|
|
FAQs: Häufig gestellte Fragen
zur Rechtsschutzversicherung
Wer ist versichert? Was ist versichert? Wozu brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Die häufigsten Fragen rund um Ihr gutes Recht haben wir für Sie beantwortet.
Auch ohne Ihr Verschulden können Sie und Ihre Familie leicht in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Falls Ihnen dann kein erfahrener Rechtsanwalt zur Seite steht, haben Sie nicht nur ein Problem, sondern auch den Ärger und die Kosten – und die liegen schnell im vierstelligen Bereich.
Versichert sind Sie, Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, Ihr namentlich genannter sonstiger Lebenspartner, minderjährige Kinder sowie volljährige nicht verheiratete Kinder, solange sie noch nicht berufstätig sind. In vielen Fällen sind auch Ihre Eltern versichert, wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind und bei Ihnen wohnen.
Für Alleinstehende und Alleinerziehende bieten wir den gleichen Schutz noch preiswerter an.
Der LVM-Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeer-Ländern. In vielen Fällen sogar weltweit.
Auch ohne Ihr Verschulden können Sie leicht in einen Unfall und damit in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ohne die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts bleiben Sie schnell auf Kosten in vierstelliger Höhe sitzen.
Selbstverständlich können Sie mit dem großen Verkehrsrechtsschutz nicht nur sich und Ihr Fahrzeug versichern, sondern auch das Ihres Partners und Ihrer Kinder. Ab sofort auch über die Volljährigkeit hinaus, soweit sie unverheiratet und nicht berufstätig sind.
Versichert sind dann natürlich auch alle Fahrzeuge, die auf Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen zugelassen sind. Damit Sie alle zu Ihrem Recht kommen.
Wir übernehmen im Rechtsschutzfall alle versicherten Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten außergerichtlich und in allen Instanzen. Bis zu einer Deckungssumme von 1 Million Euro. Die wichtigsten Leistungen im Überblick: - Gebühren des eigenen Anwalts
- Gebühren des gegnerischen Anwalts
- Gerichtskosten
- Sachverständigenhonorare
- Zeugengelder im Prozess
- Kosten für Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung für die ersten 3 Zwangsvollstreckungsaufträge
- Kosten im Schlichtungsverfahren
- Kosten für Verfahren vor Verwaltungsbehörden
- Kosten eines technischen Sachverständigen zur Interessenswahrnehmung aus Kraftfahrzeug-, Kauf- und Reparaturverträgen
- Eigene Reisekosten zum ausländischen Gerichtstermin
- Kosten des Korrespondenzanwalts in Zivilprozessen im In- und Ausland, wenn Sie mehr als 100 Kilometer vom Gericht entfernt wohnen
- Strafkautionsdarlehen bis 200.000 Euro
- Kosten für Mediationen
Der LVM-Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeer-Ländern. In vielen Fällen sogar weltweit.
LVM-Rechtsschutz bietet Ihnen sicheren Schutz und maximalen Service mit der LVM-Anwalts-Hotline. Unter 0800-70 20 123 erhalten Sie sofort und unbürokratisch
montags bis freitags von 08:00 – 20:00 Uhr und samstags von 08:00 - 14:00 Uhr
juristische Hilfe im versicherten Rechtsschutzfall – kostenfrei und ohne Anmeldung.
Sie sind sofort mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbunden. So können Sie Ihr Rechtsproblem direkt mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Unser Service für Sie
Ihre Fragen wurden hier nicht beantwortet? Kein Problem: Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter!
LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe
|
|
|
|
|
|
|
|
Unsere Produkte
Weitere Versicherungen
|
|
|
|
|
|