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Verkehrsrechtsschutz für Singles
Sie sind Single und haben ein Kraftfahrzeug zugelassen? Wenn Sie einen Rechtsschutz in anderen Bereichen nicht benötigen, entscheiden Sie sich für den LVM-Verkehrsrechtsschutz.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Besitzer, Fahrer des versicherten Fahrzeugs, als Fahrer fremder Fahrzeuge
- Berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten Fahrzeuge
- Versicherungsnehmer als Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater etc. und als Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln
Partner und Kinder mitversichern:
Achtung: Nicht mitversichert sind Partner/Partnerin und Kinder! Wenn mehr als eine Person versichert werden soll, wählen Sie den "Großen Verkehrsrechtsschutz" für Paare und Familien.
Großer Verkehrsrechtsschutz
Was ist versichert?
Folgende Bereiche sind über den Verkehrsrechtsschutz versichert:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht als Vorsorgeregelung
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherte Rechtsgebiete im Bereich Verkehr
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