Unbesorgt leben mit unserer
Privathaftpflichtversicherung
Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Missgeschicks. Sprechen Sie mit uns über Ihre Privathaftpflichtversicherung.
So versichern Sie sich und Ihre Familie
Manchmal reicht eine kleine Unachtsamkeit aus, um einen großen Schaden zu verursachen. Mit unserer Privathaftpflichtversicherung versichern wir Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. So schützen wir Sie vor den Schadenersatzansprüchen des Geschädigten:
Berechtigte Ansprüche begleichen wir, unberechtigte Ansprüche weisen wir für Sie zurück.
Außer Ihnen als Versicherungsnehmer sind in unserer Privathaftpflichtversicherung folgende Personen mitversichert:
- Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Sie als aufsichtspflichtige Eltern minderjähriger Kinder
- Ihre unverheirateten Kinder bis zum 21. Geburtstag. Darüber hinaus sind Ihre Kinder bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung und während des freiwilligen Wehr- oder Zivildienstes mitversichert.
- Ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder mit geistiger Behinderung
- Ihre pflegebedürftigen Angehörigen (ab Pflegestufe I), die im gemeinsamen Haushalt oder direkt anschließend im Pflegeheim leben
Au-pair-Mädchen/Jungen und Gastkinder (Schüleraustausch)
Bei einer Single-Haftpflichtversicherung versichern wir nur eine Person. Sprechen Sie uns an und ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz, wenn sich Ihre persönliche Situation ändert.
Neu: Jetzt verbesserter Schutz für Sie!
Damit unsere Privathaftpflichtversicherung Sie noch besser schützt, haben wir sie erweitert. Mitversichert sind jetzt auch:
- Schäden, die Ihre Kinder unter 7 Jahren verursachen: bis 10.000 Euro
- Ihre Tätigkeit als Tagesmutter (bis zu 6 Kinder)
- Gegen Sie geltend gemachte Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) bis 50.000 Euro
- Sie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen
Selbstverständlich können Sie auch Ihre bei uns bestehende Privathaftpflichtversicherung um die verbesserten Leistungen ergänzen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe
Weltweit gut versichert
Der Versicherungsschutz unserer Privathaftpflichtversicherung gilt bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu einem Jahr; in den EU-Staaten, der Schweiz und Norwegen sogar zeitlich unbegrenzt!
Wir empfehlen Ihnen 10 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden. Damit sind Sie auch im ungünstigen Fall ausreichend versichert.
Schadenersatz? Das regeln wir für Sie!
Bereits das Basispaket unserer Privathaftpflichtversicherung schützt Sie umfangreich in allen Lebensbereichen.
In der Freizeit, beim Sport und im Verein:
- Als Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr; als Radfahrer bei der privaten Teilnahme an Radrennen, Triathlons und Mountainbiking
Neu: Versichert sind Sie auch als Fahrer eines Pedelec bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. - Als Freizeitsportler, auch als Ski- oder Snowboardfahrer
- Wenn Sie Schlüssel verlieren, die Sie zu privaten Zwecken erhalten haben, bis 25.000 Euro
Neu: Auch Schlüsselverlust bei Tätigkeiten in Vereinen (nicht bei Tätigkeit im Vereinsvorstand) - Bei Schäden durch Internetnutzung, z. B. elektronischen Datenaustausch, bis zu 1 Million Euro
- Neu: Bei Haftpflichtansprüchen aus Freundschaftsdiensten oder Nachbarschaftshilfe ("Gefälligkeitshandlungen") bis zu 10.000 Euro
- Neu: Versicherungsschutz besteht jetzt auch bei "verantwortlichen Tätigkeiten" in einem Verein über unsere Privathaftpflichtversicherung. Als Vereinsvorstand sichern Sie sich sinnvoll über eine Vereinshaftpflichtversicherung ab.
Informationen zur Vereinshaftpflichtversicherung
Als Eigentümer von Immobilien:
- Als Eigentümer eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung, einschließlich der dazugehörigen Garagen oder Gärten. Der Versicherungsschutz gilt auch für Gemeinschaftsanlagen wie Garagenhöfe.
- Neu: Als Vermieter einer Wohnung oder einer Eigentumswohnung und bei privater Vermietung gewerblich genutzter Flächen bis 100 m² im selbst bewohnten Haus
- Als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks bis zu einer Größe von 2.500 m²
- Als Betreiber eines Flüssiggastanks. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Gewässerschäden aus der Verwendung und Lagerung von Betriebsstoffen in Behältern bis maximal 250 Litern Fassungsvermögen; die Gesamtmenge darf 1.000 Liter nicht überschreiten.
- Als Betreiber einer Photovoltaikanlage bis 20 kWp
Als Mieter von Häusern, Wohnungen oder anderen privat genutzten Räumen schützen wir Sie bei Mietsachschäden an Immobilien bis 500.000 Euro. Mietsachschäden am Inventar Ihrer Reiseunterkunft erstatten wir bis 50.000 Euro – jetzt auch in Wohnwagen, Wohnmobilen, Booten und Schiffen.
Zusatzschutz für Eigentümer: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Besser geht's nicht: PrivathaftpflichtPlus
Unser Zusatzpaket "PrivathaftpflichtPlus" ergänzt den Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung optimal mit zahlreichen Leistungen.
Mitversichert sind z. B. vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch mitversicherte Kinder bis zum 10. Geburtstag bis zu 500 Euro. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bis 500 Euro für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen.
Informationen zur "PrivathaftpflichtPlus
Gut geschützt in jeder Situation
Mit unserer Privathaftpflichtversicherung schützen wir Sie auch bei Schäden durch Fahrzeuge und Boote:
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) sowie Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h (Kinder-Kfz, elektrische Rollstühle)
- Modellfahrzeuge und Modellboote
- Wenn Sie Kanus, Ruder- oder Paddelboote, Surfbretter sowie Kite-Sportgeräte mit maximal 30 Metern Seillänge benutzen
- Neu: Mitversichert sind auch Schäden aus der Nutzung von eigenen Segelbooten bis 15 m² Segelfläche, von fremden Segelbooten, von eigenen Motorbooten bis 7 kW sowie fremder Motorboote bis 110 kW.
Was ist in der Privathaftpflichtversicherung nicht versichert?
- Kein gesetzlicher Schadenersatzanspruch
Besteht nach dem Gesetz kein Schadenersatzanspruch, zahlt auch die Privathaftpflichtversicherung nicht. Wir befassen uns dann mit der Abwehr dieser unberechtigten Ansprüche. - Vorsatz
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert. - Hunde und Pferde
Für Hunde und Pferde benötigen Sie eine zusätzliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung. - E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h: Für diese Fahrzeuge benötigen Sie ein Nummernschild sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sprechen Sie uns an! Gemeinsam ermitteln wir den für Sie optimalen Versicherungsschutz.
Mit uns fühlen Sie sich rundum gut versichert
Mehr Sicherheit für Ihre besonderen Wünsche
Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung ganz individuell. Für folgende Risiken bieten wir Ihnen Zusatzbausteine an:
- Hunde und Pferde
- Vermietete Gebäude, Wohnungen, Grundstücke und Garagen
- Öltanks
- Bauvorhaben bei einer Bausumme von mehr als 50.000 Euro
- Drachenflieger und Gleitschirme
Wenn Sie selbstständig sind, informieren wir Sie gern über unsere Betriebshaftpflichtversicherung. Und Beamte sind mit unserer Diensthaftpflichtversicherung optimal beraten.
Zusatzbausteine zur Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung passend für jede Lebensphase
Schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern Ihre ganze Familie mit unserer Privathaftpflichtversicherung.
Für junge Leute bis zum 25. Lebensjahr, für Singles und für Menschen ab 55 Jahren bieten wir Sonderkonditionen! Und wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, passen Sie Ihren Versicherungsschutz einfach daran an.
Wir versichern Sie bedarfsgerecht. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe
Lassen Sie sich von uns beraten!
Wir wissen, dass Versicherungsprodukte häufig kompliziert sind. Deshalb sind wir gern für Sie da.
Gemeinsam finden wir den passenden Versicherungsschutz für Sie, sprechen Sie uns an.
Auf Ihre Privathaftpflichtversicherung können Sie sich verlassen
Anhand einiger Beispiele aus verschiedenen Lebensbereichen bekommen Sie einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann – und wie sich eine kleine Unachtsamkeit finanziell auswirken kann:
Freizeit
Unser Kunde Herr N. hatte die Nachbarn zum Grillen eingeladen. Der Hunger war groß. Um die Holzkohle schneller in Gang zu bekommen, schüttete Herr N. Spiritus in die Flammen. Gerade in diesem Moment lief die 8-jährige Nachbarstochter am Grill vorbei. Die Stichflamme erfasste sie, das Mädchen erlitt schwerste Verbrennungen.
Insgesamt leistete die LVM über die Privathaftpflichtversicherung von Herrn N. 3.000.000 Euro.
Fußgänger
Auf dem Heimweg von einer Party überquerte der mitversicherte 17-jährige Sohn unseres Kunden unachtsam eine Hauptverkehrsstraße. Ein herannahender Motorradfahrer bemerkte den angetrunkenen Jugendlichen zu spät und schleuderte gegen einen Brückenpfeiler. Der Motorradfahrer ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt.
Die 2.125.000 Euro Schaden beglich die LVM.
Internetnutzung
Ein Virus hatte sich auf dem Computer eines Kunden eingenistet. Durch das Versenden von E-Mails breitete sich der Virus versehentlich auf zahlreichen anderen Computern aus. Die Schadenersatzforderungen mehrerer Firmen betrugen 125.000 Euro.
Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche übernahm die LVM-Privathaftpflichtversicherung.
Gefälligkeitsschäden
Ein Versicherungsnehmer half seinem Nachbarn beim Umzug. Dabei fiel ihm ein Umzugskarton mit teurem Porzellan aus der Hand.
Durch die Leistungserweiterung ist auch dieser Schaden in Höhe von 2.500 Euro über den Basisschutz unserer Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Für Ihre Sicherheit: Lassen Sie sich beraten!
Es ist ärgerlich, wenn Sie einen selbst verursachten Schaden nicht ersetzt bekommen.
Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Wir versichern Sie bedarfsgerecht, sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir den für Sie optimalen Versicherungsschutz.
LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe
Weitere Schadenbeispiele
Mitversicherte Kinder
Auf dem Hinterhof eines Supermarktes spielten 2 Jungen mit Feuer und zündeten Papier an. Die noch glimmenden Rest warfen die beiden 14-jährigen achtlos in einen Altpapiercontainer. Der Wind entfachte ein Feuer. Der gesamte Supermarkt brannte ab.
Insgesamt erfolgten Schadenzahlungen in Höhe von 7.500.000 Euro.
Deliktsunfähige Kinder
Die Ehefrau unseres Versicherungsnehmers fuhr gemeinsam mit der 6-jährigen Tochter mit dem Fahrrad spazieren. Bisher war die Tochter immer sicher gefahren. Auf diesem Ausflug verlor sie jedoch das Gleichgewicht und fuhr gegen ein parkendes Auto.
Die Reparaturkosten von 2.500 Euro erstattete die LVM-Privathaftpflichtversicherung.
Vereinstätigkeit
Der Übungsleiter der Turnabteilung trainierte eine Gruppe von Mädchen. Bei einer Übung am Stufenbarren stürzte ein Mädchen unglücklich und verletzte sich an der Wirbelsäule. Die Schuld für die Querschnittslähmung des Mädchens traf den Übungsleiter: Er ließ sich durch andere Kinder ablenken und führte daher die notwendige Hilfestellung nicht korrekt aus.
Insgesamt erstattete die Privathaftpflichtversicherung des Übungsleiters 1.500.000 Euro.
Mietsachschaden am Inventar der Reiseunterkunft
Beim Toben in der Ferienwohnung fiel der Sohn unseres Versicherten in den Wohnzimmerschrank. Der Schrank ging zu Bruch, ebenso sein Inhalt – Porzellan und Gläser.
Den Schaden von 8.000 Euro beglich die LVM-Privathaftpflichtversicherung.
Noch mehr Schadenbeispiele finden Sie in unserer Broschüre zur Privathaftpflichtversicherung.
Broschüre zur Privathaftpflichtversicherung (PDF)