben ein Kraftfahrzeug zugelassen? Wenn Sie einen Rechtsschutz in anderen Bereichen nicht benötigen, entscheiden Sie sich für den LVM-Verkehrsrechtsschutz

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Besitzer, Fahrer des versicherten Fahrzeugs, als Fahrer fremder Fahrzeuge
  • Berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten Fahrzeuge
  • Versicherungsnehmer als Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater etc. und als Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln

Partner und Kinder mitversichern:

Achtung: Nicht mitversichert sind Partner/Partnerin und Kinder!
Wenn mehr als eine Person versichert werden soll, wählen Sie den "Großen Verkehrsrechtsschutz"
für Paare und Familien.

Was ist versichert?

Folgende Bereiche sind über den Verkehrsrechtsschutz versichert:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht als Vorsorgeregelung
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

"Meine LVM"

 

Servicebüro vor Ort

Daten werden geladen.